Hallo,
ich habe letzte Woche aufstockende Leistungen beantragt da das Einkommen meiner selbstständigen Tätigkeit in diesem Monat nicht ausreichend ist.
Heute hatte ich Post vom Jobcenter mit der Einladung zur Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme beginnend nächste Woche Montag.
Wie gesagt, ich bin selbstständig und habe Kunden und auch vertragliche Verpflichtungen diesen gegenüber dh ich habe keine Zeit für eine Vollzeitmaßnahme und bin auch nicht dazu bereit allen Kunden für die nächsten 4 Wochen zu sagen das unser Vertrag hinfällig ist, geschweige denn die daraus enstehenden finanziellen Verluste hinzunehmen.
Daher 2 Fragen:
1. Kann ich Wiederspruch gegen diese Maßnahme einreichen? Sie schadet meiner Eingliederung ungemein anstatt ihr zu helfen dh ich habe einen ganzen Monat Verliste durch diese Maßnahme und verliere eventuell sogar Kunden dadurch.
2. Ich zähle mit meiner Partnerin zu einer Bedarfsgemeinschaft, welche zurzeit aus Therapiegründen nicht berufstätig ist und somit kein Einkommen erzielt. Sollte ich diese Maßnahme verweigern und es zu Sanktionen kommen betreffen diese nur mich oder auch sie?
Liebe Grüße,
Bernd.