Alles anzeigenTrinkgeld ist frei!? Trinkgeld wird "nicht voll" angerechnet: 2 Gerichte entscheiden
unterschiedlich zu Trinkgelder als Einkommen und nun muss beim BSG und / oder BVerfG
geklagt werden.Mit dem neuen Trinkgeldurteil aus Landshut zeigt sich wieder einmal, das Sozialgerichte
nicht nur unterschiedlicher Auffassung sind, sondern gerade sie es sind, welche den
Rechtsstaat auf den Kopf stellen! Beim Landshuter Urteil darf man aber schon jetzt
von einem rechtswidrigen Urteil ausgehen, da selbiges nicht die 100 Euro der
anrechnungsfreien Hinzuverdienstgrenze für Aufstocker berücksichtigt!SG Karlsruhe · Urteil vom 30. März 2016 · Az. S 4 AS 2297/15
Keine Anrechnung von Trinkgeldern .............
(Quelle Tacheles Rechtsprechungsticker 42)
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