Hallo Leute,
eine Frage bitte:
geht aus §41 SGB II hervor, dass auch Leistungen nach §28 SGB II bei temp. Bedarfsgemeinschaft nur anteilig zu erbringen sind, oder bezieht sich §41 erst mal nur auf die RL? Also konkret: mein Sohn ist ca. die Hälfte des Monats bei mir, das JC bewilligt mir somit auch nur noch 5,- €/Monat BuT-Leistungen, statt 10,- €.
Danke und VG,
Sven