Schonvermögen

  • Hallo Forum,

    ich habe ganz frisch mit dem Thema zu tun und bin entsprechend auch neu hier.

    Ich bin seit 15 Jahren selbständig als Programmierer und meine fetten Jahre sind seit knapp 2 Jahren vorbei.
    Ich brauche grundsätzlich schon nicht viel zum Leben und habe meinen Lebensstandard dann noch weiter
    runter gefahren. Nachdem jetzt meine Rücklagen langsam zur Neige gehen, bin ich Anfang September
    doch endlich mal zum Jobcenter gegangen, habe dort einen dicken Stapel Formulare mitbekommen, den ich
    in der nächsten Woche wieder abgeben muss und sitze davor und habe Fragezeichen im Gesicht. Deshalb habe
    ich mich hier angemeldet.

    Nachdem ich mich nun knapp 2 1/2 Stunden mit diesen Formularen auseinandergesetzt habe, bin ich auf die
    Idee gekommen, mal zu gucken, was ich eigentlich so an Bargeld auf meinen Konten habe, und komme auf
    knapp 10.000 Euro. Nun habe ich für mich ein Schonvermögen von 45J * 150,- + 750,- = 7.500 ausgerechnet.

    Was mache ich jetzt? Den Antrag fallen lassen und in 2 Monaten stellen, wenn's weniger geworden ist ?

    danke für Tipps und

    beste gruesse,
    heinetz

  • Hallo,

    Den Antrag fallen lassen und in 2 Monaten stellen, wenn's weniger geworden ist ?

    in 2 Monaten 2500 € auszugeben, wenn man auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation weiß, daß man auf ALG II angewiesen ist, könnte keine gute Idee sein. Zumal das Jobcenter auch rückwirkend Kontoauszüge verlangen wird.

    Du solltest überlegen, das überschüssige Vermögen in eine geschützte Altersvorsorge zu investieren.

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

    Meine Frage bezog sich eigentlich eher auf das grundsätzliche Vorgehen. Ich hatte den Antrag gestellt,
    und mir ist hinterher klar geworden, dass ich zum Zeitpunkt der Antragstellung im schlimmsten Fall*
    ca. 10.000 Euro auf verschiedenen Konten hatte. Wenn dem so ist, dürfte mein Antrag nach dem, wie
    ich das Ganze verstehe aus dem Grund abgelehnt werden und ich könnte dann einen neuen Antrag stellen,
    sobald mein Vermögen auf 7.500 geschrumpft ist. Ich könnte den Antrag in diesem Moment also gleich fallen
    lassen und mir eine Menge Arbeit sparen. Ist das soweit richtig, oder habe ich etwas falsch verstanden ?

    * im schlimmsten Fall
    10.000 Euro mag für den ein oder anderen nach viel klingen. Davon sind allein 1.500 Mietkaution für von
    mir untervermietete Büroräume.


    Zu den 2.500 € in zwei Monaten
    ---------------------------------------
    Ich würde mit meiner jetzigen Lebensführung sicher etwas weniger verbrauchen. Allerdings mit einer
    Miete von etwas über 500,-, einer privaten Krankenversicherung und einem Kind auch nicht sehr viel
    weniger.

    Aber dennoch ist das ein interessanter Aspekt! Ich bin ja der Gesetzeslage nach bisher nicht auf ALG II
    angewiesen und könnte, wenn ich unvernünftig genug bin, alles Geld bis dahin verprasst haben. Hätte
    ich dann keinen Anspruch auf Sozialleistungen? Anders herum könnte man sich fragen, wie vernünftig
    ich sein müsste, um einen Anspruch zu haben.


    Zu Deinem Tipp mit der geschützten Altersvorsorge
    --------------------------------------------------------------
    Es gibt sicher einiges, in das ich investieren könnte und bestimmt vieles, was ich für sinnvoller halte.
    Ich investiere mein Geld erst wieder in irgendwas, wenn ich ausreichend verdiene.


    beste gruesse,
    heinetz

  • Aber dennoch ist das ein interessanter Aspekt! Ich bin ja der Gesetzeslage nach bisher nicht auf ALG II
    angewiesen und könnte, wenn ich unvernünftig genug bin, alles Geld bis dahin verprasst haben.


    Schlechte Idee, bei Antragstellung werden die Kontoauszüge verlangt. Du führst durch
    unwirtschaftliches Verhalten eine vorzeitige Bedürftigkeit herbei.

  • Schlechte Idee, bei Antragstellung werden die Kontoauszüge verlangt. Du führst durch
    unwirtschaftliches Verhalten eine vorzeitige Bedürftigkeit herbei.

    Die exakt selbe These hatte Deine Vorrednerin ja mit anderen Vokabeln auch schon angeführt. Meine Frage, aus der Du nur einen Teil zitierst, geht ja schon genau auf die These ein.

  • Dann Klartext, ALG II ist eine Sozialleistung und wird bei Bedürftigkeit gezahlt, Fakt.
    Ist Vermögen über das Schonvermögen hinaus vorhanden, ist das zu verbrauchen,
    oder bei vorzeitiger Antragstellung wird es angerechnet, Punkt.

    Taktieren bringt auch nichts, denn wir haben .............

    § 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich

    (1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die
    Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im
    Wege des automatisierten Datenabgleichs daraufhin, ................


    Falsche Angaben sind auch eine ausgesprochen schlechte Idee:

    § 63 Bußgeldvorschriften SGB II

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1.entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    2.entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
    3.entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
    4.entgegen § 60 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,
    5.entgegen § 60 Abs. 5 Einsicht nicht oder nicht rechtzeitig gewährt,
    6.entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Ersten Buches eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
    7.entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Ersten Buches eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt.


    Gute Lektüre zur Information, einfach mal lesen:

    SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Sorry, ich habe das Gefühl, Ihr versteht mich falsch ;)

    Ich will weder taktieren, noch irgendeine Leistung erschleichen, die mir nicht zusteht. Ich habe lediglich einen Antrag gestellt und stelle nun selbst fest, dass ich wahrscheinlich gar zur Zeit keinen Anspruch habe und frage mich jetzt, wie das normale Verfahren offiziell weitergeht.

  • ok, davon war ich ausgegangen. Das bedeutet, dass es überflüssig ist, den Antrag zu vervollständigen und ich den Antrag offiziell zurückziehe. Korrekt? Oder hat es irgendeinen Sinn, den Antrag trotzdem formal zu stellen?

    gruss,
    heinetz

  • Hallo,

    gut, dann müssen wir also doch darüber sprechen, wie lange ich von diesen 2.500,- Euro leben müsste, damit man mir kein unwirtschaftliches Verhalten vorwerfen kann. Was meinst Du?

    gruss,
    heinetz

  • Den Beitrag zu meiner PKV konnte ich nicht eingeben. (Warum?)
    Der Anspruch wird mit 1.111,- € berechnet.


    Daraus folgt, dass ich in zwei Monaten einen Anspruch auf 2.222,- € hätte. Folglich würde man
    mir unwirtschaftliches Verhalten vorwerfen können, weil meine 2.500,- € eigentlich für etwa
    eine Woche mehr hätten reichen müssen?

  • Nein,

    Abgeshen davon, dass meine KV nicht on die Berechnung eingeflossen ist, habe ich einen Tarif mit 1.200,- Selbsterhalt.
    Der ist mit 250,- mtl. noch wesentlich günstiger als der halbe Basistarif.

    Erscheint Dir die Summe von 1.111,- zu hoch ?

    heinetz

  • Hallo,

    wenn Du die KV nicht berücksichtigt hast, würde Deine Miete dann ja 702 € betragen. Damit dürftest Du angesichts der angemessen Kosten der Unterkunft später arge Probleme bekommen.

    Wenn die Miete derzeit jedoch so hoch ist, kommen die 1.111 € hin und Du kannst nach 2 Monaten den Antrag auf ALG II stellen.

    Gruß!

  • Es wird nur der Basistarif bezahlt bei ALG II Bezug. Falls es dazu kommt rechtzeitig dafür
    sorgen, dass sich bei der PKV keine Schulden anhäufen.

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    1. Zuschuss bei privater Kranken- und Pflegeversicherung
    Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, eine Versicherung in dem sogenannten Basis-tarif anzubieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Sie könnenwährend des Leistungsbezugs in den Basistarif wechseln. Der Beitrag in diesem Basistarif wird für die Dauer desBezugs von Arbeitslosengeld II halbiert und bis zu dieser Höhe als Zuschuss übernommen.
    Sofern Sie keine Versicherung im Basistarif abschließen, wird Ihr individueller Beitrag als Vergleich herangezogen.Der günstigere Betrag - der für Sie geltende halbierte Beitrag des Basistarifes oder Ihr individueller Beitrag - kann alsZuschuss gezahlt werden. Im Jahr 2017 beträgt der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 341,48Euro monatlich.

    Bitte beachten Sie:
    Verbleiben Sie in Ihrem bisherigen Tarif und liegt Ihr Beitrag über dem halbierten Beitrag im Basistarif, müssen Sieden übersteigenden Beitragsanteil selbst tragen. Die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Beiträge weisen Sie bitte mitIhrem aktuellen Beitragsbescheid nach. Die Höhe Ihres Beitrags im Basistarif lassen Sie sich bitte von Ihrem Kran-kenversicherungsunternehmen bescheinigen.


    Das entspricht dem, was man mir bei der Arbeitsagentur gesagt hat. Mein Tarif ist günstiger als der halbierte Basistarif. Ich darf also davon ausgehen, daß der Beitrag vollständig übernommen wird.


  • wenn Du die KV nicht berücksichtigt hast


    Ich habe den verlinkten Rechner benutzt. Wo kann ich dort meinen KV-Beitrag eingeben?


    ... würde Deine Miete dann ja 702 € betragen.


    Falsch, meine Eingaben und die Ausgabe der Berechnung:

    buergergeld.org/community/attachment/232/buergergeld.org/community/attachment/233/

    Wobei das Ganze einen Fehler hat:

    Ich habe nur ein "halbes Kind" (50% Mama / 50% Papa). Insofern halbieren sich zum Einen der Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie der Abzug des Kindergelds:

    1.111,00 €
    - 24,50 €
    + 96,00 €
    = 1.182,50 €


    Damit dürftest Du angesichts der angemessen Kosten der Unterkunft später arge Probleme bekommen.


    Auch davon gehe ich nicht aus. Meine Wohnung ist 49qm gross und ich benötige ein Kinderzimmer.


    gruss,
    heinetz

  • Es geht bei den KDU nicht um die Größe, sondern es gibt eine Obergrenze. Die ist überall
    unterschiedlich. Dabei kommt es auf den Wohnort an. Da kann die Miete durchaus unangemessen
    werden. Im Übrigen hast du im Rechner die Heizkosten unterschlagen. Die gehören auch zu
    den KDU. ;)

    Bruttokaltmiete = Grundmiete plus Betriebskosten
    Heizkosten? Kommen jetzt noch dazu!!!


  • :whistling: Liest du nur das, was dir gefällt? @Corinna hat bei ALG II nicht umsonst zum Basistarif geraten.


    Nein, mir ist bewußt, daß ich meinen Selbstbehalt selbst zahlen muß und ich will dennoch nicht in den Basistarif wechseln.
    Insofern war der Ratschlag von Corinna sicher gut gemeint aber für mich uninteressant. Der Wechsel in den Basistarif ist für die Dauer des Bezugs von ALG II sicher die beste Wahl weil so für mich gar keine Kosten entstehen. Aber über die Bezugsdauer hinaus ist der Basistarif wesentlich teuer und eine Wechsel zurück nicht so einfach.

    maximale Kosten meines aktuellen Tarifs jährlich
    250,- (monatl.)
    x 12
    = 3.000,- (jährl. minimal)
    + 1.200,- (Selbstbehalt)
    = 4.200,- (jährl. maximal)

    Kosten Basistarif
    650,- (monatl.)

    x 12
    = 7.800,- (jährl.)

    Ich stelle den Antrag auf ALG II nicht mit dem Ziel, dauerhaft davon zu leben, sondern verstehe das eher als Übergangslösung.


    gruss,
    heinetz

  • Es geht bei den KDU nicht um die Größe, sondern es gibt eine Obergrenze. Die ist überall
    unterschiedlich. Dabei kommt es auf den Wohnort an. Da kann die Miete durchaus unangemessen
    werden. Im Übrigen hast du im Rechner die Heizkosten unterschlagen. Die gehören auch zu
    den KDU. ;)

    Bruttokaltmiete = Grundmiete plus Betriebskosten
    Heizkosten? Kommen jetzt noch dazu!!!

    Nein, das ist die Warmmiete. Betrieskosten habe ich nicht im Kopf. Für Hamburger Verhältnisse ist die Wohnung aber günstig.


  • Fachanweisung zu § 22 SGB II

  • Hallo!

    Die Mietkaution ist nicht dein Vermögen. Das ist Geld des Mieters.

    Aus diesem Grund reden wir noch von knapp 1000 € "zu viel".


    Bezüglich weiteren Vermögens muss man prüfen, wie dies vorhanden ist. Also als Guthaben auf dem Girokonto, in Bausparverträgen, kapitalbildenden Lebensversicherunge. Und es muss geprüft werden, ob das Vermögen verwertbar ist. Das ist z.B, dann der Fall, wenn ein Rückkauf mit einem Verlust von mehr als 10 % des eingezahlten Betrags einhergeht.

    Zitat von heinetz

    Das entspricht dem, was man mir bei der Arbeitsagentur gesagt hat. Mein Tarif ist günstiger als der halbierte Basistarif. Ich darf also davon ausgehen, daß der Beitrag vollständig übernommen wird.


    Schau mal, ob du in den Basistarif kommst, denn wenn du krank wirst, zahlt das Jobcenter nicht den Selbstbehalt i.H.v. 1200 €. Wenn du natürlich absehbar keine Leistungen mehr beziehen musst, kannst du evtl. in dem Tarif bleiben.

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