Hallo Pietro, und Danke für die Antwort. Hier die Ausgangsfrage:
Wie sieht das denn in einer WG aus? Man ist ja nicht Unterhaltspflichtig wenn der/die Mitbewohner nicht verwandt sind. Habe da was von Beweislastumkehr oder einer eidestattlichen Erklärung gelesen. Weiß da jemand mehr?
Danke
Wie kann das JC davon ausgehen das ein Student der Bafög bezieht, auch noch für andere einstehen kann? Wenn lediglich der Punkt des zusammenwohnens zutrifft?
Und wie macht man daß, das es auch anerkannt wird?
Man wird ja mehr oder weniger überfahren von den SB.