Anteilige zahlung der miete

  • Hallo ich bin neu hier
    Hoffe das es das richtige unter forum.
    Gesucht habe ich auch aber nichts konkretes gefunden.


    Ich bin alleinerziehen und beziehe mit meiner tochter harz 4
    Sie hat "einkommen"( kindergeld und unterhaltsvorschuss)
    Die miete wird nur zu 70% übernommen.
    Der fehlenden betrag wir von meinen regeleitungen abgezogen.
    Mündliche Begründung zu viel einkommen des kindes.
    Dürfen die das gibt es dazu eine gesetzgrundlage oä?
    Für mich ist das ährlich gesagt zu hoch und ich hoffe ihr könnt mir da helfen .
    Lg und schönem tag noch

  • Das muss man sich genauer anschauen, klingt aber suspekt.

    Wie viel Einkommen hat das Kind denn?
    Wie hoch ist die Miete, ist sie angemessen?
    Wie hoch ist der Betrag, der vom Regelsatz für die Miete aufgewendet wird?
    Wie alt ist der Bescheid dazu?

  • hallo
    das einkommen des kindes sind insgesamt 342.00( kindergeld 192 €, unterhaltsvorschuss 150 €
    Miete sind GM 237,44, NK 71,08 und HK 63,02
    266,54 ist der anpruch laut bescheid.
    Der rest der zur miete fehlt wird von den leistungen gezahlt
    Bzw überweist das jobcenter die miete direckt
    Der bescheid ist ab nov.17

  • Grundsätzlich lassen sich Bescheide hier kompetent und kostenlos überprüfen:
    Das geht online oder postalisch.


    Wir brauchen hier zunächst keinen Widerspruch, sondern müssen prüfen,
    ob die Anrechnung korrekt ist. Denn das wird angerechnet und ist nicht strittig.
    Der TE mag @Corinnas Frage bitte beantworten!
    Wir brauchen für solche Dinge nicht die Widerspruchsplattform und sind durchaus
    in der Lage zu erkennen, ob eine Anrechnung korrekt ist.

  • Hallo,

    welches Einkommen hast Du selbst (ggf. in Brutto und Netto)? Welche Summe wird Dir vom Jobcenter ausgezahlt? Was wird an den Vermieter vom Amt gezahlt?

    Gruß!

    ich habe kein einkommen.
    Ausbezalt wird mir 370 . Auf grund von anrechnungen von 40 euro.od. 10 % (?)
    An den vermieter wird die komplette höhe der miete gezahlt. Also 371,53
    Was mir laut bescheid zusteht sind nur
    nur 266,54

  • Hallo,

    Du hast inklusive der Miete und ohne Anrechnungen einen Anspruch auf ALG II in Höhe von 822 € (Cent-Beiträge mal nicht berücksichtigt). Du erhälst nach Deinen Aussagen aber "nur" 741 €. Dementsprechend wären die von Dir als Anrehcnung bezeichnete Summe 81 €. Ist das korrekt und um was für Anrechnungen handelt es sich konkret?

    Gruß!

  • Ich fasse zusammen, da die Daten über die Antworten verteilt sind. Bist du alleinerziehend?
    Bekommst du den Zuschlag Alleinerziehende?

    Kindergeld 192 Euro
    Unterhaltsvorschuss 150 Euro = 342,00 Euro
    Miete 371,51 Euro

    Bedarf
    Single 409,00 Euro plus 9,41 Euro
    Regelsatz und Strompauschale für dezentrale Wasserversorgung?
    Alleinerziehend Zuschlag ?
    Kind 3 Jahre 237,00 Euro plus 1,90 Euro
    Miete 371,51 Euro

    Was genau steht im Bescheid? Bitte korrekte Zahlen und ergänzen.
    Notfalls bitte den Bescheid anonymisiert hochladen!

    Bitte auch @Corinna antworten!

  • Hallo,

    wenn ich das richtig sehe, gehen 40 € für die Stadtwerke weg. Sind das Stromkosten oder Kosten für was?

    Bleiben also 41 € übrig, die noch nicht geklärt sind und aus dem Berechnungsbogen nicht ersichtlich sind. Kannst Du mal bitte Seite 1 des Bescheides auch hochladen? Alternativ: hat Du irgendeine Sanktion wegen einem Versäumnis zum Laufen?

    Gruß!

  • die erste Seite ist das erste bild . nein keine Sanktion laufen nur 40 rate für Darlehn. das noch bis nächstes jahr leuft .
    die Stadtwerke sind strom.
    eig. wollte ich ja nur wissen ob die, die miete weil meine kleine ja "zu viel Einkommen hat" so ohne was zu sagen einbehalten dürfen. mal von den kosten die abgehen sind ja ca. 100 euro für die miete die von meinen regel Leistungen weggehen. mir ist das alles nicht ganz verständlich.

  • Hallo,

    wenn die 40 € für Strom direkt vom Amt gezahlt werden und weitere 40 € für ein Darlehen abgezogen werden, sehe ich keine falsche Berechnung.

    weil meine kleine ja "zu viel Einkommen hat"

    Dein Kind hat durchaus genug Einkommen, um den eigenen Lebensunterhalt abzudecken. Und ja - rein rechnerisch hat das Kind nun mal Einnahmen von 342 €.

    sind ja ca. 100 euro für die miete die von meinen regel Leistungen weggehen

    Naja - dennoch sind es Leistungen -nämlich die für Deine Miete. Die Du ja ansonsten auch zahlen müßtest.

    Ehrlich gesagt sehe ich im Augenblick keine Unterzahlung oder dergleichen und also auch keinen Anlaß zu einem Widerspruch.

    Man müßte jetzt dazu übergehen, die angemessenen kosten der Unterkunftzu prüfen. In welcher Stadt und welchem Landkreis wohnst Du?

    Gruß!

  • Ich fand das halt komisch das die nur anteilig miete bezahlen. Mann hört ja immer das die die miete komplett übernehmen. Aber da schein ich mich ja geirrt zu haben.
    Wohne in leipzig.
    Meine wohnung ist 57m2 groß und sind 2 zimmer. Und da liege ich ja mit dem wohnraum sogar darunter.

  • Hallo,

    • lege sofort einen Widerspruch ein. Der Widerspruch muß Deinen Namen, Deine Adresse, Deine BG-Nummer und den Satz "Ich lege hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.09.2017 ein, eine Begründung erfolgt zeitnah".
    • Gehe zu Deinem örtlichen Gericht und beantrage dort bei der Rechtsantragsstelle einen Beratungsschein. Dazu nimmst Du den aktuellen und den zukünftigen Bescheid, Deinen Personalausweis und einen tagesaktuellen Kontoauszug sowie 15 € mit.
    • Mit dem Beratungsschein suchst Du Dir dann einen Fachanwalt für Sozialrecht, den Du dann nicht weiter bezahlen mußt. Der Anwalt wird sich dann Deine Unterlagen zeigen lassen und die Begründung für den Widerspruch formulieren und ggf. weitere gerichtliche Schritte einleiten.

    Gruß!

  • verstehe ich das jetzt richtig.
    Der bescheid ist fehlerhaft.
    Den mir wurde von einer sozi arbeiter gesagt das das stimmt. Jetzt bin ich wirklich verwirrt.
    Die sagten das das so stimmt da die kleine zu viel einkommen hat. Ich fand das sehr merkwürdig.
    Stehe gerade auf dem schlauch .

  • Hallo,

    Deine Warmmiete liegt innerhalb der angemessenen Kosten der Unterkunft. Somit findet hier eine Minderleistung statt, die Du Dir nicht erklären kannst, weshalb Du bis zum 19.10. (also in 8 Tagen) Widerspruch einlegen solltest. Das Jobcenter muß Dir bzw. ggf. Deinem Anwalt erklären, warum nicht die angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen werden.

    Gruß!

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