Hallo zusammen.
Ich bin im Februar arbeitslos geworden und habe ALG 1 bekommen,
im August bin ich zu meiner Freundin gezogen und musste Harz 4 anmelden, wollte mich ganz normal als eigenständige Person anmelden.
Dann wurde mir gesagt das ginge nicht, da meine Freundin Harz 4 bezieht (hatte sie mir vorher verschwiegen..), wären wir eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich hatte keine Ahnung was das ist und gab alle erforderlichen Unterlagen ab, als meine Freundin Post bekam, sahen wir das ihre Leistungen und die der Kinder gekürzt wurden.
Wir informierten uns über das Thema „Bedarfsgemeinschaft“ und legten Wiederspruch ein.
Das Geld ging bei ihr aufs Konto, obwohl ich bei Abgabe meine Kontoverbindung usw. angegeben habe.
Seit dem 11.09 arbeite ich wieder und habe das der ARGE angegeben und mich abgemeldet.
Vor einigen Tagen kam die Ablehnung unseres Wiederspruches gegen die Einstufung in eine Bedarfsgemeinschaft.
Aufgeführt war u.a.
-„gemeinsames Konto!“
Das Konto gehört nur meiner Freundin und ich hatte bei Antragsabgabe meine Kontoverbindung angegeben (Kopie der Bankkarte), also wurde das Geld seitens ARGE eigenmächtig auf dieses Konto überwiesen !
-„meine Freundin hätte für mich Dokumente dort abgegeben“
Lüge ! Ich habe immer allles selber abgegeben.
-„ich würde für ihr Kind sorgen“ Wieder völlig aus der Luft gegriffen, ich komme weder für das Kind auf noch erziehe ich dieses!
Jetzt wurde ihr zusätzlich für nächsten Monat Harz4 gestrichen und ich soll von meinem Lohn für Sie und ihr Kind aufkommen (incl. 1 Hund,2 Katzen und Miete)
Wie soll ich das alles von 1.400 Netto bezahlen ?
Wie sind die beiden krankenversichert ?
Der Anwalt sagte am Telefon wir hätten ganz schlechte Karten, dagegen vorzugehen.
Was ist denn mit diesem Schnupperjahr ?
Ich bin verzweifelt und bitte um Rat