Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (10 und 13J), teilzeit
berufstätig (30 Std/Wo), Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ist unbekannt
verzogen und unauffindbar, weswegen ich sozusagen "Aufstocker" bin. Die
Höhe der Leistung vom JC liegt etwas höher als der "Unterhalt" für das
ältere Kind lt. Unterhaltsvorschusstabelle.
UHV ist beantragt - aber Jugendamt kommt nicht hinterhet mit den Anträgen.
Jetzt zwei Fragen: Wenn irgendwann mal der UHV für die ältere Tochter vom Jugendamt gezahlt wird (Rückwirkend seit Juli 2017) muss ich dann alles an das Jobcenter weiterleiten? Oder wird nur für den Monat der Auszahlung dann die Leistung des Jobcenters zurückgefordert und ab dann der UHV angerechnet?
2. Meine Große ist begeisterte Sportlerin und hat das Angebot, auf eine Sportschule /Olympiastützpunkt zu wechseln und in den Kader für Parasport (sie hat einen GdB von 30%)
zu wechseln mit Ziel Paralympics 2024. Das möchte sie auch. Sie würde zum Wochenende und Ferien immer nach Hause kommen, wenn keine Wettkämpfe sind.
Hat das jetzt für mich irgendwelche Folgen bei der HIV-Leistung? Oder ist es dennoch eine Bedarfsgemeinschaft und ich bekomme die Beträge wie bisher unter Anrechnung meines Gehaltes,Kindergeld,UHV ?
Muss ich das überhaupt mitteilen?
LG