ALG II Bedarfsgemeinschaft - Steht dem Kind eigenes Geld zu

  • Hallo und Danke für Eure Zeit,

    Folgendes:
    Ich habe eine Freundin die unter 25 ist und momentan in eine Förderungsmaßnahme geht wo Junge Menschen Praktikas machen um an eine Ausbildung zu kommen mit einem Kleinem Gehalt von 260€ Plus Fahrtgeld (Monatskarte)
    316€ Mtl. kommen auf Ihr Konto

    Mutter geht für 450€ Arbeiten

    Bruder unter 25 J. sitzt den ganzen Tag nur zuhause und macht überhaupt nichts

    Miete kostet 570€ Warm + Strom/Wasser


    Meine Frage ist: Macht es Sinn wenn meine Freundin sich einen Job sucht in dem Sie +800€ Verdient?
    Mit Ausbildung für dieses Jahr sieht es eher Mau aus, FSJ Stand im Raum aber das ist auch nichts halbes und nichts ganzes.
    Ich sagte Ihr dass sie sich vll. 2x 450€ Jobs suchen sollte oder noch besser, einfach in die Produktion gehen für ein Jahr und währenddessen eine Ausbildung suchen... Dann verdient sie wenigstens gut!

    Sie Schlug dass dann Ihrer Mutter vor!
    Ihre Mutter sagte dass Ihr dass dann Angerechnet wird (der Mutter) etc. pp. und am Ende weniger für alle rauskommt, Meine Freundin dann die Miete übernehmen müsste usw.
    Ich blick da also überhaupt NULL Durch und hab Garkeine Ahnung von HartzIV.

    Macht dann ja quasi echt garkeinen Sinn dass sie Arbeiten geht oder sehe ich das Falsch? So kommt doch auch die einstellung zustande vonwegen "hmm... dann gehe ich lieber garnicht arbeiten und hab am Ende mehr, ohne überhaupt einen Finger zu rühren" oder nicht?

    Wie sollte man am besten Fortfahren? Ich kann da auch nichts wirkliches gegen die Mutter sagen da Sie sich in der Thematik besser auskennt als ich -> Ich jedoch möchte eine LÖSUNG für das Problem!

    Die Mutter meinte am ende sogar dass Sie (meine Freundin) Sich am besten Ummeldet (bei mir bspw.) und dann Frei von der Bedarfsgemeinschaft ist... Sie (die Mutter) dann allerdings durch das Amt in eine Neue Wohnung ziehen MÜSSTE.

    Alles total Kompliziert und Intransparent! Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig Helfen.
    :confused:

  • Wohlmöglich habe ich ein Falsches Unterforum gewählt?
    Oder ist meine Frage zu komplex?

    Einen Freibetrag von 100€ hat Sie (Mutter) auch.

  • Hallo,

    Die Tochter kann durchaus ausziehen - muß aber damit rechnen, bei einer evtl. Arbeitslosigkeit oder dgl. keine volle soziale Absicherung zu haben. So werden in einem solchen Fall bis zum 25. Lebensjahr die Kosten der Unterkunft nicht übernommen werden.

    Gruß!

  • Tochter wird ab September 18
    Sohn wird im Dezember 22

    ausziehen möchte sie eigentlich garnicht von der Mutter bzw. Ummelden
    Ich frage mich nur was sie nun tun soll... Es ist alles total kompliziert! Jemand wird durch diese Konstellation indirekt Sanktioniert!
    Sie bekommt diese 316€ und muss dafür Essen und Trinken kaufen von dem Geld, Kindergeld bewahrt die Mutter auch für sich, selbst wenn die Tochter in die Ausbildung geht... Da dieses ja Angerechnet wird etc. Pp.
    Versteht Ihr?
    Sie hat einfach Null am ende! Und da frag ich mich wie kann man die Situation bewerkstelligen?

  • Hallo,

    Zitat

    Kindergeld bewahrt die Mutter auch für sich, selbst

    Naja - das ist auch ihr gutes Recht, denn das Kindergeld ist eine Leistung für die Eltern, nicht für das Kind.

    Zitat

    Sie hat einfach Null am ende!

    Auch das ist eher nicht die Wahrheit. Sie hat einen Regelsatz von 302 € (ab September 320 €), dazu kommt die anteilige Miiete von 190 €. Ergibt einen Bedarf von 492 bzw. 510 €. Davon werden (nach Abzug der Freibeträge) 230 € angerechnet - somit würde das Amt 262 € weiter zahlen. Zusätzlich zu den 260 €. Insofern verstehe ich Deine Panik nicht wirklich.

    Gruß!

  • 262€ zusätzlich zu den 260€?
    492-230=262€ habe ich verstanden nur wie bekommt man die denn?
    Und woher kommen die 260€? Von den 316€ brutto meinst du?

    Meine panikmache kommt daher dass sie einfach Garkein Geld hat!

    Also in die Tasche/in die Hand bekommt sie 316€ ... Das war's... Der rest obgleich ihr was zusteht oder nicht sieht sie ja nicht da ja alles irgendwie auf irgendeine Art und weise verrechnet wird... Und davon muss sie ja noch für 92,50€ im Monat Bus fahren und in der Woche ~29€ für essen (Miiindestens) ausgeben =116€
    4-7€ jeden Tag und dann noch Wasser für die Maßnahme, essen zuhause, trinken zuhause... 116€ ist schon sehr dezimiert gerechnet... Eher 140€ im Monat... Davon wurde noch nicht geraucht und davon wurde noch nicht ins Kino gegangen, eine tüte Chips sind da auch noch nicht drin geschweige denn Schuhe oder Hosen.

  • Hallo,

    Zitat

    Und woher kommen die 260€? Von den 316€ brutto meinst du?

    Das Fahrgeld wird nicht als Einkommen gewertet, bleiben also 260 €.

    Zitat

    Also in die Tasche/in die Hand bekommt sie 316€ ... Das war's...

    Das wars eben nicht - hatte ich Dir doch vorgerechnet. Sie hat insgesamt 522 € zur Verfügung, wovon sie 190 € Miete zahlen muß. Bleiben 332 plus das Fahrgeld.

    Gruß!

  • Wie sieht so eine Rechnung aus? Dafür gibts ja quasi eine Formel!

    Regelsatz+Antl.Miete=Bedarf
    -230€(woher?)=262€
    +Einkommen(abzgl.Fahrgeld)=522€
    -miete=322€ Soll

    Ja okay soweit verstanden bis auf die 230€ wie ich grade bemerkt habe.
    Die Problematik mit "zuwenig Geld" besteht aber weiterhin!
    Arbeiten? Ausbildung?
    Worstcase1= Sie bekommt 470€ im 1. Lehrjahr
    Worstcase2= Sie bekommt 1150€ für einen Job

    W1:
    302+190 =492
    -230 =262
    +470 =732
    -190 =542

    W2
    302+190 =492
    -230 =262
    +1150=1412
    -190 =1222€

    Niemals?!?....

    Es tut mir wirklich leid dich eventuell zu nerven damit nur... Ich möchte nur Hilfe haben .....

    Und ich glaube nach evtl. Noch 3-4 fragen sind wir durch. Hoffe du hast die geduld

  • Hallo,

    Zitat

    bis auf die 230€ wie ich grade bemerkt habe.

    Jetziges Einkommen minus Freibeträge, wobei da mir ein Fehler unterlaufen ist: es werden von den 260 € nur 128 € angerechnet. So ergibt sich ein Bedarf von 492 € - 128 € = 364 € ALG II plus die 260 €. Also hat sie dann (nach Abzug der Miete) 434 € zur Verfügung. Das ist eine Menge Geld für jemand ohne Ausbildung.

    Gruß!

  • Die Mutter erzählte was von "Freibeträge gibt es nur Einmal" für die Ganze Bedarfsgemeinschaft quasi... und das wird irgendwo anders schon Verbraucht

    Jetziges Einkommen Minus Freibeträge = ?(wie nennt man das Wort dann?)

    (Regelsatz + Antl.Miete) = Bedarf
    -(jetziges Einkommen abzgl. Freibeträge) = 0€ (nennt man?)
    +(Einkommen abzgl.Fahrgeld) = 0€ (nennt man?)
    -Antl.Miete = 0€ Soll

    434€ wären ja doch einiges... Aber ob Sie das Geld dann von der Mutter bekommt ist eine wirklich GANZ Andere Frage! .... Theoretisch müsste die Mutter ihr das Geld ja geben, Richtig? oder müsste Sie da was Beantragen?

  • Hallo,

    Zitat

    Die Mutter erzählte was von "Freibeträge gibt es nur Einmal" für die Ganze Bedarfsgemeinschaft quasi.

    Blödsinn.

    Zitat

    etziges Einkommen Minus Freibeträge = ?(wie nennt man das Wort dann?)

    Bereinigtes Einkommen.

    Zitat

    Theoretisch müsste die Mutter ihr das Geld ja geben, Richtig?

    Nicht unbedingt, da die Mutter ja anderseits wieder für alles andere aufkommt - also Essen, Kleidung usw. Das wäre dann Naturalienunterhalt und würde die Mutter durchaus berechtigen, das Geld zu behalten.

    Gruß!

  • Nicht unbedingt, da die Mutter ja anderseits wieder für alles andere aufkommt - also Essen, Kleidung usw. Das wäre dann Naturalienunterhalt und würde die Mutter durchaus berechtigen, das Geld zu behalten.

    Gruß!

    Das hast du missverstanden,
    Das einzige wofür die Mutter aufkommt ist Klopapier!... Es gab sogar Zeiten als Sie Dieses sogar versteckt hat! Du lachst vielleicht nun... aber das ist mein Ernst! jeder Musste sich eine Zeit lang sogar um sein Eigenes Klopapier kümmern!
    Sie kommt zusätzlich für Strom und Wasser auf... das wars dann aber auch schon!
    Essen und Trinken habe ich ja bereits gesagt, Muss von meiner Freundin selbst Finanziert werden! ebenso wie Klamotten!... und diese Muss Sie auch seit dem sie 12 ist Selber Waschen!...

  • Problematik hat sich immernoch nicht geklärt...
    Wie kommt man als HartzIV Kind aus HartzIV raus?
    In grunde wäre sie ja durch eine Vollzeitstelle und einem verdienst von 1200€ irgendwie grossverdiener in der Bedarfsgemeinschaft und müsste/sollte für alle Aufkommen? Ist dem so?

  • Hallo,

    wenn das Kind seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann, gehört es nicht mehr zur BG der Eltern / der Mutter.

    § 7 Abs. 3 Nr. 4 Sgb II

    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    [...]
    4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen,
    wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres
    Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

    Das heisst aber auch, dass der Mietanteil des Kindes nicht mehr vom JC getragen wird.

    wevell

  • Was ist die denkbare Konsequenz daraus in meinem fall?
    Ich stell mir das so vor das die Anteilige miete dann nurnoch durch 2geteilt wird und unterm strich dann weniger für mutter und Sohn rauskommt
    Auch kann ich mir vorstellen dass das JC dann sagt dass die Mutter sich eine andere Wohnung holen soll

    Liege ich mit den/der Vermutung richtig?

  • Hallo,

    zur Zeit erhält jedes BG-Mitglied den Regelbedarf und ein Drittel der Miete.

    Wenn die Tochter auf Grund ihres Verdienstes ( also nicht mehr hilfebedürftig ) nicht mehr zur BG der Mutter gehört, zahlt das JC für Mutter und Sohn weiterhin den Regelbedarf und die anteilige Miete ( zwei Drittel ).

    Der neuen Zweier-BG ist also kein finanzieller Nachteil entstanden. In wie weit sich die Tochter dann an den Kosten der Familie beteiligt, hat die Familie zu klären.

    Wenn bis jetzt die KdU angemessen waren, dürfte für die Zweier-BG die KdU auch noch angemessen sein. Die Höhe der angemessenen KdU kannst du vielleicht hier finden.: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    wevell

  • Warum denn ein Drittel? Wird das nicht Autom. zu 1/2?

    Ich mein wenn das JC weiterhin den Regelbedarf und die Anteilige Miete Zwei Drittel zahlt, Fehlt ja ein Drittel der ja Irgendwo her kommen muss!...
    wie sieht sowas im Regelfall aus? ... Dass die Tochter dann die vorherige anteilige miete in € abgeben muss?
    Wird das JC keinen Strich durch die Rechnung machen da der 3-Personen Haushalt zu einem 2-Personen Haushalt wird?

  • Hallo,

    wenn die Tochter so viel verdient, dass sie nicht mehr auf das JC angewiesen ist, hat sie ja wohl auch Geld für die anteilige Miete ( also ein Drittel, weil 3 Personen ).

    Es wird kein 2-Personen-Haushalt, sondern eine 2-Personen-BG, die JC-Leistungen erhält. Die Tochter wäre dann eine 1-Personen-BG, die keine Leistung erhält.

    Das ist der gesetzlich vorgesehene Regelfall, siehe dazu auch meinen Verweis in Beitrag #14 auf § 7 Abs. 3 Nr. 4 Sgb II.

    wevell

  • Hallo,

    Zitat

    Fehlt ja ein Drittel der ja Irgendwo her kommen muss!...

    Ja sicher. Du erzählst uns doch laufend, daß die Tocher sonstwas verdient (weobei diese Angaben widersprüchlich sind, weswegen ich anfangs anders geantwortet habe als wevell jetzt) und das bitte schön nicht bei der Mutter angerechnet wird. wevell hat Dir geschrieben, wie das geht - mit der Konsequenz, daß die Tochter dann halt auch für ihren Mietanteil aufkommen muß.

    Ansonsten bleibt es - wie wevell ebenso richtig schrieb - bei einem 3-Personen-Haushalt, wovon 2 Personen der BG angehören.

    Wo ist das Problem?

    Gruß!

  • Jetzt gibt es keines mehr, ich sagte ja dass sich alles innerhalb von vielleicht noch 3-4 Fragen klärt. Dies ist nun der Fall!
    Ich verstehe nun wie die ganze Sache läuft
    Dass die Tochter soviel nicht verdienen wird (1200€ als bsp.) ist mir schon bewusst, dass sie die 192€ Anteilige Miete übernehmen würde ist auch nicht das Problem... Sollte eine leichtigkeit werden mit einem einkommen von über 750€ bspw

  • Hallo,
    Sofern mann meine Älteren Beiträge liest, wird klar dass alles bisschen Schwierig ist.

    Mutter + Tochter Leben in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Mutter geht für ein Bisschen was Arbeiten.

    das KcA sagt der Tochter, Ihr stünden 249€ zu.
    Mutter sagt "das kannste knicken junge Dame, Zieh aus, Such dir einen Job, zieh zu Person XYZ schnorr dich da durch!"

    ... Die Mutter sackt jegliches Geld des Amtes ein und die Tochter (Seit 16 Lebensjahr (nun 20!!!)) Bekommt KEIN Geld... Nicht einen Müden Cent!

    Sie Fragte Ihre Mutter nach 5€ für's Augenbrauenzupfen und dann kommen solche Sprüche wie "... Also das geht nicht! Du weisst dass Ich mir diese Brille kaufen musste oder???"
    "Wann kannst du mir denn mal Geld geben?"
    "... am 15.09"
    "Heute ist der 21.09 ... Kannst du mir Geld geben?"
    "Nein das Geht nicht, ich musste xyz Kaufen... Ich geben dir am 30.09 etwas!"
    "02.10 ... Kannst du mir nun etwas Geld geben? Ich brauch 3-4 Euro für den Bus"
    "Nein ich war nochnicht auf der Bank du bekommst am Donnerstag (den 6.10) Geld."

    Einen Monat für 5€ ...

    Wer kann Ihr Helfen?
    Oder mir!
    Geht das Wirklich so einfach? Stehen der Jungen Dame tatsächlich 0,00€ zur Freien Verfügung zu? ... Seit 4 Jahren???

    Ich glaube NICHT dass es sich hier um einen Einzelfall Handelt.
    Das ist ein Problem des System's da hier keine Kontentrennung Stattfindet, Richtig?

  • Hallo,

    Das ist ein Problem des System's

    nein, ist es nicht.

    Der Reghelbedarf des Kindes ist für den Lebensunterhalt zu verwenden - also z.B. zum Essen einkaufen, Strom bezahlen usw. Prinzipiell besteht dabei für die Tochter ein Anspruch auf Unterhalt, aber nicht auf Barunterhalt. Dementsprechend kann die Mutter das Geld für die Deckung der Lebensunterhaltungskosten der Tochter verwenden, ohne der Tochter Bargeld in die Hand zu drücken. Ob dies im Sinne einer guten erziehung ist, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.

    Gruß!

  • Das einzige wofür die Mutter aufkommt ist Klopapier!... Es gab sogar
    Zeiten als Sie Dieses sogar versteckt hat! Du lachst vielleicht nun...
    aber das ist mein Ernst! jeder Musste sich eine Zeit lang sogar um sein
    Eigenes Klopapier kümmern!
    Sie kommt zusätzlich für Strom und Wasser auf... das wars dann aber auch schon!
    Essen und Trinken habe ich ja bereits gesagt, Muss von meiner Freundin
    selbst Finanziert werden! ebenso wie Klamotten!... und diese Muss Sie
    auch seit dem sie 12 ist Selber Waschen!...

    Was kann Ich tun?
    Soll ich beim Amt Anrufen und irgendwas "in verzug" stellen?
    Caritas? Anwalt? ...
    Seit 2012 jeden Monat das Selbe Spiel...

    Sollte Sie Arbeiten, müsste Sie die Anteilige Miete bezahlen etc.
    Ausbildung? Kindergeld wird von Mutter behalten usw.
    Was tun also gegen eine "Rabenmutter"

    Sie Kassiert Geld und Geld und Kauf dieses und jenes und ach das ist ja so wichtig und das kann man gebrauchen... Sie ist ein Messi
    Auf "Staatskosten" sozusagen
    Und Keiner Hilft...

    Bitte Ich brauch unbedingt Hilfe.......

  • Was kann Ich tun?
    Soll ich beim Amt Anrufen und irgendwas "in verzug" stellen?
    Caritas? Anwalt? ...
    Seit 2012 jeden Monat das Selbe Spiel...


    Wenn du dich lächerlich machen möchtest! Hänge hier mal das alte Thema von 2015
    an, damit sich jeder "geneigte Leser" ein eigenes Bild von der Lage machen kann.
    Denn im alten Thema hatte @Hoppel schon mühevoll versucht dir Einiges zu erklären.
    Eigentlich hättest du auch im alten Thema weitermachen können, so als Update.

  • Einen Beitrag, der während meiner Moderation des Zusammenfügens zweier Beiträge
    geschrieben wurde, deaktiviert und das Thema geschlossen, damit ich die Moderation
    beenden kann.

    Vor der nächsten Antwort jetzt bitte das Thema komplett lesen und dann erst antworten.
    Damit die bestehende Problematik, dass seit 2 Jahren, auch ersichtlich wird. @Hoppel
    hatte sich hier schon bemüht dem TE die Zusammenhänge zu erklären.

    Thema wieder geöffnet, Moderation beendet!

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