Guten Tag,
ich versuche gerade den Antrag für ALG 2 auszufüllen und bin mir nun nicht sicher, ob ich die Anlage "KDU" (Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung - zu Abschnitt 8 des Hauptantrages) mit ausfüllen muss.
Zu meiner Situation: Ich bin über 25 und wohne bei meinen Eltern während ich Arbeit suche und zahle an diese keine Miete und auch nicht Strom- oder Heiz-kosten. Es ist also keine Bedarfs, sondern eine Wohngemeinschafft.
Muss ich diesem Fall trotzdem den Bereich KDU ausfüllen?
Eine weitere Frage die sehr ähnlich ist: Bei den Unterlagen die ich beilegen soll ist auch ein Untermietvertrag und Übersicht über Heiz- und Stromkosten aufgelistet. Da ist Mietfrei wohne habe ich kein Untermietvertrag und ich zahle wie gesagt auch Strom- und Heizkosten. Ist dieser Punkt einfach immer auf der Liste und ich kann ihn ignorieren, oder muss ich einen entsprechenden Untermietvertrag mit meinen Eltern abschließen?
Vielen Dank für Ihre Mühen
mit freundlichen Grüßen.