Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen

  • Hallo
    Ich bin neu hier und melde mich mit einem Problem.

    Wir haben eine neue Sachbearbeiterin bekommen.
    Bzw das ist jetzt die 3 dritte nachdem unsere jahrelange Sachbearbeiterin weg ist. Diese neue hat jetzt unsere Leistungen vorläufig eingestellt da wir keine lohnabrechungen geschickt haben. Ich hatte die Frau angerufen und ihr mitgeteilt das meine frau nur manchmal lohnabrechnungen bekommt da sie einen festen Monatslohn hat. Die ganzen Jahre vorher haben wir auch keine lohnabrechnungen einreichen müssen da aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich ist das sie jeden Monat das selbe Gehalt bekommt. Hab ihr angeboten Kontoauszüge zuschicken,das wollte sie aber nicht. Sie brauch die Abrechnungen sagte sie. Nun hat sie die Leistungen für die ganze BG vorläufig eingestellt. ( 2 erw. 4 Kinder unter 18). Was kann ich dagegen tun bzw ist das überhaupt legal gleich für alle einzustellen wo es nur um das Einkommen meiner Frau geht?

    Danke schonmal für eure Antworten.

  • Zu welchem Datum wurden die Leistungen eingestellt?

    Wie genau lautete die Formulierung zum Verdienst im Arbeitsvertrag?


    Warum soll es manchmal Lohnabrechnungen geben und manchmal nicht, wenn sie sowieso immer die selbe Summe verdient? Das wird ja dann auch aus den Abrechnungen ersichtlich?

  • Danke für die Antwort.
    Naja die Firma nimmt es nicht sogenau mit den Abrechnungen. Mal schicken sie eine mal halt nicht. Aber überweisen tun sie jeden Monat. Und im Arbeitsvertrag steht halt das sie betrag xxx bekommt für 1 Std in der Woche. Sie macht an einem Kindergarten die Gehwege und Parkplatz sauber.

    Eingestellt wurden die Leistungen am 12.09.

    Ach hab Grad gesehen das in dem schreiben steht das noch die schulbescheinung fehlt. Bei uns hat die Schule am 11.09 angefangen. Also so schnell wie sind (1 tag) is keine Post.

  • Naja die Firma nimmt es nicht sogenau mit den Abrechnungen. Mal schicken sie eine mal halt nicht.

    im Forum! Zu den Lohnabrechnungen gibt es Folgendes zu sagen.

    Der Arbeitgeber hat Lohnabrechnungen zu erstellen!

  • Ja das mag ja sein das der Arbeitgeber die Abrechnungen machen muss.
    Mir geht es aber hauptsächlich um die Frage kann das JobCenter die Leistungen für alle in der BG einstellen nur weil dir Abrechnungen fehlen.
    Vorher müssten wir auch keine vorlegen erst seid der neuen Sachbearbeiterin. Wenn sie nur für meine frau das gemacht hätten aber gleich für alle?

  • Hallo,

    die Lohnbescheinigung ist ohne Wenn und Aber vorzulegen. Die Angaben im Arbeitsvertrag reichen da nicht aus, da Lohn durchaus Schwankungen oder Erhöhungen unterliegen kann, die dann nicht jedesmal neu im Arbeitsvertrag verankert werden. Ohne genaue Lohnabrechnung wiederum kann die Höhe des ALG II nicht korrekt berechnet werden. Das betrifft dann die gesamte BG.

    Hab ihr angeboten Kontoauszüge zuschicken,das wollte sie aber nicht.

    Aus Kontoauszügen ist auch nicht das Bruttoeinkommen und ggf. vermögenswirksame Leistungen ersichtlich.

    Wie grace richtig geschrieben hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohnbescheinigungen auszustellen. Was also ist das Problem, sich diese Bescheinigungen zu holen und dem Jobcenter vorzulegen? In dem Augenblick wird die Sperre ja wieder aufgehoben.

    Gruß!

  • Zitat von Vbprofi

    Mir geht es aber hauptsächlich um die Frage kann das JobCenter die Leistungen für alle in der BG einstellen nur weil dir Abrechnungen fehlen.
    Vorher müssten wir auch keine vorlegen erst seid der neuen Sachbearbeiterin. Wenn sie nur für meine frau das gemacht hätten aber gleich für alle?


    Es handelt sich wohl um einen Entziehungsbescheid gem. § 66 SGB I i.V.m. § 60 SGB I. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich, dass die Frau eine Stunde pro Woche, also 4 oder 5 Stunden im Monat arbeitet. Dabei erzielt sie Einkommen von vermutlich weit unter 100 € brutto. Das ist durch den Arbeitsvertrag belegt. Der Kontoauszug belegt die NEttozahlungen.

    Aufgrund der Tatsache, dass der Leistungsträger die Leistungen entziehen kann und dabei einen Ermessensspielraum hinsichtlich des "ob" der Leistungsentziehung und hinsichtlich des "wie hoch" hat, kann eine vollständige Leistungsentziehung nicht ermessensfehlerfrei erfolgen. Im Ergebnis wäre der Entziehungsescheid aufzuheben.

    Zwei Wege:

    Wie Corinna schon sagte, Druck machen beim Arbeitgeber und die Bescheinigungen verlangen. Widerspruch gegen die Entziehung einlegen.


    Die Alternative ist Widerspruch gegen die Entziehung einlegen und ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Sozialgericht zu führen.


    Auf jeden Fall aber vorher mal beim Jobcenter vorbei schauen und den Menschen dort klar machen, dass die Schulbescheinigung dauert und man nur manchmal Lohnabrechnungen erhält. Man sollte auch mit dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren drohen und versuchen mit dem Teamleiter sprechen.

  • Danke für die vielen Antworten. Habe jetzt alles eingereicht und wird bearbeitet. Sie hat jetzt die Firma direkt angeschrieben. Mal schauen ob es ausreicht was ich an Unterlagen hatte.

    So jetzt hab ich aber ein anderes Problem:
    Und zwar mein 14 jähriger Sohn hatte für etwa 4 Monate Zeitungen ausgeteilt. Nun soll ich etwa 250 Euro für die 4 Monate zurückzahlen da er Einkommen erzielt hat. Er hat doch genauso einen Freibetrag von 100 Euro oder nicht? Die Zahlungen waren stets unter 100 Euro.

  • Hallo.
    Ja mein Sohn ist Schüler (7te Klasse).
    Das Geld kam monatlich von der Firma. Etwa um die 90 Euro rum. Jenachdem was er an Zeitungen und Zeitschriften ausgeteilt hat.
    Zeitraum war 01.11.2016 bis 28.02.2017

  • Hallo. Danke für die Antworten.
    Also sollte ich gegen den Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung widerspruch einlegen? Und notfalls ein Gericht das klären lassen?

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