Hallo zusammen,
ich hätte gerne eine kurze Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Der Antrag auf ALG2 wurde mit der Begründung abgelehnt, dass Vermögen aus einem geerbten Sechstel eines Hauses vorhanden wäre.
Auf Grund von Uneinigkeit seitens der Erben ist eine Auslösung des Erbanteils bereits seit zwei Jahren nicht möglich.
Die Teilungsversteigerung wurde beantragt, deren zeitliches und finanzielles Ergebnis stehen aber aus.
Es ist nicht absehbar, in welchem Zeitraum tatsächlich wie viel Geld vorhanden sein wird.
Das Job-Center hat in diesem Fall auf den Antrag auf Gewährung eines Darlehens bei nicht sofortiger Vermögensverwertung verwiesen.
In diesem Antrag steht jedoch, dass Darlehen nur an Leute vergeben werden, die bereits laufend Leistungen beziehen.
Daraus ergibt sich jetzt der scheinbare Sachverhalt, dass eine Mutter mit zweijährigem Kind ab 31.10. nicht erwerbstätig und wohnungslos ist und das Job-Center darauf hinweist, dass die Lebenshaltungs- und Mietkosten selbst zu tragen sind, obwohl weder jetzt noch in absehbarer Zeit verwertbares Vermögen vorhanden ist. Auch Angaben im Darlehens-Antrag wie voraussichtliche Termine und Höhe der Ratenrückzahlungen können zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich gemacht werden.
Ist es in der Praxis jetzt tatsächlich so, dass man sich eine Wohnung sucht und seine laufenden Kosten selbst berechnet, dann zum Job-Center geht und sagt: ich brauche ein Darlehen über monatlich 1000€ um mit meinem Kind wohnen und leben zu können und zahle das dann irgendwann zurück, wenn Geld aus der Teilungsversteigerung des geerbten Hausanteils vorhanden ist ?
Das klingt für mich irgendwie schwer machbar und logisch. Mal ganz abgesehen davon, dass die Ablehnung des ALGII-Antrages mit dieser Begründung die Situation von Mutter und Kind nicht entspannter machen. Denn zum ´es ist kein Geld vorhanden´, sollen dadurch noch ´das Machen von Schulden´ hinzukommen, ohne dass man Kontrolle über eine absehbare Rückzahlung erhält.
Über Tipps bzw. Einschätzungen wäre ich sehr dankbar.
Grüße,
Tommy