Trinkwasseranalyse

  • Hallo, ich kenne mich hier noch nicht aus, hätte auch gern alle im Forum um Hilfe gebeten.
    Meine Frage ist, wenn ich ein kleines billiges Eigenheim mit meiner Familie (Bedarfsgem.) bewohne und das Gesundheitsamt uns nötigt, die Trinkwasserversorgung aus unserem Brunnen kontrollieren zu lassen, inwieweit kann man auf Kostenerstattung hoffen?
    Stadtwasser beziehen wir nicht, wir sind da auch gar nicht angeschlossen. Die Analyse würde uns über 200,- EUR kosten.

    Vielen Dank für die Hilfe schon jetzt

    Gruß Martin

  • Nach meinem Verständnis gehört das zur KdU. Das ist jedoch kommunal geregelt. Diese Kosten sind unmittelbar mit dem Eigentum verbunden und unvermeidbar (ihr brauch ja Wasser). Die Forderung wird von der Kommune erhoben, die auch die KdU trägt.

    Einfach beantragen, die Forderung belegen, das müsste problemlos durchgehen.

  • Hallo,

    ich stimme piedro zu - solange die Kontrolle des Trinkwassers routinemäßig ist und allgemein in der Kommune in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird.

    Problematisch wird es aber, wenn die Untersuchunge durch unsachgemäße Handhabung verschuldet wurde (z.B. unzulässige Verschmutzung des Brunnens, nicht genehmigte Arbeiten am oder um den Brunen usw.) - dann dürfte eine Kostenübernahme eher schwer durchzusetzen sein.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!