Leistungskürzung bzw. Sanktion rechtens?

  • Hallo,
    habe mich zwar schon ein bisschen durch das Forum gelesen, würde aber trotzdem gerne mal Meinungen zu meinem Fall hören.

    Der Sachverhalt ist wie folgt:

    Ich bin seit 1.7.2015 arbeitslos, habe mich aber zunächst nicht beim Amt gemeldet um Leistungen zu beantragen sondern von den wenigen Ersparnissen gelebt die ich noch hatte.
    Das war ein Fehler, denn ich denke jeder hat das Recht auf Leistungen um seine Existenz zu sichern.
    Seit Dezember 2015 befinde ich mich in einer Therapie wegen Glücksspielsucht, ich habe vorher einige Jahre aktiv in Spielhallen an Automaten gespielt.
    ich habe zunächst einen stationären Aufenthalt in einer Klinik gemacht, in dessen Zeit ich natürlich nicht arbeitsfähig war.
    Im Anschluss an den stationären Aufenthalt habe ich meine Therapie ambulant fortgesetzt, diese dauert bis zum heutigen Tag an.

    Ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung, habe 2 Ausbildungen im handwerklichen Bereich abgebrochen.
    Im März diesen Jahres habe ich einen 5-tägigen Kurs absolviert und einen Gabelstaplerschein erworben, der Schein wurde vom Amt bezahlt.
    Selbstverständlich habe ich das Ziel, mit diesem Gabelstaplerschein auch im Bereich Lager/Logistik zu arbeiten, was sich jedoch als nicht ganz so einfach erweist wie ich mir das vorgestellt hatte. Zum einen muss und werde ich meine Therapie fortführen und vernünftig beenden, da ich aber im Rahmen dieser Therapie mehrere Termine pro Woche wahrnehmen muss die zumeist am späten Nachmittag oder abends sind bin ich in meiner Arbeitszeit etwas eingeschränkt. So ist es mir u.a. nicht möglich im Schichtsystem zu arbeiten. Heißt, ich kann nur tagsüber arbeiten von morgens bis nachmittags, was schon mal etliche Firmen nicht akzeptieren wollen, was ich in gewisser Weise auch nachvollziehen kann.
    Zum anderen möchte ich ungerne bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten. Ich habe schon mal knapp 1 Jahr in einer solchen Zeitarbeitsfirma gearbeitet und finde den Umgang mit den Arbeitnehmern mehr als fragwürdig und zum Teil sogar menschenunwürdig. Das kann natürlich jeder anders sehen, mir ist auch klar, dass es in meinem Fall schwierig ist ohne abgeschlossene Ausbildung sofort bei irgendeiner Firma eingestellt zu werden. Das ist aber nach wie vor mein Ziel. Ich verlange keine sofortige Festanstellung oder einen für mich unangemessenen überhöhten Lohn, ich möchte einfach nur direkt bei einer Firma angestellt sein, da ich auch die Erfahrung gemacht habe das Zeitarbeiter oftmals von den Kollegen nicht gut behandelt werden. Wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung und muss nicht richtig sein.

    Das erstmal vorab als Info.
    Nun komme ich zu meinem eigentlichen Anliegen.
    Im Rahmen der Bewilligung des Gabelstaplerscheins habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, dass ich nach Erwerb des Gabelstaplerscheins an einer Maßnahme teilnehme und zwar am sogenannten Bewerbungscenter. Das war der Wille meiner Sachbearbeiterin und ich dachte mir erst mal es kann zum einen nicht schaden und zum anderen kann ich mich dem ja schlecht verwehren wenn man mir auch entgegenkommt. Ich habe also diese EGV unterschrieben. Meine Sachbearbeiterin hat mir aufgezählt was beim Bewerbungscenter alles so gemacht wird, u.a. schriftliche Bewerbungen schreiben, Online-Bewerbung, Vorstellungsgespräche üben etc.
    Leider musste ich feststellen, dass das so beim Bewerbungscenter nicht gemacht wurde. Man hat zwar mit mir eine Bewerbung erstellt, andere Dinge wie Online-Bewerbung usw. waren aber kein Thema. Desweiteren hat man dort vehement versucht mich an Zeitarbeitsfirmen zu vermitteln, was ich wie oben erklärt abgelehnt habe.

    Ich habe mich daraufhin bei meiner Sachbearbeiterin vom Amt gemeldet und ihr den Sachverhalt geschildert. Nachdem die folgenden Termine ebenfalls für mich nicht zufriedenstellend verlaufen sind habe ich die Maßnahme Bewerbungscenter abgebrochen und dies ebenfalls meiner Sachbearbeiterin gemeldet.
    Daraufhin wurde ich zu einem Termin eingeladen, den ich wahrgenommen habe. Bei diesem Gespräch hat mir meine Sachbearbeiterin bereits Sanktionen angedroht wozu ich mich erst mal nicht geäußert habe. Einen weiteren Termin ein paar Wochen später habe ich nicht wahrgenommen.

    Nun ist es so, dass ich zunächst eine Sanktion in Höhe von 10% wegen Meldeversäumnis erhalten habe und obendrauf noch eine Sanktion in Höhe von 30% wegen Verstoß gegen Verhaltenspflichten. Insgesamt also eine Minderung um 40%.
    Der besagte Meldetermin war Mitte Juli, eine neue Einladung zu einem Termin habe ich bisher nicht erhalten.
    Vorgestern habe ich wieder Post vom Amt bekommen, dass mir weitere 10% von meinen Leistungen gekürzt werden mit Bezug auf den besagten versäumten Termin Mitte Juli.

    Meine Frage ist, ist das alles so rechtens? Kann ich für einen versäumten Termin mehrere Kürzungen erhalten oder geht das nur bei einem weiteren, neuen versäumten Termin?
    Und ist die 30%-Kürzung auch rechtens? Es ist ja nicht so, dass ich mich nicht beworben habe, jedoch wollen die meisten Firmen wie oben schon beschrieben zum einen Schichtarbeiter haben oder es scheitert an fehlender Berufserfahrung etc.

    Bitte mal um eure Meinung.
    Danke.
    Gruß Daniel

  • Hallo,

    Und ist die 30%-Kürzung auch rechtens? Es ist ja nicht so, dass ich mich nicht beworben habe

    die 30% dürften sich auf die abgebrochene Maßnahme beziehen und nicht auf die Jobsuche.

    Kann ich für einen versäumten Termin mehrere Kürzungen erhalten oder geht das nur bei einem weiteren, neuen versäumten Termin?

    Ein unentschuldigt versäumter Termin reicht für eine 10%-Kürzung.

    Insgesamt also eine Minderung um 40%.

    Nein. Dir werden maximal 30% abgezogen. Wenn diese Sanktion vorbei ist, geht an die 10%.

    Gruß

  • Also ich habe es nochmal genau nachgeschaut.

    1. Sanktion: Zeitraum 01.09.2017 bis 30.11.2017 - 10% wegen Meldeversäumnis

    2. Sanktion: Zeitraum 01.09.2017 bis 30.11.2017 - 30% wegen Pflichtverletzung

    3. Saktion: Zeitraum 1.10.2017 bis 31.12.2017 - 10% wegen Meldeversäumnis

    Die Frage ist ja auch wie viel die mir noch kürzen dürfen und ob die angegebenen Beträge stimmen.
    Bei mir ist es so, dass ich nicht den Regelsatz von 409€ bekomme sondern weniger da ich bei meinen Großeltern wohne und keine Stromkosten bezahle. Mein Regelsatz liegt bei 375€. Warum wird denn bei den Sanktionen dann der eigentliche Regelsatz von 409€ als Berechnungsgrundlage genommen die ich ja gar nicht erhalte? Meiner Meinung nach müsste es wenn dann doch von den 375€ berechnet werden oder nicht?

    Was das Meldeversäumnis angeht sehe ich es ein und sage ich bin selbst Schuld aber bei der Pflichtverletzung und der damit verbundenen 30%-Kürzung aufgrund der abgebrochenen Maßnahme finde ich das ich auch ein bisschen im Recht bin da bei der Maßnahme nicht die aus meiner Sicht notwendigen Dinge getan wurden, insbesondere nicht die, die vorher versprochen wurden.

    Oder liege ich in allen Punkten komplett daneben?

  • Pflichtverletzung und der damit verbundenen 30%-Kürzung aufgrund der abgebrochenen Maßnahme finde ich das ich auch ein bisschen im Recht bin da bei der Maßnahme nicht die aus meiner Sicht notwendigen Dinge getan wurden, insbesondere nicht die, die vorher versprochen wurden.


    Völlig unerheblich!


    Durch die Erhöhung 2017 Beträge etwas höher.

    Maßnahme nicht die aus meiner Sicht notwendigen Dinge getan wurden, insbesondere nicht die, die vorher versprochen wurden.


    Kannst du das schriftlich nachweisen? Zeugen? Sonstige Beweise, sonst Aussage gegen Aussage
    und es rechtfertigt nicht den Abbruch einer Maßnahme. Du hättest sofort mit deinem JC Kontakt
    aufnehmen müssen und das dort bekannt machen, schriftlich.

  • Kannst du das schriftlich nachweisen? Zeugen? Sonstige Beweise, sonst Aussage gegen Aussage
    und es rechtfertigt nicht den Abbruch einer Maßnahme. Du hättest sofort mit deinem JC Kontakt
    aufnehmen müssen und das dort bekannt machen, schriftlich.


    Da wollte ich auch einhaken. Offenbar hat der "Kunde" da was ganz anderes erwartet als das, was er dann tatsächlich an Förderung erfahren durfte. Da sollte man vielleicht mal drauf schauen, von der EGV über die Zuweisung zu dem, was dann tatsächlich geschehen ist.

    Natürlich sind auch Bewerbungen an Zeitarbeitsfirmen zulässig, ob's gefällt oder nicht. Aber so eine Maßnahme gehört nun mal gescheit definiert und kommuniziert. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hier ein Hebel finden lässt um die Sanktion zu kippen.

    Was mir noch zu denken gibt sind die Termine wegen der Suchtbetreuung. Wenn die wesentlich sind und sich nicht anders legen lassen müssen die auf jeden Fall berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall gehört das so festgestellt, mit Ärzten und was dazu gehört. Wenn man die Einschränlung bei einer ZAF geltend macht sollte das auch für das JC und irgendwelche Maßnahmenbetreibern klar sein, dass die Zumutbarkeit klar geregelt ist.

    Ob diese Maßnahme zum einen zumutbar, zum anderen hinreichend bestimmt, für die EGV ausreichend kommuniziert wurde und ob sie dem entspricht was vertraglich vereinbart wurde lässt sich ohne weiteres nicht sagen. Die Möglichkeit besteht.

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