Also seit kurzem wohnt meine schwester bei mir ,sie kommt aus dem ausland ist aber natürlich auch deutsche,sie ist zum 6.8 bei mir eingezogen, sind dann auch sofort zum amt gegangen(8.8) um harz 4 für sie zu beantragen(ich bekomme auch harz 4 seit kurzem) anfangs hat man uns gesagt das,dass mit der anmeldung also was man auf dem personal ausweiss raufgeklebt(einwohner meldeamt) bekommt nach reichen könnte ,da wir ein termin für 8 wochen später bekommen hatten, weil die einfach zu viele anfragen bekommen bezüglich anmeldung etc.
Als wir dann bei der leistungs abteilung waren (sie hatte ein termin für den 16.8)wurde uns gesagt ohne anmeldung passiert hier nichts ,also zurück zum einwohnermeldeamt und haben ein notfall termin für eine wochen später bekommen.
Als meine schwester dann den begehrten aufkleber nun hatte,gingen wir zum amt um einen neuen termin zu bekommen,uns wurde gesagt wir bekommen einen termin per post zugeschickt.
Nach 3-4 tagen war immer noch nichts angekommen alos habe ich angerufen und mir wurde gesagt es steht im system wurde aber nicht weiter geleitet also nochmal 2 tage warten auf post dann ein termin für den 12.9
Heute wurde meiner schwester dann gesagt das sie keinen mietanspruch auf den monat august hat da sie noch nicht angemeldet war (wofür wir nichts konnten)
Nun meine Frage kann man dagegen angehen den wir brauchen den mietanteil von dem monat.
Vielen dank LG