Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir ja jemand helfen!
Ich habe im Februar diesen Jahres mein Studium beendet und habe ab April
mit Harz lV aufgestockt, da das Geld, welches ich ab und zu
freiberuflich verdiene eben nicht ausreicht.
Ende Juli fand ich ein Volontariat und habe ab dem 1. August angefangen zu arbeiten.
Ich habe mal ausgerechnet, was ich in der Zeit verdient habe, in welcher
ich Leistungen vom Jobcenter erhalten habe (April-August). Den
monatlichen Freibetrag von 100€ mit berücksichtigt, schulde ich dem
Jobcenter von meinem Verdienst: 150€. Hinzu kommt das Überbrückungsgeld
für den August (Lohn kam ja dann Ende August).
Insgesamt schulde ich dem Jobcenter also ca. 850€ (nach MEINEN Berechnungen).
Jetzt habe ich aber, seit dem ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben
habe, auch freiberufliche Aufträge angenommen. Und so noch Geld
verdient. Das heißt, ich habe neben meinem Lohn aus dem
Angestelltenverhältnis (Mindestlohn) noch ein bisschen Geld mit meiner
freiberuflichen Tätigkeit seit August verdient, also seit Einstellung
der Leistungen vom Jobcenter.
Der Bewilligungszeitraum beträgt ja immer 6 Monate. In meinem Fall: April bis September.
Jetzt hat sich das Jobcenter gemeldet und will neben den Kontoauszügen
für den Auszahlungszeitraum auch meine Kontoauszüge und Lohnabrechnungen
vom August und September.
Meine Frage wäre jetzt:
Kann das Jobcenter mir das, was ich ab August zusätzlich verdient habe, wegnehmen?
Und habe ich in folgender Sache einen Denkfehler?:
Ich habe für 6 Monate eine Prognose abgegeben, was ich denke, was ich
freiberuflich verdienen werde. Ich habe einen Gesamtbetrag von 200 €
angegeben. Dementsprechend wurde berechnet, was ich monatlich vom
Jobcenter ausgezahlt bekomme. Jetzt wurden aber die Leistungen ab August
eingestellt ( ich bekam noch Überbrückungsgeld für den August, welches
ich vollständig zurückzahlen muss). Das heißt, berücksichtige ich bei
meiner Berechnung der Schulden, die durch meine freiberufliche Tätigkeit
entstanden sind, April bis September (also den vollen
Bewilligungszeitraum) oder April bis Juli (da ab August ich ja in einem
Arbeitsverhältnis bin).
Ich habe irgendwie gedacht, dass es nur für den Zeitraum gilt, in
welchem ich Leistungen beziehe, also von April- Juli. Wäre zumindest für
mich logisch.
Ist das so? Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich danke schon mal im Voraus allen, die sich Zeit nehmen mein Anliegen durchzulesen/ und zu beantworten! [Blockierte Grafik: http://cf.sozialleistungen.info/forum/19032013_images/smilies/smile.png]