Vollzeit Maßnahme trotz Berufstätigkeit?

  • Hallo,

    ich habe letzte Woche aufstockende Leistungen beantragt da das Einkommen meiner selbstständigen Tätigkeit in diesem Monat nicht ausreichend ist.

    Heute hatte ich Post vom Jobcenter mit der Einladung zur Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme beginnend nächste Woche Montag.

    Wie gesagt, ich bin selbstständig und habe Kunden und auch vertragliche Verpflichtungen diesen gegenüber dh ich habe keine Zeit für eine Vollzeitmaßnahme und bin auch nicht dazu bereit allen Kunden für die nächsten 4 Wochen zu sagen das unser Vertrag hinfällig ist, geschweige denn die daraus enstehenden finanziellen Verluste hinzunehmen.

    Daher 2 Fragen:

    1. Kann ich Wiederspruch gegen diese Maßnahme einreichen? Sie schadet meiner Eingliederung ungemein anstatt ihr zu helfen dh ich habe einen ganzen Monat Verliste durch diese Maßnahme und verliere eventuell sogar Kunden dadurch.

    2. Ich zähle mit meiner Partnerin zu einer Bedarfsgemeinschaft, welche zurzeit aus Therapiegründen nicht berufstätig ist und somit kein Einkommen erzielt. Sollte ich diese Maßnahme verweigern und es zu Sanktionen kommen betreffen diese nur mich oder auch sie?

    Liebe Grüße,

    Bernd.

  • Hallo,

    mit Antrag auf ALG II erklärst Du, daß Du mit Deiner selbstständigen Tätigkeit nicht genug Einnahmen hast, um den Lebensunterhalt zu decken. Daraus resultiert dann die Aufforderung fü eine entsprechende Maßnahme. Das ist soweit auch vollkommen korrekt.

    Du schreibst nichts über die tatsächlichen Einnahmen und Art der Selbstständigkeit. Von daher kann hier keiner Deine Lage wirklich einschätzen.

    Kann ich Wiederspruch gegen diese Maßnahme einreichen? Sie schadet meiner Eingliederung ungemein anstatt ihr zu helfen dh ich habe einen ganzen Monat Verliste durch diese Maßnahme und verliere eventuell sogar Kunden dadurch.

    Ja - aber der hat keine aufschiebende Wirkung. Was die Verluste betrifft - das ist erst einmal eine reine Behauptung. Wie bereits oberhalb deines Zitats geschrieben.

    Gruß!

  • Sollte ich diese Maßnahme verweigern und es zu Sanktionen kommen betreffen diese nur mich oder auch sie?

    § 31 SGB II Pflichtverletzungen
    (1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
    ...................
    3. eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.


    Die Minderung beträgt 30% für 3 Monate und betrifft deinen Regelsatz.

  • Wenn du vertragliche Verpflichtungen oder mündliche Vereinbarungen mit Kunden einhalten musst, dann ist das mal so. Andernfalls würdest du deine Hilfsbedürftigkeit ja vergrößern.

    Letzte Woche hast du den Antrag gestellt, heute kam die Zuweisung, nächsten Montag sollst du starten? Das ist allerliebst.

    Hast du überhaupt schon deinen Fallmanager kennengelernt? Hattest du ein Profiling? Wurde schon festgestellt was du für einer bist und wie man dir - zB mit einer Maßnahme - helfen könnte? Gibt es eine Eingliederungsvereinbarung, die mit dir besprochen wurde? Wurde diese Maßnahme je mit dir besprochen?

    Andernfalls ist die Zuweisung rechtswidrig.

    Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Ich würde raten einen Anwalt hinzu zu ziehen, damit allles in die richtigen Wege kommt.

    Wenn es ein Profiling gab, die Maßnahme besprochen wurde und so weiter, dann müssen deine Kundentermine trotzdem berücksichtigt werden.
    Casas Fragen solltest du trotzdem beantworten, wenn da nämlich so gut wie nix bei rumkommt ist das kein wirklich gutes Argument bei einer rechtmäßig zugewiesenen Maßnahme.

  • Hallo,

    tut mir leid für die verspätete Antwort aber es war eine Menge zu tun in der letzten Woche bezüglich der Fragestellung, Beratungstermine, Anwalt etc.


    Der Termin fand unter beisein eines neutralen Rechts- Beraters statt und endete mit einem Widerspruch und einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.

    Anwalt ist auch bereits informiert und wird sich dem annehmen wenn nötig.

    Einmal editiert, zuletzt von BerndS (11. Oktober 2017 um 18:37)

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