Keine Berufsausbildung - U25 - Anspruch

  • Hallo,

    meine Freundin zieht nun aus ihrer alten WG aus und mit ihrer besten Freundin in eine eigene WG.
    Sie hat damals beim Einzug in die jetzige WG keine Hilfen zur Erstausstattung erhalten, gibt es die Möglichkeit nun diese zu beanspruchen?
    Bzw. gibt es generell Hilfen für den Umzug?

    Ich bedanke mich vielmals im voraus!

    LG Christian

    Hallo,

    meine Freundin möchte mit Ihrer besten Freundin in eine WG ziehen.
    Leider ist Ihre Freundin erst 24 und hat aufgrund einer psychischen Erkrankung auch keine Berufsausbildung abschließen können.
    Allerdings soll die Freundin auch auf ärztlichen Rat hin das Elternhaus verlassen.

    1) Gibt es Sonderfälle bzw. Sonderregelungen, dass sie Sozialhilfe bekommen kann?
    2) Und wenn ja welche?
    3) Ist in diesem Fall auch die Unterstützung in Form von Erstausstattung möglich?
    4) Und wenn ja Wie läuft das wenn man in eine Bedarfsgemeinschaft (WG) zieht?

    Ich danke euch vielmals im Voraus!

    LG Christian

  • Hallo,

    aus meiner Sicht könnte hier § 22 (5) Nr. 3 SGB II in Betracht kommen. Hierzu wäre aber die Genehmigung des Jobcenters einzuholen, ansonsten werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht anerkannt.

    Einen Antrag auf Erstausstattung kann sie natürlich stellen. Im Zweifel erfolgt ein "Hausbesuch" von einem Mitarbeiter des Jobcenters und überprüft, was tatsächlich benötigt wird.

    Wenn die beiden zusammenziehen, müssen beide je zur Hälfte für ihren Mietanteil bzw. Heizkostenanteil aufkommen.

    Frage
    Befindet sich deine Freundin bzw. befinden sich deren Eltern aktuell im ALG II Bezug? Es könnte hier durchaus ein Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten bestehen.

  • Hallo,
    meine Freundin bezieht seit 1,5 Jahren ALG2, Eltern arbeiten beide.
    Die Freundin meiner Paretnerin bezieht noch kein ALG2, beide Elternteile arbeiten (über die Höhe der Einkünfte kann ich momentan nichts sagen).

    Nun ist halt die Frage ob meine Partnerin, wenn sie in die neue WG zieht LEistungen wie finanzielle Umzugshilfe oder Ersteinrichtung erhält.

    Zudem ob die Freundin meiner Partnerin ein anrecht auf ALG2 Leistungen hat, vorallem wenn sie aus medizinischer Sicht aus dem Elternhaushalt ausziehen soll?

    Bezüglich erstausstattung ist z.B. die Frage was möglich ist, wenn in der Wohnung zB keine Küche vorhanden ist.

    Vielen Dank im Voraus,
    LG Chtristian

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