Erstausstattung - Wohnung nach langem Auslandsaufenthalt abgelehnt

  • (Begründung: Ich wohne schon länger in der Wohnung)
    Guten Morgen,

    ich habe ein paar Fragen bezüglich der Erstausstattung. Vorab kurz ein paar Daten und das Geschehene:

    Ich bin 25 Jahre alt, wohne in NRW und bin im November 2014 nach fast zwei Jahren Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland gekommen.

    Ich habe nach meiner Rückkehr einen Antrag auf Leistungen nach SGBII gestellt, welcher bewilligt wurde.

    Meine eigene Wohnung (da ich zur Antragsstellung U25 war) wurde mir bewilligt, ich habe selbige März 2015 bezogen.
    EDIT: Ich habe in der Übergangszeit in einer Obdachlosenunterkunft gewohnt.

    Ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinen eigenen Hausrat.
    Ich wusste nicht von der Möglichkeit, eine Erstausstattung zu erhalten. Aufgrund meiner persönlichen Situation litt ich zu dem genannten Zeitpunkt unter schweren Depressionen und habe mir deshalb auch nicht weiter Gedanken darüber gemacht und mich nur provisorisch eingerichtet, zumal ich die Hoffnung hatte, schnell eine Arbeitsstelle zu finden und dann nicht mehr auf das Jobcenter angewiesen zu sein. Anfang 2016 wurde ich über die Möglichkeit einer Erstausstattung aufgeklärt, welche ich im April 2016 beantragt habe. Da ich zu diesem Zeitpunkt ins Fallmanagement überstellt wurde, da mein Arbeitsvermittler der Meinung war, dass ich in meiner Situation nicht in der Lage sei, eine Tätigkeit auszuführen, habe ich meinen Antrag damit begründet, dass die Erstausstattung mir ermöglichen würde, ein geregeltes Leben zu führen, was meine Arbeitsfähigkeit wiederherstellen könnte. Nach telefonischer Rücksprache wurde mitgeteilt, dass der Antrag auf Erstausstattung abgelehnt wurde, allerdings wollte mir die Person am Telefon (Irgendein Callcenter) nicht mitteilen weshalb und verwies auf den Brief, welcher unterwegs sei. Nachdem ich 4 Tage nach diesem Telefonat die Ablehnung meines Antrages immer noch nicht den postalischen Weg in meinen Briefkasten gefunden hat, habe ich meine Sachbearbeiterin persönlich gefragt. Diese teilte mir mit, dass die Ablehnung meines Antrages darauf basierte, dass ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits 12 Monate in meiner Wohnung wohnte.

    Da der Brief mich nicht erreicht hat, wurde ich nicht hinreichend über meine rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt, und habe keinen Widerspruch eingelegt. Ich hatte schon öfter Probleme mit Post vom Jobcenter, weshalb ich meine postalische Adresse auf die Anschrift meiner Mutter geändert habe. Das ist auch dokumentiert.

    Ich habe den Fehler gemacht, dies anfangs einfach so hinzunehmen. Teils wegen der aus der Depression resultierenden fehlenden Motivation, teils aus Unwissenheit. Ich war so naiv zu glauben, dass wir in einem gerechten Land leben. Vor kurzem habe ich mich mit Freunden über meine Situation unterhalten, da ich keine Küche und keine ordentliche Einrichtung besitze. Ich schlafe seit über einem Jahr auf einer kaputten, durch gelegenen Liege. Ich muss meine Wäsche per Hand waschen oder bei Freunden waschen. Ich kann mir keine warmen Mahlzeiten zubereiten und kann auch nur tägliche Einkäufe tätigen, da ich keinen Kühlschrank besitze. Diese Umstände wirken sich extrem negativ auf mein Wohlbefinden aus.

    Meine Freunde haben mich dann auf Gerichtsurteile hingewiesen. Da ich vorher noch nie eine eigene Wohnung in Deutschland besessen habe (und demnach auch nie eine EA bekommen habe) steht mir diese wohl zu. Auch der Umstand dass ich lange im Ausland war, qualifiziert mich für eine Erstausstattung.

    Hierzu: Aktenzeichen: B 4 AS 202/10 R R. ( https://openjur.de/u/368208.html )

    Dass ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Erstausstattung bereits 12 Monate in der Wohnung gelebt habe bedeutet nicht, dass mein Anspruch auf Erstausstattung verwirkt.

    Hierzu: Aktenzeichen: B 14 AS 45/08 R ( http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/63…spaeter-noch-zu )

    Die Frage die sich mir nun stellt ist Folgende: Kann ich immer noch dagegen vorgehen? Und wenn ja, wie?
    Bin ich überhaupt im Recht? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

    Ich will so nicht weiter machen. Bisher habe ich den Eindruck, das Jobcenter möchte meine Fähigkeit zu arbeiten nicht wiederherstellen. Ich fühle mich verlassen, alleine und habe Angst vor der Zukunft. Mittlerweile habe ich auch Angst vor dem Jobcenter.

    Vielen Dank schon mal für die Antworten. Falls jemand noch relevante Fragen hat, werde ich diese natürlich so gut es geht beantworten.


    Titel gekürzt, war zu lang. Teil-Überschrift am
    Anfang des Thread gesetzt.
    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von Arvonik (25. September 2017 um 09:05) aus folgendem Grund: Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich vor der Anmietung der Wohnung in einer Notunterkunft gewohnt habe.

  • :) Bitte die Schreiben einmal anonymisiert hochladen, wenn möglich!

    Ich muss mal schauen, alles was ich selber verfasst habe, habe ich bei meiner Mutter. Falls sie diese noch hat, werde ich die Schreiben anonymisieren und hochladen, was ich allerdings erst morgen erledigen kann. Die Ablehnung meiner Erstausstattung habe ich nicht, weil diese mich ja nie erreicht hat.

  • Die Widerspruchsfrist beginnt ab Zustellung des Bescheides. Der Nachweis für die Zustellung muss vom JC gebracht werden. Und die Ablehnung schriftlich beschieden.

    Du hast jetzt schon vor Zugang des Bescheides Kenntnis von der Ablehnung und der Begründung. Also kannst du dazu Stellung nehmen, darauf verweisen, dass der Bescheid noch nicht zugestellt wurde und dass du widersprichst.

    Du hast alles ganz richtig ausgeführt: egal wie lange du schon in der Wohnung bist, du hattest vorher keine Möbel und hast noch nie Erstaustattung beantragt. Also hast du einen ganz klaren Anspruch. Und wenn du gar nichts hast ist es auch nicht zumutbar, dass du auf einen Widerspruchsbescheid wartest, zumal die Rechtslage so klar ist. Also kannst du dich auch an das Sozialgericht wenden.

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