Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt stellt sich uns derzeit:
Meine Frau hat vom 01.10.16 an ALG2 bezogen. Ab dem 01.11.17 wird Sie nach der Geburt unseres Kindes im November 2016 ihrem Beruf nachgehen.
Das Elterngeld war über Elterngeld Plus auf 150€ reduziert und wurde verrechnet mit dem ALG2 (ganz normal).
Man könnte nach dem 01.11.17 bei der Elterngeldstelle rückwirkend eine Änderung von ElterngeldPlus auf Basiselterngeld anfordern.
Dies hieße im Grunde ja nur, dass die künftigen 10 Monate Elterngeldplus, welche sonst in der Zukunft gezahlt werden würden, auf die letzten 10 verteilt werden und wir eine Nachzahlung von 1.500€ erhalten würden. Dieses Geld würden wir so oder so in Zukunft erhalten, jedoch wäre uns die einmalzahlung lieber.
Nun meine Frage: Könnte das Jobcenter nach Ende des Bezugs am 01.11.17 diese Information, dass von Plus auf Basis und somit von 150 auf 300 gewechselt wurde, erfahren und daraufhin rückwirkend die Berechnungen anpassen, wodruch der gesamte Betrag von 1.500€ vom Amt eingefordert werden würde?
Mit freundlichen Grüßen und Dank im Vorraus