Hallo liebes Forum,
ich habe seit Anfang des Jahres 32 Kilo abgenommen (ärztlich unbegleitet) und da ich nichts passendes mehr zum anziehen habe, habe ich einen Antrag auf Erstaustattung mit der Begründung der enormen Gewichtsabnahme und dem Hinweis auf ein besonderes Ereignis gestellt. Habe auch alle Bekleidungsartikel, die ich benötige fein säuberlich im Antragsschreiben mit Preis, Bezeichnung und Bekleidungsgeschäft aufgelistet. Auch mit allen notwendigen Hinweisen, die man bei so einem Antrag mitformulieren sollte. Allerdings ohne Attest.
Daraufhin kam ein Schreiben, dass man für den Antrag noch einen geeigneten Nachweis wie z. B. ein Attest von mir bräuchte.
Daraufhin bin ich zu einem Allgemeinarzt gegangen (habe aktuell keinen Hausarzt) und der hat mir ein Attest ausgestellt, welches eigentlich keines ist. Der hat da nur etwas von Patient war das erste mal bei mir und berichtet von Gewichtsverlust, ich habe ihm angeraten, die Ursachen des Gewichtsverlustes weiter klären zu lassen. Diagnose war Gewichtsverlust durch Depressionen usw. Mir wurde schon schlecht, als ich sah, was der da reingeschrieben hat, fand ich nicht gerade hilfreich, vorallem, weil jeder sehen konnte, dass ich mir andauernd die viel zu große Hose wieder hochziehen musste und mein schlabbriger Pullover fast auf Höhe meiner Kniekehlen runterhing.
Nun gut, habe das Attest mit sehr ungutem Gefühl nachgereicht und nun kam der Ablehnungsbescheid. Begründung: Aufgrund einer fehlenden Vorbehandlung kann der erfolgte Gewichtsverlust nicht nachvollzogen werden. Die beantragte Leistung ist keine Leistung nach dem zweiten Buch Sozialgestzbuch. Eine Zahlung ist daher nicht möglich.
So, und jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie komme ich zu meinem Recht?
- Soll ich zusätzlich Zeugen meines enormen Gewichtsverlustes mit zur Arge bringen oder ein deutlicheres Attest von einem anderen Arzt holen?
- Und mit welcher Begründung sollte ich Widerspruch einlegen? Und was sollte ich dem Widerspruch beilegen?
- Oder etwa sofort zum Sozialgericht und Eilantrag stellen, denn schließlich habe ich nichts passendes mehr zum anziehen?
- Oder gleich einen Rechtsanwalt beauftragen, mit diesem Schein meine ich?
- Wie stehen meine Chancen generell? (das Gerichtsurteil müsste doch dafür sorgen, dass mir geholfen werden muss, nehme ich an)
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe und Unterstützung - Brauche halt dringend was zum anziehen und bin über die Ablehung echt geschockt! dash