Hallo habe noch eine farge.ich habe ein mini job und muss nebenbei meine mutter pflegen 20 std. die woche.Der Jobcenter meint ich muss vollzeit arbeiten wenn ich mich als ALG2 anmelde.aber wie soll ich das machen wenn ich ein vorstellungsgeäsprch mal habe sollwas sage ich dem? wenn ich sage habe ein mini job den ich nicht aufgeben will und mauu auf abruf zu meine mutter welcher arbeitgeber nimmt mich in so einer situation?Bekomme ich da nich probleme mit dem amt?
mini job und mutterpflege
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guoki77 -
9. Oktober 2017 um 07:08 -
Erledigt
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Morgen.
Mach dich mal nicht verrückt, so weit ich weiß geht die Pflege von Anghörigen vor. Nicht alles was vom JC mitgeteilt wird ist so auch korrekt - mindestens 50% rechtswidriger Bescheide sprechen da eine recht deutliche Sprache.
Vermutlich musst du ein bißchen mehr über die Pflegebedürftigkeit und so erzählen, damit man da was raten kann, jedenfalls solltest du dich nicht selbst verrückt machen. Er mal schauen wie die Rechtslage wirklich ist, dann die entsprechenden Schritte gehen. Und wenn es sein muss eben auf die Hinterbeine stellen und sich wehren, wenn es sein muss.
Mal schauen was andere sagen, die sich da besser auskennen.
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ja das denke ich auch so weil welcher arbeitgeber macht sowas mit,ich habe es mir ja auch nicht ausgesucht die situation und habe extra eine minijob und wo ich nur spät arbeite bis 22uhr so das sich morgens die sachen von meiner mutter erledigen kann usw.
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Welche Pflegestufe hat deine Mutter?
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Hallo,
bei Pflegestufe I ist Dir eine Vollzeitbeschäftigung zuzumuten. Nur in begründeten Einzelfällen kann das Jobcenter davon abweichen.
Gruß!
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Weitere Informationen zur Zumutbarkeit § 10 SGB II und Pflege
2.4 Pflege einer/eines Angehörigen - Seite 10
(3) Die Beurteilung, in welchem zeitlichen Umfang wegen einer Pflegetätigkeit keiner Beschäftigung nachgegangen werden kann, erfolgt unter Berücksichtigung des Pflegeaufwandes gemäß der Einstufungen der zu pflegenden Person nach Pflegebedürftigkeitsgra-den in Anlehnung an §§ 14, 15 SGB XI.
Pflegestufe 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
In der Regel VollzeitPflegestufe 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
In Abhängigkeit von der erforderlichen Präsenz der Pflegeperson bis zu 6 Stunden pro Tag
Stufe 0 mit geistigen/psychischen Einschränkungen und festgestellter erheblicher Beein-trächtigung der Alltagskompetenz
Stufe I
Pflegestufe 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
In Abhängigkeit von der erforderlichen Präsenz der Pflegeperson bis zu 6 Stunden pro Tag
Stufe IIPflegestufe 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
nicht zumutbarPflegestufe 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonde-ren Anforderungen an die pflegerische Versorgungnicht zumutbar
Alles nachzulesen -
ok habe es verstanden.Noch eine frage! wenn ich voll zeit arbeiten würde un muss z.b um 8 uhr bei der arbeit sein aber meine mutter ruft mich an um 7 uhr und muss drigend zum arzt(was sehr offt vor kam) wie mache ich das ohne Ärger zu bekommen vom Abrbeitgeber?
cih denke es gibt bestimmmmt eine lösung dafür. -
Hallo,
das hängt vom Arbeitgeber ab. Allerdings handelt es sich bei Pflegestufe I um eine "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten", womit also eine medizinisch notwendige Begleitung nicht unbedingt plausibel erscheint. Vielleicht solltest Du mal Verbindung mit der Krankenkasse der Mutter aufnehmen - es gibt durchaus Möglichkeiten, bei entsprechender Indikation einen Fahrdienst (Krankentramnsport oder Taxi) zu beauftragen.
Gruß!
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Hi
Die kk macht nix absolut nix. 2 mal wurd die pflegestufe 2 abgelehnt. Trotz das die halbe seite gelämt ist. -
Hallo,
die Ablehnung der höheren Pflegestufe hat nichts mit der Krankenkasse zu tun, weswegen mein Ratschlag unverändert bleibt.
Gruß!
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