Datenschutz - Allgemeine Frage zu Unterlagen Einreichung ARGE

  • Hallo, nach einem mehrwöchigen Reha Aufenthalt sollte ich dem Jobcenter eine Kopie des Entlassungsberichtes zukommen lassen.
    Diese habe ich getan. Jetzt auf einmal möchte der SA die Original Dokumente sehen mit der Begründung das es ja dann alles schneller geht.

    Ist dies überhaupt zulässig, darf die ARGE ORIGINALE Dokumente von Ärzten, Krankenhäusern etc. anfordern?

    Bitte um Antworten

  • im Forum!

    Ist dies überhaupt zulässig, darf die ARGE ORIGINALE Dokumente von Ärzten, Krankenhäusern etc. anfordern?


    Nein! Darf der Sachbearbeiter vom Jobcenter nicht!! Falls er Zweifel hat, muss er den
    ärztlichen Dienst einschalten.

  • Nochmal muss ich nerven...

    Darf mein SB einfach so Sachen von Ärzten, Kliniken, etc. anfordern?
    Eine Schweigepflichtsentbindung habe ich NICHT unterschrieben...

    Ich möchte einfach nicht das mein SB solche privaten Sachen über mich erfährt.

    Also ist es dem SB einfach so möglich, Sachen wie Krankenakten etc. anzufordern ??

    Liebe Grüße und Danke

  • Hallo,

    nein, dein Sachbearbeiter darf das nicht. Allerdings wird er das auch nicht tun. Vielmehr dürfte die Schweigepflichtentbindung an den medizinischen Dienst gehen, der offensichtlich Deine Erwerbsfähigkeit feststellen soll. Der Sachbearbeiter selbst erhält dann vom MD nur die Auskunft, ob Du erwerbsfähig bist oder nicht.

    Insofern war es vielleicht etwas unüberlegt, die Entbindung zu verweigern.

    Gru?!

  • @chris84, habe beide Themen zusammengefügt.

    Darf mein SB einfach so Sachen von Ärzten, Kliniken, etc. anfordern?

    Also ist es dem SB einfach so möglich, Sachen wie Krankenakten etc. anzufordern ??


    Zweimal NEIN und das wurde hier gestern schon geklärt. Bitte lese
    meine Links.

    Ich möchte einfach nicht das mein SB solche privaten Sachen über mich erfährt.


    Das ist auch Dein gutes Recht und der SB hat kein Recht auf irgendwelche Unterlagen.
    Nur im Rahmen dessen, was er vom ärztlichen Dienst mitgeteilt bekommt, was er wissen
    darf.

    Eine Schweigepflichtsentbindung habe ich NICHT unterschrieben...


    Eine Schweigepflichtentbindung kann verweigert werden. Das kann aber erhebliche
    Nachteile mit sich bringen und sollte gut überlegt werden. Wie @Corinna schon
    schrieb.

    Es ist aber möglich die modifizierte Schweigepflichtentbindung zu benutzen, weil sie sich
    auf die maßgebliche Erkrankung beschränken lässt, die für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit
    notwendig ist.


    >>>> Bitte Alles sorgfältig lesen!!! <<<<

    Datenschutz SGB II und Grundsicherung SGB XII

    Falls Fragen dazu sind, bitte hier stellen!

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