ALG I und ALG II gleichzeitig - darf Strom und Gas Guthaben angerechnet werden

  • Hallo ihr lieben
    Ich hätte da mal eine Frage.
    Und zwar, ich bekomme seit 06.2017 Alg1 und aufstockennd Alg2.
    Nun habe ich meine Strom und Gas Jahresnebenkostenabrechnung bekommen,und habe bei beidem Guthaben.
    Nun meine Frage...Darf beides oder eines(Gasguthaben)einbehalten werden?
    Strom kann ich mir nicht vorstellen,da ich diesen ja selbst bezahle,bzw.der Abschlag nicht vom Jobcenter bezahlt wird.
    Und falls das Gasguthaben einbehalten werden darf,dann dürfte das Jobcenter ja nur einen geringen Teil davon nehmen,weil ich ja von Anfang des Jahres bis zum 06. das Gas selbst bezahlt hatte.
    Ich wäre euch sehr dankbar über Antworten; -)
    LG Jasmin

  • Hallo @Jasmin34

    Das Jobcenter wird den kompletten Betrag einbehalten, denn § 22 Abs. 3 SGB II sieht dies so vor. Wenn du eine Nachzahlung erhalten hättest, hätte das Jobcenter diese übernehmen müssen. Regional kann es aufgrund der örtlichen KdU Richtlinien allerdings zu gravierenden Unterschieden in der Anrechnung kommen.

  • Hallo @bass386
    Ich danke dir sehr für deine Antwort.
    Was ich noch dazu erwähnen muss ist glaube ich, das ich das meiste also 648€ Arbeitslosengeld 1 bekomme.
    Und aufstockend 66€ Alg2 .
    Das mir das Gasguthaben angerechnet werden darf,denke ich mir auch soweit...
    Jedoch nicht das Stromguthaben.
    Denn das habe ich ja immer schon selbst bezahlt...Und dabei denke ich mal,hätte das Jobcenter ja auch keine Nachzahlung für mich übernommen...
    Lg Jasmin

  • Hallo,

    sofern Du nicht mit Strom heizt, kann dieses Guthaben nicht vom Jobcenter einbehalten werden. Das gleiche gilt für Gas: nur wenn Du mit Gas heizt, kann das Jobcenter dieses Guthaben einbehalten.

    Und dabei denke ich mal,hätte das Jobcenter ja auch keine Nachzahlung für mich übernommen...

    Falsch. Solange Deine KdU angemessen sind und Du im Bezug von ALG II bist, hätte das Amt die Nachzahlung übernehmen müssen, was die Betriebskosten und also auch die Heizkosten betrifft

    Gruß!

  • Hallo @Corinna
    Also meiner Meinung nach so wie ich das gesehen habe,darf das jobcenter mir leider mein Stromguthaben als Einkommen anrechnen.
    Allerdings nur von der Zeit in der ich noch keine Leistungen bekommen habe...Also wenn ich den Strom nicht aus dem regelbedarf gezahlt habe.
    Ok ja das mit dem anderen habe ich jetzt verstanden.
    Ich danke dir sehr für deine Antwort
    LG Jasmin

  • Hallo @Casa
    Ich habe gestern dieses hier gesehen :
    **** Werden am Jahresende Stromkosten erstattet, so gelten diese als Einkommen, sofern sie nicht aus dem Hartz IV Regelsatz bestritten wurden. Handelt es sich dagegen um eine Erstattung der Stromkosten, die bereits durch den Regelsatz gezahlt wurden, wird diese Rückerstattung nicht als Einkommen gesehen (Bundessozialgericht, B 14 AS 185/10 R).

    Demnach wird es wohl als Einkommen angerechnet...
    Egal ob ich mit Strom heize oder nicht ...
    Ich habe eine Gas Therme bei mir in der Wohnung,welche auch vermute ich mal mit Strom läuft.
    Müsste das mit berechnet werden vom jobcenter wenn meine Gas Therme über strom läuft?
    LG Jasmin

  • Hallo Corinna
    Ah ok nein das wusste ich nicht das der Bericht schon so veraltet ist. .
    Ok na dann wenn du das so sagst ;)
    Dann ist ja gut :)
    Vielen lieben Dank
    Ich wünsche dir noch einen schönen Tag.

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