Freundin will mit mir zusammenziehen

  • Hallo !

    Meine Freundin bezieht wohnt bei ihrem Vater und bekommt Hartz 4. Nun wollen wir das sie zu mir in meine Wohnung zieht. Ich bin berufstätig und verdiene etwa 950 Netto. Wie sollten wir vorgehen ? Das wir den Vermieter bescheid sagen müssen das ist uns schon klar aber welches Formular muss dann mein Vermieter für sie ausfüllen für die Arge ? oder muss sie einen ganz neuen Antrag stellen. Wie gesagt, wir ziehen in keine NEUE Wohnung sondern sie zieht in MEINE Wohnung. Ich habe gelesen, das wir im ersten Jahr nicht zusammen gerechnet werden da noch von keiner BD ausgegangen werden kann aber wie sieht es danach aus ?

    Danke für eure Hilfe !!

  • Dein Vermieter muss gar nichts ausfüllen. Zum einen musst du dem gar nicht mitteilen, ob du im Leistungsbezug bist, zum anderen wäre er nicht verpflichtet irgendwelche Formulare auszufüllen.

    Klug wäre ein Untermietvertrag. Dazu brauchst du formal die Erlaubnis des Vermieters, aber das JC geht es nix an ob du die hast oder nicht.

    Mir stellt sich erst mal die Frage, wie alt die Freundin ist. Unter 25 ist das ja nicht ganz so einfach, wenn es dafür keinen zwingenden Grund gibt. Also klären wir erst mal das.

    Einmal editiert, zuletzt von Piedro (14. Oktober 2017 um 17:47)

  • Ich habe gelesen, das wir im ersten Jahr nicht zusammen gerechnet werden da noch von keiner BD ausgegangen werden kann aber wie sieht es danach aus ?


    Das Jobcenter wird eine Bedarfsgemeinschaft vermuten, die ihr widerlegen müsst und
    Sachen dieser Art können auch vor dem SG landen und da erst entschieden werden.
    Erfolgsaussichten offen, da wir bundesweit keine einheitliche Rechtsprechung haben. Das
    haben die Rechtsverschärfungen mit sich gebracht. Wer also Klage freudig ist, gute
    Nerven hat und einen langen Atem legt sich mit dem Jobcenter an.

    Das wir den Vermieter bescheid sagen müssen das ist uns schon klar


    Der Vermieter muss wegen der Betriebskostenabrechnung vom Einzug informiert
    werden und es wird ein Mietvertrag benötigt für ALG II Antrag der anteiligen
    Kosten der Unterkunft. Es wird auch eine Meldebescheinigung benötigt. Die
    Meldung hat innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde zu erfolgen. Wenn hier
    U25 im Spiel ist, ist besondere Vorsicht geboten.

    Vor dem Umzug sollte die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden, um später
    Nachteile zu vermeiden.

  • Hallo Grace. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Freundin ist 45 also weit über 25. Wie müssen wir jetzt vorgehen? Muss sie einen neuen Antrag stellen oder wie läuft das? Braucht sie mein Mietvertrag für die Arge? Oder wie wird ihre Wohnungskosten berechnet wenn sie zu mir zieht? Danke für eure Antworten.

  • Die Frage ob sie einen neuen Antrag stellen muss hängt auch davon ab, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet oder nicht. Wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet, sollte eine Veränderungsmitteilung meines erachtens nach ausreichen.

  • Die Einstufung beruht allerdings oft auf einer Einschätzung des JC. Das muss nicht bedeuten, dass ihr eine seid.

    Ich schreibe dazu später gern mehr, jetzt muss ich mich erst mal um Kunden kümmern. Sorry. Bis dahin kannst du ja schon mal verraten ob die Freundin in der gemeinsamen Wohnung ein eigenes Zimmer haben wird. Und ob du bereit bist rückhaltlos mit deinem Vermögen für sie einzustehen, ganz offiziell. (In dem Fall rate ich gern zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, so hättest du wenigstens den Steuervorteil, den der Gesetzgeber für diese Art der Einstandsgemeinschat vorsieht, nicht nur die Nachteile, die dir das SGB aufnötigt.)

  • Hallo,

    In dem Fall rate ich gern zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft

    mal abgesehen davon, daß ich hier nichts von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lese, ist mit Einführung des Rechts auf Ehehschließungen die Eintragung als Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich - weil sie schlicht nicht mehr notwendig ist.

    Gruß!

  • Ein Einstandsgemeinschaft widerlegen, kann auch bedeuten eine langwierige
    gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissen Ausgang in Kauf zu nehmen.
    Wer Klage freudig ist, Zeit und Nerven dazu hat, kann selbstverständlich
    versuchen die Bedarfsgemeinschaft/Einstandsgemeinschaft zu leugnen.
    Das muss hier unbedingt auch geschrieben werden, damit der TE abwägen kann,
    ob er dazu bereit ist. Ein Klageverfahren ist sehr belastend und mit Ärger verbunden.

  • Hallo,

    mal abgesehen davon, daß ich hier nichts von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lese, ist mit Einführung des Rechts auf Ehehschließungen die Eintragung als Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich - weil sie schlicht nicht mehr notwendig ist.
    Gruß!

    Eine eingetragene Lebenspartnerschaft (so heißt das richtig) gibt es auch zwischen Heteros. Daran hat sich auch nichts durch die Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe nichts geändert, so weit ich weiß. Es gibt rechtliche Unterschiede zur Ehe, zB in der Erbfolge oder im Adoptionsrecht.

    Das ist zwar noch aus 2012, aber ich wüsste jetzt nicht, dass sich da die Rechtslage geändert hat. Es ist eine Rechtsform die neben der Ehe jedem offen steht.


    Die außereheliche Lebensgemeinschaft bildet für viele Paare die Vorstufe für eine Ehe (vielleicht) in der Zukunft. In diesem Artikel werden die wichtigsten Rechtsinformationen für diese Lebensform dargestellt.

  • Ein Einstandsgemeinschaft widerlegen, kann auch bedeuten eine langwierige
    gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissen Ausgang in Kauf zu nehmen.
    Wer Klage freudig ist, Zeit und Nerven dazu hat, kann selbstverständlich
    versuchen die Bedarfsgemeinschaft/Einstandsgemeinschaft zu leugnen.
    Das muss hier unbedingt auch geschrieben werden, damit der TE abwägen kann,
    ob er dazu bereit ist. Ein Klageverfahren ist sehr belastend und mit Ärger verbunden.


    Ich zitiere mich gerne noch einmal selbst. Die Debatte ist überflüssig und
    der TE entscheidet für sich, ob er die Nerven für eine rechtliche
    Auseinandersetzung hat, oder ob er den etwas ruhigeren Weg gehen möchte.

  • Hallo,

    Eine eingetragene Lebenspartnerschaft (so heißt das richtig) gibt es auch zwischen Heteros.

    nein. Für die gibt es die Hochzeit. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war nur für gleichgeschlechtliche Paare bestimmt, die bis dato nicht heiraten konnten. Das ist ab 1. Oktober abgeschafft und der § 3 (3) im entsprechenden Einführungsgesetz schließt die weitere Möglichkeit vonm neuen Lebenspartnerschaften aus.

    Gruß!

  • Hallo Grace. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Freundin ist 45 also weit über 25. Wie müssen wir jetzt vorgehen? Muss sie einen neuen Antrag stellen oder wie läuft das? Braucht sie mein Mietvertrag für die Arge? Oder wie wird ihre Wohnungskosten berechnet wenn sie zu mir zieht? Danke für eure Antworten.


    Informationen

    Vor dem Umzug/Einzug sollte vom jetzigen JC eine Umzugs-Gehmigung eingeholt werden,
    um spätere Nachteile zu vermeiden. Hilft Probleme zu vermeiden!

    Vom Vermieter ist vorab die Genehmigung einzuholen. In der Regel wird
    er nichts dagegen haben, weil das alltägliche Übung ist, dass Menschen
    zusammenziehen.


    Für die Antragstellung ALG II werden folgende Unterlagen benötigt:

    Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
    Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
    Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
    Einkommens- und Vermögensnachweis

    Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

    :) Falls noch Fragen dazu sind, möge @sayecco sie stellen und sich nicht
    von den kleinen Meinungsverschiedenheiten beeindrucken lassen.

    Weitere Meinungsverschiedenheiten wegen der Bedarfsgemeinschaft
    und der Lebensform sind an anderer Stelle zu klären. Bevor das nicht
    an anderer Stelle geklärt ist, geht es hier sachlich mit Formalitäten
    zum Umzug weiter. Damit der TE nicht verwirrt wird. Denn das sind
    OT Debatten.

  • Hallo,

    nein. Für die gibt es die Hochzeit. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war nur für gleichgeschlechtliche Paare bestimmt, die bis dato nicht heiraten konnten. Das ist ab 1. Oktober abgeschafft und der § 3 (3) im entsprechenden Einführungsgesetz schließt die weitere Möglichkeit vonm neuen Lebenspartnerschaften aus.
    Gruß!

    Alles klar, das habe ich jetzt mit Österreich durcheinander gebracht. (Dass die mal weiter vorn sind...) Bin wohl noch immer nicht ganz angekommen... Sorry. In Deutschland ging das nie für gleichgeschlechtliche Paare, und jetzt geht's gar nicht mehr. Hast recht.

  • Hey vielen Dank nochmals für die vielen Antworten aber noch habe ich keinen Durchblick. Ich(m) 50 habe eine eigene Wohnung und bin berufstätig und verdiene knapp 950 Euro Netto. Meine Freundin (w) 45 wohnt bei ihrem Vater und bezieht Hartz IV und möchte nun zu mir ziehen. Welche Formulare werden nun benötigt. Braucht sie meinen Mietvertrag für die Arge? Was müssen wir alles beachten? Was benötigt die arge für Formulare von meiner Freundin? Mein Vermieter weiß Bescheid und hat grünes Licht für den Einzug gegeben. Wie wird ihr Satz und KDU fürs erste Jahr berechnet? Ich weiß etwas viel aber ich hatte noch nie was mit der arge zu tun und wir möchten für den Umzug alles richtig machen.
    Vielen Dank für eure Mühe

  • Hey vielen Dank nochmals für die vielen Antworten aber noch habe ich keinen Durchblick. Ich(m) 50 habe eine eigene Wohnung und bin berufstätig und verdiene knapp 950 Euro Netto. Meine Freundin (w) 45 wohnt bei ihrem Vater und bezieht Hartz IV und möchte nun zu mir ziehen. Welche Formulare werden nun benötigt. Braucht sie meinen Mietvertrag für die Arge? Was müssen wir alles beachten? Was benötigt die arge für Formulare von meiner Freundin? Mein Vermieter weiß Bescheid und hat grünes Licht für den Einzug gegeben. Wie wird ihr Satz und KDU fürs erste Jahr berechnet? Ich weiß etwas viel aber ich hatte noch nie was mit der arge zu tun und wir möchten für den Umzug alles richtig machen.
    Vielen Dank für eure Mühe


    :) Hallo! Schaue mal in Ruhe mein Posting durch!

    Freundin will mit mir zusammenziehen

    Bist du ALG II Aufstocker bei deinem Verdienst?

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