Umzugskosten als Pauschale und Ersteinrichtung

  • Hallo zusammen,

    meine Freundin hat einen neue Arbeit und muss nun auch die Stadt wechseln.
    Sie hat auch schon eine neue Wohnung, diese ist aber noch total leer (vorher hat sie bei mir in einer voll möbliert Wohnung gewohnt).
    Leider kenn ich mich bei Zuschüssen gar nicht aus, und ihr wurde vom Arbeitsamt gesagt, dass sie drei Angebote von Umzugsfirmen braucht.
    Da wir den Umzug selber machen wollten, wollte ich hier mal fragen ob es einen pauschalen Betrag gibt den geltend machen kann.
    Und eine zweite Frage ist, gibt es Mittel zur Ersteinrichtung/Erstausstattung einer Wohnung?
    Und wie kann ich/wir diese geltend machen, welche Formulare/Unterlagen/etc. brauchen wir ....

    Ein paar Eckdaten:

    • Umzug ca. 530 km
    • Alte Wohnung: Vollmöbliertes zimmer ca 13m^2
    • Neue Wohnung: unmöbliert (ohne Küche etc....) ca. 54 m^2 (2 Zimmer Küche Bad und Flur)
    • Arbeitsbeginn ist allerdings schon kommenden Mo.: 01.10.2017


    Wir sind über jeden Tipp Dankbar und freuen uns auf eure Antworten.

    LG M&T

  • Hallo,

    Da wir den Umzug selber machen wollten, wollte ich hier mal fragen ob es einen pauschalen Betrag gibt den geltend machen kann.

    Ja, den gibt es und er ist je nach Kommune unterschiedlich hoch.

    gibt es Mittel zur Ersteinrichtung/Erstausstattung einer Wohnung?

    Gibt es. Ob sie aber auch gewährt werden, kann ich nicht beurteilen.

    Gruß!

  • Zitat von Hr. Thomée:
    Neben den Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. So
    zialgeld und Sozialhilfe haben
    auch solche Personen einen Anspruch auf einmalige B
    eihilfen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 bis
    3 SGB II oder § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII, die
    keine Leistungen zur Sicherung des
    Lebensunterhalts erhalten, aufgrund ihres geringen
    Einkommens und Vermögens zur
    Deckung dieses Bedarfes jedoch nicht in der Lage si
    nd. In solchen Fällen kann im Wege
    einer Ermessensentscheidung neben dem Einsatz des E
    inkommens im Monat der
    Entscheidung über die Hilfe auch der Einsatz des Ei
    nkommens für die sechs folgenden
    Monate gefordert werden. Bei der Berechnung der Eig
    enbeteiligung ist grundsätzlich
    vom Einsatz des Einkommens aller Mitglieder der Bed
    arfsgemeinschaft im Sinne des § 7
    Abs. 3 SGB II bzw. des § 19 Abs. 1 SSGB XII auszuge
    hen, welches den Bedarf der
    Leistungen zum Lebensunterhalt übersteigt.

    Blödes Format, sorry, da steht's:
    http://harald-thome.de/fa/harald-thom…-01.03.2011.pdf

    Es sollte also möglich sein einen Antrag während des Leistungsbezug zu stellen, wenn die Bedürftigkeit dann immer noch besteht kann er genehmigt werden, oder es kann auf einen Neuantrag bestanden werden, aber wenn auch nach Arbeitsaufnahme keine Einrichtung beigebracht werden kann ist der Anspruch weiter aufrecht.


    Hier stellen sich noch die heimlichen Fragen zum Übergrückungsdarlehen/Aufhebungsbescheid. Ob die Mietkaution in dem Fall abgelehnt werden kann...? Zu 100%? Wenn der Umzug notwendig und genehmigt wurde? Ich bin da leider überfragt, aber mir kommt das schräg vor.

    2 Mal editiert, zuletzt von Piedro (27. September 2017 um 16:40)

  • Diese Verwaltungsanweisungen sind von 2011. Also der Kreativität des Gesetzgebers zum Opfer gefallen. Zu schauen ob sich die Rechtsgrundlage geändert hat ist mühsam... Casa kann das bestimmt im Vorbeigehen klären.

  • Damals lag der Fall so, dass weder ein Zimmer, noch eine Wohnung am neuen Arbeitsort vorhanden waren und der Bedarf auf Erstausstattung "Küche" mit 350 - 500 € so gering war und ausreichend Einkommen vorhanden wäre, dass in den Folgemonaten auf den Erstausstattungsbedarf angerechnet worden wäre.


    Hier ist die Wohnung aber womöglich schon VOR der Arbeitsaufnahme vorhanden und damit VOR Ende der Hilfebedürftigkeit.


    Zu klären wäre:

    Wann wurde die Wohnung bezogen? Wann wurde der Antrag auf Erstausstattung gestellt? Wurde am neuen Wohnort ggf. für die letzten Tage im September ALG2 beantragt? Wurde ein Antrag auf Umzugskostenübernahme gestellt und wenn ja wann?

    Wie teuer ist der Umzug in Eigenregie im Vergleich zu einer der drei Kostenvoranschläge von Firmen?

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