Hallo liebe Gemeinschaft,
ich habe gerade ein riesen Problem.
Nach langen Recherchen bin ich öfter über Texte gestoßen welche besagen
Teilzeitstudium (unter 20 Wochenstunden) sind nicht bafögberechtigt.
Dadurch das dieses nicht Bafögberechtigt ist hat man Anspruch auf Hartz IV
nun gut
Ich habe mich eingeschrieben im Teilzeitstudium der sozialen Arbeit.
Im Anschluss habe ich die Immatrikulationsbescheinigung, BAFÖG Ablehnung wg Förderunfähigkeit auf Grund des Teilzeitstudiums abgegeben.
Und eben hatte ich in der Post die Einstellung der Leistung da ich ja nun studiere.
Am Montag fangen die Vorbereitungskurse an, also muss ich morgen früh zum Jobcenter und klären das ich dem Grunde nach ja Anspruch habe.
Dafür hätte ich gerne Gesetze bzw Paragrafen oö welche ich vorlegen kann.
Kann mir da jemand was zu sagen bzw schreiben??
Ich wäre euch unendlich dankbar, denn ich hab riesen Angst das ich kein Geld bekomme, da ich auch ein kleines Kind zu ernähren habe und Alleinerziehende bin.
(Blöderweise habe ich die Seiten nicht gespeichert)
DANKE