Hallo,
Ich bin ganz neu hier, weil ich einige Fragen zur Bedarfsgemeinschaft habe.
Ich wohne seit knapp einem Jahr mit meinem Freund zusammen, der Hartz 4 bezieht. Ich selbst studiere und habe einen 450,- Job und einen Studienkredit. Nun ist es so, dass ich ziemlich zeitgleich mit der Einjahresfrist des zusammenwohnens wahrscheinlich wieder bafög bekommen werde und auch der Studienkredit noch einige Monate laufen wird, sodass ich insgesamt ca auf 1300,- monatlich kommen werde. (Wovon ja aber nur der Minijob ein tatsächlich "richtiges " Einkommen ist) Weiß hier Jemand, ob das Amt dann meinen Kredit oder das Bafög anrechnen darf?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße