Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen...
Ich habe einen kleinen Mietrückstand (der letztlich durch eine fehlerhafte Abrechnung des Jobcenters entstanden ist).
Nun hat sich mein Vermieter direkt an das Jobcenter gewandt und diese Summe "eingefordert". Das Jobcenter schrieb mir nun, ich solle das mit dem Vermieter klären, andernfalls würde der Mietrückstand ratenweise an den Vermieter überwiesen.
Ich frage mich, ob das Jobcenter bererchtigt ist, so zu handeln.
Viele Grüsse
N.