Hallo ihr lieben
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar, ich bekomme seit 06.2017 Alg1 und aufstockennd Alg2.
Nun habe ich meine Strom und Gas Jahresnebenkostenabrechnung bekommen,und habe bei beidem Guthaben.
Nun meine Frage...Darf beides oder eines(Gasguthaben)einbehalten werden?
Strom kann ich mir nicht vorstellen,da ich diesen ja selbst bezahle,bzw.der Abschlag nicht vom Jobcenter bezahlt wird.
Und falls das Gasguthaben einbehalten werden darf,dann dürfte das Jobcenter ja nur einen geringen Teil davon nehmen,weil ich ja von Anfang des Jahres bis zum 06. das Gas selbst bezahlt hatte.
Ich wäre euch sehr dankbar über Antworten; -)
LG Jasmin
ALG I und ALG II gleichzeitig - darf Strom und Gas Guthaben angerechnet werden
-
Jasmin34 -
17. Oktober 2017 um 21:04 -
Erledigt
-
-
im Forum! Bitte etwas Geduld, kommen Antworten.
-
Hallo Grace hi
Ok alles klar; -)
Ich danke dir sehr
Und wünsche dir noch einen schönen Abend
LG Jasmin -
Hallo @Jasmin34
Das Jobcenter wird den kompletten Betrag einbehalten, denn § 22 Abs. 3 SGB II sieht dies so vor. Wenn du eine Nachzahlung erhalten hättest, hätte das Jobcenter diese übernehmen müssen. Regional kann es aufgrund der örtlichen KdU Richtlinien allerdings zu gravierenden Unterschieden in der Anrechnung kommen.
-
Hallo @bass386
Ich danke dir sehr für deine Antwort.
Was ich noch dazu erwähnen muss ist glaube ich, das ich das meiste also 648€ Arbeitslosengeld 1 bekomme.
Und aufstockend 66€ Alg2 .
Das mir das Gasguthaben angerechnet werden darf,denke ich mir auch soweit...
Jedoch nicht das Stromguthaben.
Denn das habe ich ja immer schon selbst bezahlt...Und dabei denke ich mal,hätte das Jobcenter ja auch keine Nachzahlung für mich übernommen...
Lg Jasmin -
Hallo,
sofern Du nicht mit Strom heizt, kann dieses Guthaben nicht vom Jobcenter einbehalten werden. Das gleiche gilt für Gas: nur wenn Du mit Gas heizt, kann das Jobcenter dieses Guthaben einbehalten.
Und dabei denke ich mal,hätte das Jobcenter ja auch keine Nachzahlung für mich übernommen...
Falsch. Solange Deine KdU angemessen sind und Du im Bezug von ALG II bist, hätte das Amt die Nachzahlung übernehmen müssen, was die Betriebskosten und also auch die Heizkosten betrifft
Gruß!
-
Hallo @Corinna
Also meiner Meinung nach so wie ich das gesehen habe,darf das jobcenter mir leider mein Stromguthaben als Einkommen anrechnen.
Allerdings nur von der Zeit in der ich noch keine Leistungen bekommen habe...Also wenn ich den Strom nicht aus dem regelbedarf gezahlt habe.
Ok ja das mit dem anderen habe ich jetzt verstanden.
Ich danke dir sehr für deine Antwort
LG Jasmin -
Heizt du mit Strom?
Wenn nein, dann ist das Guthaben nicht anzurechnen.
-
Hallo @Casa
Ich habe gestern dieses hier gesehen :
**** Werden am Jahresende Stromkosten erstattet, so gelten diese als Einkommen, sofern sie nicht aus dem Hartz IV Regelsatz bestritten wurden. Handelt es sich dagegen um eine Erstattung der Stromkosten, die bereits durch den Regelsatz gezahlt wurden, wird diese Rückerstattung nicht als Einkommen gesehen (Bundessozialgericht, B 14 AS 185/10 R).Demnach wird es wohl als Einkommen angerechnet...
Egal ob ich mit Strom heize oder nicht ...
Ich habe eine Gas Therme bei mir in der Wohnung,welche auch vermute ich mal mit Strom läuft.
Müsste das mit berechnet werden vom jobcenter wenn meine Gas Therme über strom läuft?
LG Jasmin -
Wenn das natürlich doch so sein sollte wie du erwähnst @Casa
Dann wäre ich sehr froh darüber.
Was ich mir aber jetzt leider nachdem textauszug von meiner Antwort davor nicht vorstellen kann -
Hallo,
Ich habe gestern dieses hier gesehen :
und - hast Du auch das Datum gesehen? Es ging um einen Fall aus dem Jahre 2010. 7 Jahre später haben sich Gesetze und Rechtslage dann doch etwas geändert...
Gruß!
-
Hallo Corinna
Ah ok nein das wusste ich nicht das der Bericht schon so veraltet ist. .
Ok na dann wenn du das so sagst
Dann ist ja gut
Vielen lieben Dank
Ich wünsche dir noch einen schönen Tag.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!