hallo hier im forum .Bin Neu hier und habe auch nicht viel erfahrung. meine frage ist! Meine frau bekommt 520 elterngeld +190 kindergeld so ich habe einen mini job und bekomme ca.440€.wir bekommen 280€ wohngeld zuschuss.jetzt das problem.wir ziehen um am 1.1.18 und meine frauu bekommt nur bis 31.5.18 wohngeld weil ihre elternzeit vorbei ist.Aber ihr chef nimmt sie wieder zur arbeit nur teilzeit ab 31.8.18.was muss meine frau machen wo bekommt sie bis sie wieder arbeitet geld?
mini job
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guoki77 -
9. Oktober 2017 um 07:03 -
Erledigt
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Wenn ein Alg2-Anspruch besteht müsst ihr den beantragen, je eher desto besser, die Bearbeitung dauert ja. Wenn ein Anspruch besteht beginnt er ab dem Monatsersten des Antragsmonats.
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ja das dachte ich mir auch.aber bekommt sie dann ALG2 ohne das sie arbeit suchen muss weil sie einen festen und sicheren teilzeitjob hat.?oder muss sie trotzdem suchen vom amt aus eine vollzeit?
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Wer Alg2 bezieht muss alles zumutbare tun um die Bedürftigkeit zu verringern. Das Ziel ist in der Regel Vollzeit arbeiten wenn die Möglichkeit besteht.
Der Ablauf wird sein: Antrag wird bearbeitet, ggf genehmigt.
Dann wird eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) verhandelt. Sind alle einverstanden und unterschreiben ist das ein Vertrag, der sechs Monate gültig ist. Alle Verpflichtungen sind von beiden Seiten einzuhalten! Wenn da geschludert wird gibt es eine Sanktion, wenn das JC schludert kann geklagt werden. Gewöhnlich wird darin festgeschrieben wie viele Bewerbungen/Monat nachgewiesen werden müssen, welche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden dürfen, wie die Bewerbungs- und Fahrtkosten geregelt sind.Es ist immer ratsam eine EGV vor Unterschrift zu prüfen. Auch dafür bist du hier richtig.
Eine TZ-Stelle schützt also weder vor Bewerbungspflichten, noch ist sie ein Argument eine Anstellung mit besserer Bezahlung abzulehnen, u.U. auch nicht vor irgendwelchen Maßnahmen. Aber: es wurde ein Arbeitsvertrag unterschrieben, der muss eingehalten werden. Wenn die Arbeitszeiten zB mit einer Maßnahme kollidieren muß das berücksichtig werden. Ebenso bei einer "Einladung" ins JC. Bei einem neuen Arbeitsvertrag müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden.
Kleiner Tip: immer alles schriftlich regeln, nicht telefonieren wenn es um was geht. Die Kommunikation sollte nachweisbar sein. Zu Terminen im JC sollte man möglichst nicht allein auftauchen, jeder kann einen Beistand mitbringen, der das Gespräch mitschreibt. Der Beistand muss sich nicht ausweisen, darf nicht abgewiesen, wenn er sich nicht aufführt oder sonstwie erkennen lässt, dass er "zum Vortrag nicht geeignet ist". Wenn ein Beistand etwas sagt, dann sagt er das im Namen dessen, den er begleitet, wenn dem nicht gleich widersprochen wird.
Bei Problemen einfach Laut geben.
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ja das dachte ich mir auch.aber bekommt sie dann ALG2 ohne das sie arbeit suchen muss weil sie einen festen und sicheren teilzeitjob hat.?oder muss sie trotzdem suchen vom amt aus eine vollzeit?
Dazu noch eine Information!§ 2 Grundsatz des Forderns
(1) 1Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle
Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.(2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus
eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. 2Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre
Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden Personen einsetzen.§ 10 Zumutbarkeit
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres
Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat,
ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in
Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt
ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden
vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird, -
ja ok ich weiss bescheid danke für dei Antworten hier im Forum.ich finde es halt schwer das alles so zu meistern aber wenn dei meinen das es geht und gehen muss dann akzeptiere ich es.
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Natürlich ist das schwer, keine Frage. Ihr müsst sehen, ob eine Vollzeitstelle in
eurer Lage machbar ist. OT dazu, deine Frau soll an ihre Rente später denken. Je eher
sie wieder Vollzeit arbeitet, um so besser.
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