ALG II Antrag läuft - Verrechnung - Geld von der Unfallkasse

  • Hallo ihr lieben,

    ALG 2 ist neu für mich.
    Antrag habe ich am 2.10.17 abgegeben und muss nächste Woche persönlich noch mal hin.

    Meine Frage:
    Meine Tochter hatte einen Schulunfall und nun streite ich immer noch mit der Unfallkasse damit sie für die Behandlung aufkommt.
    Da die Behandlung aber nicht so lange warten konnte, habe ich erstmal sämtliche Kosten ausgelegt.
    Heute bekomme ich hoffentlich Bescheid das es anerkannt wird und vor allem ob ich das Geld ( 900€)
    wieder bekomme.
    Wenn ja, darf das Arbeitsamt das Geld anrechnen?
    Bitte helft mir.
    LG

  • Huhu,
    ja hatte vorher ALG1 ( ausgesteuert weil lange Krank), Arbeitgeber wird mich bald entlassen

    Nein sind nicht zusätzlich versicher, haben alles aus eigener Tasche bezahlt und uns etwas Geld geliehen.
    Bezahlt haben wir erstmal die Behandlung die nicht warten konnte, da die Zahnwurzel „ defekt „ war und drohte das der Kiefer von der Entzündung weiter geschädigt wird.

    Lg

  • § 11 a Abs. 3 SGB II

    Meiner Meinung nach darf die Erstattung nicht angerechnet werden, denn es handelt sich um eine zweckbestimmte Erstattung (Rehabilitation der Tochter).

    Laut Gesetzgeber darf aber der Betrag, der im Regelsatz dafür vorgesehen ist, als Einnahme angerechnet werden.

  • Hallo Bass 386,

    Danke für die Antwort. Wo kann man denn nachlesen wegen der Regelsätze?
    Bin etwas Ratlos, erst der 4te Zahnarzt war überhaupt bereit die Behandlung durchzuführen. Insofern war ja nix mit Preisvergleich oder so...

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