Wird eine Steuerrückzahlung (z.B. 1000 €) als Einnahme angesehen,
obwohl noch Bankschulden von üb er 5000 € bestehen? Kann hier nicht eine Verrechnung erfolgen?
Ist es bei Hartz4 denn vollkommen egal, wie man Schulden abbaut? lol
ALG II - Fragen zu Einkommen - Schulden - Freibetrag und Konto
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franken42 -
26. Oktober 2017 um 14:19 -
Erledigt
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Hallo,
Schulden haben nichts mit ALG II tun. Also findet auch keine Verrechnung statt.
Gruß!
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Wenn man eine Einmalzahlung, wie eine Steuerrückzahlung, im Hartz4-Stadium erhält,
kann man den Betrag bei entsprechender Höhe auf 6 Monate verteilen.
ist dann bei den einzelnen Monatssbeträgen jeweils ein Freibetrag mölglich? gamer -
Hallo,
Wenn man eine Einmalzahlung, wie eine Steuerrückzahlung, im Hartz4-Stadium erhält,
kann man den Betrag bei entsprechender Höhe auf 6 Monate verteilen.Nicht "kann man" - sondern nur unter ganz bestimmten Umständen. Die Entscheidung darüber liegt nicht bei Dir.
ist dann bei den einzelnen Monatssbeträgen jeweils ein Freibetrag mölglich?
Da es sich um kein Erwerbseinkommen handelt, gibt es auch keine "Freibeträge".
Gruß!
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Ich schieb das mal zusammen und schließe solange beide Thread.
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Erledigt! Bitte nicht immer ein neues Thema eröffnen.
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Wenn die Rückzahlung relativ hoch ist, dann kann diese bekanntlich auf 6 Monate verteilt werden. Bei Rückzahlung aus Einkommenssteuer gibt es wohl keine Freigrenze. Wie sieht es aber bei der Umsatzsteuer aus, die ja betriebsbedingt ist. Gibt es hier eine Freigrenze, und zwar bei 6-Monatsvertelieng in jedem Monat?
Hinweis: Die Umnsatzsteuerrückzahlung basiert auf Einnahmen aus einem vor einigen Monaten beendeten Einzelhandel. Ab September 17 wird Hartz4 gewährt.Seitdem keine gewerbliche Tätigkeit.
Danke für Infos. -
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Thema bitte jetzt für alle Fragen weiterführen, habe Thema
zusammen geschoben. -
Hallo,
Wie sieht es aber bei der Umsatzsteuer aus, die ja betriebsbedingt ist. Gibt es hier eine Freigrenze
nein.
Gruß!
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Wenn man als Hartz4- Empfänger ohne sonstiges Einkommen eine Einmalzahlung durch Steuerrückerstattung erhält, diese aber auf das Bankkonto mit deutlichem Minus überwiesen wird, kann man - trotz Zuflussprinzip - doch eigentlich nicht von wirksamer Einnahme sprechen. Es vermindert ja nur meine Bankschuld.
Mein Problem: Was mache ich, wenn die Bank den bisher bestehenden Kreditrahmen senkt oder kündigt und ich dann gar nicht über das überwiesene Geld verfügen kann? Dann habe ich doch letztlich gar keine Einnahme? Einnahme ist doch meiner Meinung nach, wenn ich auch darüber verfüge!
Bitte wegen dringendem Klärungsbedarf im Jobcenter einen Rat. Danke. -
Hallo,
kann man - trotz Zuflussprinzip - doch eigentlich nicht von wirksamer Einnahme sprechen.
natürlich verbuchst Du eine Einnahme, von der Deine privaten Schulden beglichen werden, Du also eine geldwerte Leistung hast. Das mit den Schulden ist Deine Sache. Würde das Jobcenter deswegen die Steuerzahlung nicht berücksichtigen, würde das ja bedeuten, daß das Amt indirekt für Deine Privatschulden aufkommen würde...
Gruß!
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Dieses Thema bitte jetzt für alle Fragen weiterführen! Ich kündige jetzt
bei der nächsten Neueröffnung eine Verwarnung an, falls das jetzt nicht
beachtet wird. -
Die Situation ist so, dass das Bankkonto (aus meinem beendeten Geschäft noch als ehemaliges Geschäftskonto neben dem privaten bestehend, obwohl keinerlei Geschäftsvorgänge mehr bestehen) ) wegen der mit Hartz4 nun bestehenden vermögens- und einkommenslosen Lage kurzfristig gekündigt werden kann.Dann ist tatsächlich die Situation gegeben, dass ich nicht an das Geld aus der Steuerrückzahlung mehr kann, aber auch kein Geld vom Jobcenter erhalte.
Daher nochmals die bitte um Rat. -
Hallo,
in Sachen ALG II kann Dir nichts geraten werden. Das Geld ist zu verrechnen. Somit wäre der einzige Hebelpunkt die Bank - aber dazu kenne ich mich zu wenig mit der Materie aus.
Allerdings stellt sich mir die Frage, warum Du das Geschäftskonto nicht schon längst aufgelöst und die Rückzahlung somit nicht auf Dein Privatkonto veranlaßt hast und dieses als P-Konto führst... Irgendwie scheint mir die Situation auch selbst verschuldet zu sein.
Gruß!
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Das Geschäftskonto wurde von der Bank noch nicht aufgelöst, weil ein Übernahmeinteressent für das ehemalige Geschäft existierte, der evtl. eine Übernahmesumme bezahlt hätte. Hat sich aber leider nicht realisiert. Dadurch wäre das Konto ausgeglichen worden. Das Minuskonto konnte sinnvollerweise nicht aufgelöst werden, weil ich keine finanziellen Mittel habe, um den Schuklenbetrag abzulösen. So bin ich bisher auf das Wohlverhatlen der Bank angewiesen.Insolvenz möchte ich nicht anmelden wegen der Folgen.Wie bereits dargestellt besteht das Risiko, dass die <Bank das Konto kündigt und natürrlch kein Zugriff zu dem Geld aus der Rückestattung möglich ist.
Kernfrage ist hierbei doch auch für ähnlich gelagerte Fälle: Wie wird eine Einnahme behandelt, auf die ein Hartz4-Bezieher keinen Zugriff nehr hat. -
Hallo,
Wie wird eine Einnahme behandelt, auf die ein Hartz4-Bezieher keinen Zugriff nehr hat.
das habe ich Dir nun mehrmals erklärt.
Gruß!
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Insolvenz möchte ich nicht anmelden wegen der Folgen.
Das ist wohl nicht durchdacht von dir. Denn es bleibt dir bei ALG II überhaupt nichts
Anderes übrig, als Insolvenz anzumelden. Du benötigst dann dringend ein P-Konto. -
Hallo,
das mit der eventuellen Übernahme - alles gut und schön. Hat aber nicht geklappt. Nun kannst Du aber nicht erwarten, daß das Jobcenter dafür und Dein nicht durchdachtes Konzept gerade steht. Soll heißen, Du hast mit Steuerrückzahlung immer noch einen geldwerten Vorteil.
Bisher hast Du nirgendwo geschrieben, um welche Summe es eigentlich geht. Anfangs haben Dich nur eventuelle Freibeträge interessiert, dann plötzlich wurden Schulden genannt. Zuletzt schreibst Du, daß Du wegen der Rückzahlung kein ALG II erhälst. All diese Angaben sind ziemlich undurchsichtig, zumal es dann schon eine sehr hohe Steuerrückzahlung sein müßte, damit das ALG II tatsächlich eingestellt werden würde. Solange Du aber nicht die Karten auf den Tisch legst, können wir hier nur rätseln.
Vom Grundsatz her könntest Du bei völliger Mittelloisgkeit Lebensmittelgutscheine beantragen. Theoretisch wäre auch eine darlehensweise Übernahme der Miete möglich. Aber wie bereits geschrieben: trotz etlicher Anfragen Deinersiets hast Du bisher nicht geschrieben, um welche Summen es konkret geht.
Gruß!
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Zunächst bitte ich um Nachsicht wegen meiner Hartnäckigkeit zu meinem Problem. Leider habe ich den Eindruck, dass dieses nicht richtig erkannt wird oder ich bei der Darstellung Fehler mache.Sicher fehlten auch noch konkretere Angaben.
Ganz aktuell: Meine Bank hat das (vormalige) Geschäftskonto mit Schuldensaldo gekündigt. Ich kann daher u.a. auch nicht an das Geld aus der Steuerrückzahlung dran.
Der Kreditirahmen belief sich auf ca. 8000 €. Durch Vereinbarung mit Gläubigern und Steuerrückzahlung in Höhe von ca. 3500 € wurde der Schuldbetrag auf ca. -3000€ reduziert.
Bedeutet dies, dass trotz der Nichtverfügbarkeit für mich das auf dem „Minuskonto“ der Bank überwiesene Geld bei Hartz4 als Einnahme betrachtet wird??? Das wäre doch Irrsinn. Ich erhielte dann für einige Monate kein Geld, habe aber auch das Geld aus der Überweisung nicht zur Verfügung. Sehe ich das denn falsch, dass Einnahmen auch eine Verfügbarkeit bedeuten müssen?
Was tun? -
Ich verstehe dein Problem, allerdings ist dein Ansatzpunkt meiner Meinung nach falsch. Die Steuerrückzahlung ist eine Einnahme und demnach auch anzurechnen. Deine Vermutung eine Steuerrückzahlung kann nicht angerechnet werden, wenn das Konto im Minus ist, ist falsch, denn das würde man gnadenlos ausnutzen können.
Wurde dir die Rückerstattung auf dein Privatkonto oder auf das ehemalige Geschäftskonto ausgezahlt?
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Deine Vermutung eine Steuerrückzahlung kann nicht angerechnet werden, wenn das Konto im Minus ist, ist falsch, denn das würde man gnadenlos ausnutzen können.
- Es handelt sich um mein ehemaliges, jetzt trotz Existenzbeendigung noch bestehendens Geschäftskonto
- Das Kernproblem ist, dass nicht um das Minus im Konto geht, sondern, dass ich nicht an die Steuerrücvkzahlung wegen Kreditlimitkürzung kann!!
Zentrale Frage ist doch hier, ob eine Kontoeinzahlung von fremder Seite, die nicht zur Verfügung steht, als Einnahme zu rechnen ist.
Hier hat es bei meinen neuerlichen Recherchen auch Urteile gegeben des Inhalts, dass Einnahmen als solche gelten, wenn eine Verfügung bei Kontoüberziehungen noch bei bestehendem Kreditrahmen möglich ist. Liege ich falsch, wenn ich einen Umkehrschluss ziehe und annehme, dass es keine Einnahme ist, wenn ich nicht über diese mehr verfügen kann?
Meiner Meinung nach ist das Thema der Verfügbarkeit nicht befriedigend geklärt. -
Hallo,
Liege ich falsch, wenn ich einen Umkehrschluss ziehe
ja.
Und damit sollten wir es auch sein lassen. Wir sagen Dir nun seit geraumer Zeit immer wieder das gleiche - das ändert sich auch dann nicht, wenn Du noch hundertmal nachfragst.
Gruß!
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Ich bitte um Nachsicht und bedanke mich für die Antworten.. Das Problem ist sicherlich auch etwas für einen Spezialanwalt.
Trotz Rüffel der fachkundigen Berater hier im Forum: Das Problem der Anrechnung eine Einnahme, die nicht verfügbar ist und trotzdem Bezüge bei Hartz4 kürzt, ist sicher noch nicht rechtlich endgültig geklärt .Alleine auf das Zuflussprinzip zu bestehen, halte ich für unbefriedigend.
Gibt es zur Rechtsproblematik noch Spoezialanwwälte? -
Ich bitte um Nachsicht und bedanke mich für die Antworten.
Gibt es zur Rechtsproblematik noch Spezialanwwälte?
Ist natürlich keine leichte Situation für dich und das berücksichtigen wir auch.Ich würde dir empfehlen, dich an eine örtliche Schuldnerberatung zu wenden, die dir mit Sicherheit auch Tipps bzgl. einer Klage oder eines Anwalts geben kann.
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Nochmals Pardon wegen meiner schwierigen Materie. Dank auch für die vielen Antworten. Dennoch sehe ich noch nicht bei allen Problemen trotz Teilantworten klar. Eine Frage liegt offen, die ich bisher noch nicht richtig dargelegt habe und die auch mein Steuerhilfeberater nicht beantworten konnte:
Kurz zur Klarstellung Kerndaten von mir:
- Hartz4 Bezug ab 9/17
- Kleines Einzelhandelsgeschäft wurde Ende 8/17 ohne Insolvenz, aber mit Verlust und Einigung mit Gläubigern beendet. Vermögen ist nicht mehr vorhanden.
- Geschäftskonto besteht trotzdem weiter wegen diverser noch abzuwickelnder Zahlungen . Es ist im Soll. Überziehungslimit wurde jüngst gekündigt, so dass nur noch evtl. Einzahlungen gebucht werden.
Im September wurden aus dem Soll - da noch Kreditrahmen bestand - Rechnungen, z.B. über 2000 € für Restaurierungen - bezahlt.
Nun mein Problem: Obwohl ich erhebliche Kosten hatte, kann doch meine Umsatzsteuererstattung im Oktober in ähnlicher Höhe nicht als Einnahme ohne Berücksichtigung meiner Kosten gewertet werden. Kann man denn nicht gegenrechnen? Dies wurde mir von einigen gesagt, aber hier bin ich mir nicht sicher.
Gelten denn für ein Geschäftskonto nicht andere Maßstäbe als wie beim Privatkonto?
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