Minijob frage bezüglich fiktives einkommen

  • Guten Abend,

    Eine Frage die mich beschäftigt. Ich mache einen Minijob. Da ist der Verdienst immer bisschen unterschiedlich. Mir zieht das Jobcenter 450€ Fiktives Einkommen ab seit 1.9, aber mein Verdienst war ja nur im August 220€. Und da das Jobcenter das bis Heute nicht geschafft hat das mal alles auszurechnen. Stelle ich mir die Frage was genau ich nach gezahlt bekomme..

    Meine Rechnung lautet so.

    Verdienst 220€ davon Freibetrag 100€, bleiben 120 Übrig davon darf ich 20% behalten, Also 24€. Also bekommt das Jobcenter davon 96€? Und da Sie mir ja 450€ schon abgezogen haben. Hab ich ausgerechnet das sie mir 354€ nachzahlen müssten ?

    Weiß jemand ob das so gerechnet wird. oder hab ich komplett falsch liege?

    Danke für Antworten.

  • Verdienst 450 Euro brutto wie netto
    Freibetrag 100,00 Euro + 70,00 Euro = 170 Euro
    Anrechnung auf ALG II Leistung: 280,00 Euro

    Verdienst 220,00 Euro brutto wie netto
    Freibetrag 100,00 Euro + 24,00 Euro
    Anrechnung auf ALG II Leistung: 96,00 Euro

    Differenz: 184,00 Euro

    Du hast vergessen den Freibetrag von 220,00 Euro - 450,00 Euro in deine Berechnung mit einzubeziehen, dieser würde bei 46,00 Euro liegen. 46,00 Euro +184,00 Euro + die angerechneten 220,00 Euro und du wärst bei 450,00 Euro. Hoffe das ist verständlich :D


    Seit wann arbeitest du und wieviel Verdienst du in etwa? Grundsätzlich kann man das Einkommen anrechnen, allerdings gibt es dort einiges für den Sachbearbeiter und für den Kunden zu beachten:

    #1 Normalerweise sollte der Sachbearbeiter das fiktive Einkommen nach dem Arbeitsvertrag bzw. nach dem Grundgehalt der letzten sechs Monate berechnen. Dies führt aber oftmals dazu, dass es in manchen Monaten zu viel an Leistungen gezahlt wird, sodass es desöfteren zu Rückforderungen kommen wird. Dies ist sowohl für den Sachbearbeiter, als auch für den Kunden nervig. Eine Verrechnung von Überzahlungen mit zu wenig gezahlten Leistungen ist laut Gesetzgeber nicht gewünscht.
    #2 Mein Tipp diesbezüglich wäre, das höchste Gehalt was du in den vergangenen Monaten verdient hast anrechnen zu lassen. Die Verdienstbescheinungen reichst du nach Erhalt beim jobcenter ein und verlangst eine schnelle Neuberechnung der Ansprüche. Dies würde die monatliche Differenz minimieren und dich vor evtl. Rückzahlungen schützen.

  • Moin.. Irgendwie tu ich mich Schwer gerade woher kommt die Differenz von 184,00 Euro?

    Also muss ich bei meiner Rechnung die 354€ noch die 220€ die ich als Lohn bekommen mit abziehen? Was ja logisch wäre.

    Arbeitet tue ich da erst seit dem 19.08.2017 erst

  • Moin.. Irgendwie tu ich mich Schwer gerade woher kommt die Differenz von 184,00 Euro


    Das ist die Differenz zwischen dem was auf deine Leistungen angerechnet wurde und dem was tatsächlich hätte angerechnet werden müssen.

  • Du solltest 184,00 Euro erstattet bekommen.

    Die 46,00 Euro habe ich nur erwähnt, weil du diese in deiner Berechnung nicht beachtet hast.

  • Ah nun hab ich verstanden fast... :)

    Aber mit den 46€ hab ich nicht verstanden genau. Wenn ich 220€ Lohn bekomme. Davon darf ich 100 behalten. rest ist dann 120. und von den 20% sind 24 Euro

  • Die 46,00 Euro wären der Freibetrag von 220,00 Euro bis 450,00 Euro ...

    Aber kannst du eigentlich vergessen, weil für die Berechnung nicht relevant. Man könnte auch sagen, es ist eine Gegenrechnung, ob meine Berechnung korrekt ist ;)

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