Übergangsgeld?

  • Hallo,
    ich fange ab 01 November einen Vollzeitstelle an.
    Bin mir nun aber unsicher was das Übergangsgeld betrifft.
    Meine Sachbearbeiterin sagte das ich dass Geld was ich Ende Oktober bekommen würde (da es ja im vorraus für November gezahlt wird) zurückzahlen müsste, bzw. Übergangsgeld beantragen müsse.
    Meine Jobbearbeiterin meinte allerdings, so wie auch ein paar Bekannte, ich würde Ende Oktober nochmal ganz normal mein Geld bekommen und müsse nichts zurückzahlen.
    Da ich ja mein erstes Gehalt erst Ende November bekomme.
    Weiß zufällig jemand was denn nun richtig ist? Muss ich nun Übergangsgeld beantragen? Nicht das ich Anfang November ohne einen Cent da stehe. :S

  • Bekommst du ALG I oder ALG II (Hartz IV) ? Falls du ALG I beziehst, kannst du unten geschriebenes vergessen , dann erhälst du eine neue Antwort von mir.

    Also es gibt zwei Möglichkeiten:

    1. Deine Leistungen für den Monat November werden dir ganz normal Ende Oktober ausgezahlt und du reichst der Sachbearbeiterin Gehaltsnachweis + Nachweis über den Zufluss des Gehalts (z.B. Kontoauszug) ein. Es entsteht eine Überzahlung und diese wird die Sachbearbeiterin zurückfordern.

    oder

    2. Die Leistungen werden aufgrund der Arbeitsaufnahme eingestellt und du musst ein Überbrückungsdarlehen beantragen.

    Egal wie ihr es macht, es wird zurückgezahlt werden müssen. Die Auszahlung der Leistung für den Monat November macht allerdings weniger Arbeit ;) ...

    Würde aber trotzdem nochmals die Sachbearbeiterin kontaktieren, nicht dass deine Leistungen eingestellt wurden und du ohne Geld dastehst.

  • Ahh, also wirklich zurückzahlen, das war irgendwie alles so widersprüchlich und meine Bekannte hatte mich dann auch noch
    komplett durcheinandergebracht. :S Danke für die schnelle Antwort :thumbup:

    Und ja ALG2 wars, vergessen dabeizuschreiben sorry.

  • Ahh, also wirklich zurückzahlen, das war irgendwie alles so widersprüchlich und meine Bekannte hatte mich dann auch noch
    komplett durcheinandergebracht. :S Danke für die schnelle Antwort :thumbup:


    Wenn du ALG II beziehst, dann wie oben gennant.

    Bei ALG I müsstest du nichts zurückzahlen.

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