Anrechung Aufstiegs-Bafög auf ALG II

  • Hallo,
    bin neu hier da Google und Co. mir keine Antwort liefern konnten , also probiere ich es mal bei euch.

    Folgendes Problem habe ich:

    Bin in der Meisterschule (Maler und Lackierer) und habe dafür Aufstiegs-Bafög ( ehemals Meister-Bafög) bewilligt bekommen.

    Habe Frau und Kind, diese nehmen derzeit die Hilfe durch ALG 2 wahr (bzw. ich mehr oder minder auch).

    Da ich ja logischerweise in der Pflicht bin Frau und Kind zu unterhalten ist mir klar, dass Teile meiner Förderung bei der Bedarfsermittlung angerechnet werden.
    Das Problem das ich nun habe ist, dass mein Bafög in einer Höhe angrechnet wird bei der ich keinerlei Ausbildungsmittel finanzieren kann (und davon brauch ein Meisterschüler tatsächlich verdammt viel).
    Meine Frage dazu ist, ob das so rechtens ist?
    Durch die Art und Weise wie das Jobcenter rechnet , denke ich, wird doch irgendwie der Sinn des Meisterbafögs total untergraben, dieses soll doch irgendwo gewährleisten das ich als Bürger mit schlechtem Finanziellem Stand gleiche Chancen auf gute Bildung habe.
    Bin da ein Wenig ratlos, da ich eigentlich Fachliteraur wie Werkzeuge im Wert von rund 1000 Euro benötige, von Materialkosten möchte gar nicht erst sprechen.
    Meine mich zu errinnern das ein Freibetrag von höchsten 100 Euro gegeben wird, aber selbst das reicht längst nicht.

    Irgendwie habe ich ich das Gefühl, dass die Reformen von Alg 2 und Aufstiegsbafög des letzen Jahres für eine bestimmte Gruppe mehr Benachteiligung ist, denn wenn das so rechtens ist leidet meine Familie unter meiner Meisterschule, Frau und Kind können schließlich werder Farbe saufen, noch Tapete fressen.
    Hab ich irgend eine Chance da irgendwas zu machen?

    Ich danke jedem für eine Antwort.

    Gruß

    Dennis

  • Meister-BAföG ist zumindest was den Teil des Lebensunterhalts betrifft auf das ALG2 anzurechnen. D.h. das ALG2 wird um die Höhe des Meister-BAföG für dich vermindert. Das ist, zumindest durch einige Landessozialgerichte, bisher so bestätigt worden. In Anbetracht der Tatsache, dass der Darlehensanteil im "normalen" BAföG auch angerechnet wird, macht das Sinn.

    Der Maßnahmeanteil im Meister-BAföG wird wohl nicht angerechnet. Ich habe mich damit aber vorher eher weniger beschäftigt, da der Fall Meister-BAföG eher seltener auftritt. Jedenfalls wird es einem unter Meister-BAföG nicht schlechter gehen, als nur mit ALG2.


    Zitat von Meister

    Meine mich zu errinnern das ein Freibetrag von höchsten 100 Euro gegeben wird, aber selbst das reicht längst nicht.


    Das sind die pauschalen Werbungskosten. Dafür gibts im Meister-BAföG den nicht anrechenbaren Maßnahmeanteil.


    Was braucht man denn für Werkzeuge im Rahmen einer Ausbildung, die selbst zu beschaffen sind? Gibt es dafür einen Anteil im Meister-BAfög?

  • Naja von der Basis her geht es uns ja nicht direkt schlechter, es sind eben die Aufwendigungen für Werkzeug, Literatur und Material die problematisch sind.

    Wortwörtlich ist im Bafögbescheid nichts als Materialkosten oder der Gleichen definiert , ist vielleicht ähnlich wie beim ALG 2
    (evtl. im Grundbedarf pauschal berücksichtigt ???)

    Zu der Frage welche Werkzeuge... Alle, sind rund 60 gelistet, wenn ich davon Werkzeuge abziehe die ich schon besitze lande ich vielleicht bei 30 bis 40 Sachen, Farben, Lacke, Musterplatten und der Gleichen muss ich auch besorgen.

    Der Maßnahmebetrag richtet sich denke ich nur nach dem Honorar der Dozenten.

    Denke aber es gilt hier Ausbildung von Fortbildung zu unterscheiden, in der Ausbildung ist Material etc. Sorge des Ausbildenen, in der Fortbildung letzlich die des sich Bildenden.

  • Man müsste mal überlegen, ob nicht Lernmittelfreiheit herrscht. Das hängt vom Bundesland ab. Soweit mir bekannt, sind die Lernmittel von der Bildungseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Immerhin handelt es sich hier um eine Berufsausbildung gem. Berufsbildungsgesetz. Ausnahmen gibt es, aber sind recht beschränkt. So ist mir z.B. bei Friseuren die mitunter sehr teure Schere als Ausnahme bekannt.

    Womöglich kann die regionale IHK / Innung Auskunft geben.


    Hier haben wir eine Ausbildung und eher keine Fortbildung.

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