Guten Abend,
ich wende mich hierher in der Hoffnung, dass mir jemand hilft meine Verwirrung zu sortieren.
Zur allgemeinen Situation: Ich bin 29, habe bis Juli diesen Jahres eine schulische Ausbildung gemacht und werde ab Oktober studieren.
Um die Zwischenzeit zu überbrücken habe ich mich beim Jobcenter gemeldet, um Alg 2 zu beantragen.
Ich bin verheiratet, mein Partner ist Student und erhält wegen zu weit fortgeschrittenem Studium und zu hohem Einkommen der Eltern kein Bafög (da haben wir auch den Ablehnungsbescheid vorgelegt), sondern wird von seinen Eltern mit 400 € im Monat unterstützt.
Den Antrag habe ich Anfang August abgegeben und zuerst lange nichts gehört.
Eine Nachfrage Ende August hatte zur Folge, dass ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhielt. Dieser bin ich so schnell wie möglich nachgekommen und konnte die zusätzlich gewünschten Unterlagen am 11.9 abgeben. Die Dame aus der Leistungsabteilung hatte mir zugesichert, dass sie den Antrag, sobald er vollständig wäre, direkt bearbeiten würde, da ich auch klargemacht habe, dass ich sonst kein Einkommen habe und mir Partner mich nicht mitfinanzieren kann weswegen es dringend ist.
Heute habe ich nun erneut Post bekommen.
1. Eine erneute Aufforderung zur Mitarbeit, in der ein Nachweis für den Anteil für meine Garage/Stellplatz in der Kaltmiete gefordert wird.
Problem: Ich besitze kein Auto und damit auch weder Garage noch Stellplatz. In der Mietbescheinigung die die zuständige Mitarbeiterin des Studentenwerks (wir wohnen in einer Wohnung des Studentenwerks) ausgefüllt hat, ist der Abschnitt für Garage/Stellplatz dementsprechend auch ausgestrichen, zumal man den Stellplatz, wenn man ihn bräuchte separat mieten müsste und er nichts mit der Grundmiete zu tun hat. Diese Mietbescheinigung liegt dem Jobcenter vor.
Sollte ich da einfach nochmal ein Schreiben vorlegen, dass dem nicht so ist?
2. Und jetzt kommt das größere Problem: Zusätzlich kam heute auch der Bewilligungsbescheid, leider leuchtet mir die Berechnung so überhaupt nicht ein
Das Hauptblatt sagt:
Bewilligt werden mir 244,50, im Übrigen wird der Antrag abgelehnt, Begründung ist keine angegeben
Mein Partner wird aufgrund seines Studentendaseins und der Bafögablehnung aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen.
Die Leistungen, die er pro Monat von seinen Eltern bekommt, werden in voller Höhe auf meine Leistungen angerechnet.
Der Berechnungsbogen gibt an:
Als Grundbedarf für mich 644,50, für meinen Partner logischerweise nichts, weil ausgeschlossen. Bis hierhin ergibt es auch noch Sinn.
Danach wird allerdings angegeben, dass sein übersteigendes Einkommen ermittelt wird, das dann auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt wird.
Von seinen Einkünften wird allerdings nichts abgezogen, sondern sie werden direkt weiterverrechnet.
Dabei werden die 400 € auf meinen Bedarf angerechnet, sodass die oben erwähnten 244 € übrigbleiben.
Ist das so korrekt? Damit hätten wir als Gesamthaushalt im Monat 644,50, was ja eigentlich dem Bedarf einer Person entspricht.
Zusätzlich stellt sich mir die Frage, ob das Jobcenter meinem Partner nicht nur nichts zahlt (das war schon vorher klar und auch nicht erwartet, es ging ja nur um mich) sondern auch die Überzeugung vertritt, dass er kein Geld braucht, sondern seine Unterstützungszahlungen (die ja im Endeffekt Bafög-Ersatz sind) mir zur Verfügung stellen kann. Wenn er Bafög erhalten würde oder Einkommen hätte würde das ja auch nicht vollständig angerechnet. Gibt es da eine gesetzliche Regelung, dass das bei Unterhalt anders ist? Er muss sich ja auch über irgendwas finanzieren.
Es wäre prima wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, ich bin grad echt durcheinander und nervös, zumal ich seit ungefähr Mitte August auf die Zahlungen warte und auch nicht wirklich damit gerechnet habe, dass es abgelehnt wird.
Vielen Dank schonmal
Berechnungsbescheid kann ich gerne auch noch nachreichen, wenn der weiterhelfen könnte
Einzel-Dateianhang gelöscht! Bescheid wird komplett benötigt.
Grace