Hallo ich bin neu hier
Hoffe das es das richtige unter forum.
Gesucht habe ich auch aber nichts konkretes gefunden.
Ich bin alleinerziehen und beziehe mit meiner tochter harz 4
Sie hat "einkommen"( kindergeld und unterhaltsvorschuss)
Die miete wird nur zu 70% übernommen.
Der fehlenden betrag wir von meinen regeleitungen abgezogen.
Mündliche Begründung zu viel einkommen des kindes.
Dürfen die das gibt es dazu eine gesetzgrundlage oä?
Für mich ist das ährlich gesagt zu hoch und ich hoffe ihr könnt mir da helfen .
Lg und schönem tag noch