Kosten der Unterkunft - Erste Wohnung,wie muss ich vorgehen

  • Hallo an alle,grüße euch.

    Zu mir, Frau 31 Jahre,alleinstehend.

    Habe jahrelang ein Zimmer bei einem älteren Ehepaar bewohnt.
    Dies wurde nun wegen Eigenbedarf gekündigt.

    Nun ist es so das ich mir ne Wohnung suchen muss.

    Wäre meine 1.eigene Wohnung habe aber absolut keine Ahnung wie ich da vorgehen muss.

    Schaue mir morgen eine Sozialwohnung an die den Richtlinien der Arge entspricht,sogar 90€ unter der Höchstgrenze der max.Kaltmiete liegt auch ist sie nur 46 quadratmeter groß.
    1,5 Zimmer.

    Einen Paragraph 5 Schein habe ich mir geholt.

    Falls mir diese Wohnung in Aussicht gestellt wird,wie lange brauch die Arge zur Entscheidung.
    Muss ich sogar vorher schon mit dem Exposè dahin und um Kostenübernahme der Miete bitten?

    Danke

  • Hallo,

    sofern Du bereits jetzt ALG II beziehst, solltest Du eine Umzugsgenehmigung beantragen. Die wirst Du bekommen, wenn Du die Kündigung wegen dem Eigenbedarf vorweisen kannst. Zu dem Antrag legst Du das Wohnungsangebot bei. Nur so kannst Du dann die Übernahme der Mietkaution, der Umzugskosten und evtl. einer Erstaustattung erreichen.

    Die Bearbeitungszteit ist verschieden: wenn Du es dringendst machst, kann die Zustimmung aber auch sofort erfolgen .

    Gruß!

  • Ok dann werde ich morgen früh gleich zur Arge mit der Kündigung und dem Exposè.

    Das wusste ich zb.nicht,es wurde nur gesagt bei der Hotline das ich wenn ich eine Wohnung habe mit der Kündigung des alten Mietverhältnisses da hin kommen soll und sie dann prüfen ob die Kosten angemessen wären.

    Ist alles nicht einfach,wäre ich nicht letztes Jahr nicht so schwer erkrankt hätte ich nur halb so viel Stress.

    Den Antrag auf Ersterstattung soll ich den morgen auch schon stellen?
    Hab ja keine Möbel oder Elektrogeräte,war ja möbliert das Zimmer und durfte deren Sachen mitbenutzen.

    Musste mit dem Jobcenter damals wegen der Krankenkasse und Leistungen vor's Sozialgericht.
    Weil die sich Monate Zeit liessen mit der Bewilligung und dann völlig unbegründet ablehnten.

    Deshalb so eine Angst!

  • Hallo Kleine,

    du musst keine Angst haben. Ganz egal was man dir vielleicht erzählt, die Rechtslage ist ganz klar. Der Umzug muss dir genehmigt werden. Ohne Wenn und Aber. Die neue Wohnung muss angemessen sein. Das ist bei dir der Fall. Der Umzug ist zu genehmigen. Er ist notwendig. Die Kosten des Umzugs müssen übernommen werden. Dazu brauchst du drei Kostenvoranschläge. Wenn du krankt bist, keine Helfer hast, keinen Führerschein für einen Transporter, dann wird eine Umzugsfirma bezahlt. Das kannst du einfordern.

    Wenn du zuvor keinen Hausrat hattest, weil du möbliert gewohnt hast, und wenn du vorher noch keine Erstaustattung beantragt hast, dann ist sie dir zu bewilligen. Dazu solltest du genau auflisten, was du brauchst. Angefangen vom Schneebesen bis hin zur Küchenlampe. Es ist ganz klar geregelt was du brauchen darfst und was nicht.

    Du hast nichts davon, wenn du den Erstaustattungsantrag schon morgen stellst. Die Bewilligung bekommst du nicht viel schneller. Schau erst mal was du brauchst und was als Erstausstattung für dich vorgesehen ist. Das beantragst du dann. Wenn dann nicht alles bewilligt wird, widerspricht das deinem Anspruch und du kannst gegen den Bescheid widersprechen.

    Vielleicht reicht es aber auch, wenn du den Antrag abgibst und im Gespräch mit deinem Ansprechpartner klar stellst, dass du das alles wirklich brauchst, um besten sofort. Wenn es zu einem Termin kommen sollte nimm jemanden mit. Das schadet nie.

    Die Kaution muss dir auch genehmigt werden, als Darlehen. Das zahlst du denn mit zehn Prozent vom Regelsatz zurück.

    Dein Sachbearbeiter sollte das alles wissen. Wenn er das anders sieht ändert das nichts. Lass dir alles schriftlich geben, und dann schaun wir mal.

  • @ Piedro vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    Habe meinen Sacharbeiter noch nie gesehen und er rief auch nie zurück auch damals schon nicht als ich gezwungen war mich ans Sozialgericht zu wenden.

    Zu dem Umzug ich hätte Helfer und müsste wohl einen Wagen mieten da ich selbet keinen Führerschein besitze.
    Gibt es da überhaupt die Möglichkeit,Kosten für den Wagen erstattet zu bekommen?
    Hab ja nicht viel was in die Wohnung kommt.

    Ich werde auf jeden Fall morgen den Antrag bzgl.Umzug stellen und das Exposè habe ich auch dabei ebenso die Kündigung wegen Eigenbedarf.

    Mal sehen was da noch bei rum kommt.
    Die waren nämlich alles andere als nett,musste aus dem Krankenhaus Mittags um da was versuchen zu klären.
    Das Krankenhaus hat auch Druck gemacht damals wegen der enormen Kosten bzgl.der Behandlung wegen der Erkrankung..

    Ist halt echt nicht einfach,wünschte ich könnte einfach arbeiten.

    Kriegt man eigentlich nicht ein verbindliches Schriftstück wo drin steht das Sie die kosten bis so und so viel übernehmen?
    Oder muss ich wirklich mit jedem potenziellen Exposè dahin?

  • Moin.

    Wenn du einen Fahrer aufstellen kannst, genügt ein Transporter. Den ohne Kreditkarte zu kriege ist allerdings schon eine kleine Kunst...

    Du brauchst immer drei Angebote, sei es für die Unzugsfirma, sei es für das Mietauto. Bei der Automiete muss dann aber klar sein wer die Kiste fährt, wenn du auf deinen Namen mietest muss der Fahrer eingetragen werden. Und bei Schäden kommst du zum Handkuss, also nur Angebote ohne Eigenbeteiligung einholen!

    Das günstigste Angebot wird dann genommen.

    Rege dich nich auf, egal was man dir sagen mag. Alles schriftlich geben lasse und dann wird das zur Not auf dem Rechtsweg geregelt. Da die Situation klar ist wird das auch einfach zu klären sein.

    Jetzt weise erst mal die Notwendigkeit des Umzugs nach, lass ihn dir genehmigen, dann beantragst du die Kosten des Umzugs und die Erstaustattung. Und bitte: regele sowas nicht am Telefon. Du kannst den Gesprächsverlauf nicht nachweisen, und offenbar zieht es dich runter, wenn da jemand heiße Luft am Höhrer abläßt. Entweder schriftlich oder mit einem Beistand hingehen, dann bleibst du auf der sicheren Seite.

  • Ich war heute morgen mit dem Exposè und der Kündigung da.
    Die Sacharbeiterin war nett meinte jedoch das die Wohnung zu teuer wäre.

    Kosten 379€ kalt zzgl.178€ Nebenkosten.
    Ich darf aber quasi nur 463,50€ zzgl.Heizkosten aber am besten wäre 463,50€ warm.
    Diese Summe zahlen Sie anstandslos.

    Ich soll also immer mit dem Exposè dahin dann bekomme ich wenns passt eine Mietübernahmegarantie für den Vermieter mit.
    Erst dann wenn ich den Mietvertrag habe und unterschrieben ist,werden die ganzen Anträge vor Ort mit ihr zusammen gestellt.
    Sprich Umzugskostenantrag,Erstaustattung,wegen Kaution etc.
    Es wäre kein Problem meinte sie.....

  • Hallo,

    und wieso kommst du zu einem anderen Schluß?

    Schaue mir morgen eine Sozialwohnung an die den Richtlinien der Arge entspricht,sogar 90€ unter der Höchstgrenze der max.Kaltmiete liegt auch ist sie nur 46 quadratmeter groß.

    In welchem Landkreis bzw. welcher Kommune lebst Du?

    Gruß!

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