ALG II Umzug ohne Genehmigung und nun großes Schlamassel

  • Hallo ihr Lieben ,

    Ich bin ganz neu hier und aus lauter Verzweiflung hier gelandet .
    Ich hoffe das mir Jemand etwas Wissen schenken kann.

    Ich bin 30 Jahre und alleinerziehende Mama (8,3 Jahre ).
    Ich bin vor etwas mehr als 2 Jahren ohne Genehmigung aus meiner alten Wohnung ( 3 Zimmer , 56 m2) ausgezogen und in eine 3 Zimmer Wohnung mit 76m2 gezogen .
    Die alte Wohnubg war feucht und zu klein , um ein zweites Kinderbett zu stellen . Ich hatte zweimal Widerspruch eingelegt und bin letztlich gescheitert und einfach in die neue Wohnung gezogen . Diese liegt im Argesatz für 3 , dennoch muss ich 50 Euro selber zahlen , weil nur noch der alte Preis gezahlt wird .
    So weit so gut . Nun sind in den letzten beiden Jahren die Nebenkosten so wahnsinnig angehoben , dass ich mittlerweile 200 Euro aus eigener Tasche zu zahle . Mir war auch nicht bewusst, dass keine Nachzahlungen mehr von der Arge getragen werden , denn Dazu kommt eine frische Nebenkostenabrechnung von 255 Euro, die ich natürlich auch wieder selber abstottern muss .
    Ich habe gar nichts mehr zum Leben über . Es geht alles für die Wohnung drauf .

    Habe ich irgendwie eine Möglichkeit, dass ich wieder meinen vollen Regelsatz bekomme?
    Ich habe mal gehört , dass wenn ich in andere Stadt ziehe , und die Wohnung angemessen ist , mir das wieder voll übernommen wird , oder ist das Irrglaube ?
    Bitte helft mir , ich werde bald krank vor Sorge .
    Danke

    Lg Janina

    Einmal editiert, zuletzt von Samatronxxxx (16. Oktober 2017 um 18:06)

  • Es gibt mehrere Möglichkeiten. der Umzug in eine andere Stadt ist wohl der aufwändigste, aber womöglich schnellste und sicherste Weg.


    Ein anderer Weg wäre nachzuweisen, dass du kein 2. Kinderbett stellen konntest. Das dürfte mit dem Grundriss der Wohnung und unter Bezeichnung von Größe und Lage der Einrichtungsgegenstände in der alten Wohnung möglich sein. Aber nach 3 Jahren wird die Erinnerung an den Grundriss und wo die Möbel standen wohl schwer fallen. Ebenfalls möglich wäre die Anerkennung eines höheren Wohnraumbedarfs, weil du alleinerziehend bist und dein Kind mit 6 / 7Jahren in die Schule gekommen ist und nun einen Schreibtisch benötigt. Das dürfte auch zum Erfolg führen, so dass die höheren Unterkunftskosten zu übernehmen sind.

    Stelle also einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter und lege die Gründe des Umzugs und den Platzbedarf deiner Kinder dar.

    Lass uns den Antrag vorher hier prüfen.

  • Ich werde morgen mal die Ablehnung und den Widerspruch raussuchen und hochladen .
    Vielen Dank erstmal für deine Antwort .
    Wenn ich aber in eine andere Stadt ziehe, wäre das Problem gelöst?? Ich bin hier nämlich eh sehr unglücklich. Schule, Kindergarten , soziales Umfeld . Und würde mit Vorliebe in die Nachbarstadt ziehen , in der ich in der Jugend viele Jahre gelebt habe .


    Aber um da nichts zu überstürzen , wäre so ein Überprüfungsantrag genau das Richtige.
    Ich hatte vor denn Umzug schon damit argumentiert, dass der Größe bald in die Schule kommt ( mittlerweile 3 Klasse =) ), und es einfach zu eng in der alten Wohnung wird . Ich konnte weder Babybett,noch Wickeltisch , geschweige denn einen Schreibtisch stellen . Aber das JC hat gegen alles gesprochen und sich immer wieder darauf gestützt , das die 56 m2 grade eben noch angemessen und eben nicht „menschenunwürdig“ waren und aus diesem Grund keinem Umzug zugestimmt wird .
    Beim Widerspruch das selbe. Nun zahle ich mich dumm und dusselig an den ganzen Nachzahlungen hier und würde mir einfach nur wünschen , dass es schnell ein Ende hat . Ich lade das morgen einmal hoch .
    Vielen Dank erstmal und viele Grüße

  • Wenn ich aber in eine andere Stadt ziehe, wäre das Problem gelöst?? Ich bin hier nämlich eh sehr unglücklich. Schule, Kindergarten , soziales Umfeld . Und würde mit Vorliebe in die Nachbarstadt ziehen , in der ich in der Jugend viele Jahre gelebt habe .


    Das wäre natürlich tatsächlich eine gute Lösung. Taste mal vor, wie dort die
    Kosten der Unterkunft sind und das JC Willens ist dich zu unterstützen.
    Wenn du da eine schöne Wohnung bekämst, ginge es dir besser. :)

  • Guten Morgen ,

    Jetzt habe ich das Problem, dass ich den Ablehnungsbescheid für den Umzug von vor drei Jahren nicht mehr besitze. Habe eben alles durch geschaut, aber weder es dann wohl entsorgt haben irgendwann. War mir nicht darüber im Klaren, dass ich ihn eventuell noch mal brauche.

    So einen Überprüfungsantrag, habe ich da als Ein6elperson überhaupt eine Chnace, oder stehe ich mir besse, wenn ich einen Anwalt dazu hole?
    Was natürlich auch wieder schwe wird, weil ich keine Unterlagen habe, die ich ihm vorlegen kann . Hinein wenig überfordert, wenn ich ehrlich bin. Weiß gar nicht , welchenSchritt ich zuerst gehen muss

  • Es gibt mehrere Möglichkeiten. der Umzug in eine andere Stadt ist wohl der aufwändigste, aber womöglich schnellste und sicherste Weg.


    Ein anderer Weg wäre nachzuweisen, dass du kein 2. Kinderbett stellen konntest. Das dürfte mit dem Grundriss der Wohnung und unter Bezeichnung von Größe und Lage der Einrichtungsgegenstände in der alten Wohnung möglich sein. Aber nach 3 Jahren wird die Erinnerung an den Grundriss und wo die Möbel standen wohl schwer fallen. Ebenfalls möglich wäre die Anerkennung eines höheren Wohnraumbedarfs, weil du alleinerziehend bist und dein Kind mit 6 / 7Jahren in die Schule gekommen ist und nun einen Schreibtisch benötigt. Das dürfte auch zum Erfolg führen, so dass die höheren Unterkunftskosten zu übernehmen sind.

    Stelle also einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter und lege die Gründe des Umzugs und den Platzbedarf deiner Kinder dar.

    Lass uns den Antrag vorher hier prüfen.

    Gibt es für so einen Antrag eventuell einen Vordruck, bzw. ein Beispiel?

    Habe so etwas noch nie gesehen , bzw geschrieben und weiß gar nicht so recht, wie ich das angehen soll .

  • Zitat von Samatron

    So einen Überprüfungsantrag, habe ich da als Ein6elperson überhaupt eine Chnace, oder stehe ich mir besse, wenn ich einen Anwalt dazu hole?
    Was natürlich auch wieder schwe wird, weil ich keine Unterlagen habe, die ich ihm vorlegen kann . Hinein wenig überfordert, wenn ich ehrlich bin. Weiß gar nicht , welchenSchritt ich zuerst gehen muss


    Es geht nicht darum den Leistungsbescheid überprüfen zu lassen, sondern die Leistungsbewilligungen. Dabei reicht es, wenn du die Zeiträume benennst. Hier ab Januar 2016.


    So kannst du das schreiben.

  • Wow... Du hast mich grade zu Tränen gerührt. Vielen herzlichen Dank für deine wahnsinnige Hilfe .
    Ich habe den ganzen Tag so viel recherchiert und bin nämlich dennoch nicht fündig geworden.
    Ich werde , wenn das für dich okay ist , genau so verwenden und so einrwichen . Natürlich mit meinen Daten .
    Ich bin dir sooooooo undenkbar dankbar . Ich werde mein Glück probieren . Danke

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