halt habe gerade überlegt die Änderung ist ja genehmigt und der Anspruch für 2018 aufgehoben warum auch immer kann ich also nochmal Widerspruch für die Aufhebung 2018 obwohl es Bestandteil des Widerspruchsverfahren von 2017 ist?
teilzeit job - ALG II Anspruch - Aufstockung
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Jens.h -
12. Oktober 2017 um 18:38 -
Geschlossen -
Erledigt
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Hallo,
ist ja schon ab 1.10 eingestellt
nein, ist es laut Deiner hochgeladenen Bescheide nicht.
Du hast im November und Oktober durchaus ALG II erhalten, womit nichts eingestellt wurde.
Das Thema insgesamt kann hier nicht geklärt werden. Dazu sind die Angaben insgesamt zu widersprüchlich. Du hast die Möglichkeit, für einmalige 15 € einen Beratungsschein bei Deinem örtlichen Gericht zu beantragen, um damit dann einen Fachanwalt aufzusuchen. Das würde ich Dir dann auch empfehlen - hier kann Dir kaum jemand mehr helfen.
Womit ich aus dem Thema raus bin.
Gruß!
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wollte nur noch die Frage von Thread oben mit erneuten Widerspruch 2018.
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ok werde nochmal Widerspruch eiknleven nach einem.anwalt Gespräch aber könnte ich auch einen neuantrag stellen?
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Tut mir leid @Jens.h und ich verweise auf @Corinna!
Das Thema insgesamt kann hier nicht geklärt werden. Dazu sind die Angaben insgesamt zu widersprüchlich. Du hast die Möglichkeit, für einmalige 15 € einen Beratungsschein bei Deinem örtlichen Gericht zu beantragen, um damit dann einen Fachanwalt aufzusuchen. Das würde ich Dir dann auch empfehlen - hier kann Dir kaum jemand mehr helfen.
Hole dir bitte einen Beratungsschein vom Gericht und wende
dich an einen Anwalt für Sozialrecht, bitte. -
finde keinen hab schon bei ersten Bescheid keinen gefunden,angeblich kein Mandat frei...dann also Danke
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