Guten Abend zusammen
Ich habe eine Frage bzgl. der Bedarfsgemeinschaft nach Heirat.
Mein Freund und ich würden gerne heiraten. Ich beziehe ALG II, er geht arbeiten. Wir wohnen nicht zusammen und werden dies wohl auch erst mal nicht anders handhaben.
Das sein Einkommen angerechnet wird ist mir klar. Nur bei der Höhe bin ich mir auf Grund der getrennten Wohnungen nicht sicher. In dem "Hartz 4-Rechner" kann ich ja nur die Ausgaben für eine (meine) Wohnung angeben, nicht aber die für seine, welche er beibehalten wird.
Werden seine Wohnkosten komplett außen vor gelassen? Dass also von seinem Gehalt diese abgezogen werden und erst DANN wird mit diesem Betrag vom Jobcenter weitergerechnet? Oder ist das "unser Problem" und es wird nicht berücksichtigt?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten!
Kloppini