Habe zwei Minijobs und möchte einen kündigen

  • Hallo ihr lieben ,
    Wie ihr lesen könnt geht es hier um zwei Minijobs. Ich arbeite in einem Golfclub in dem ich immer auf meine 450 komme , der andere ist bei einer Eventfirma ! Dort werde ich immer nur zur Fußballspielen eingesetzt so das ich teilweise nur auf 140-160 komme ! Zugleich bekomme ich die Aufstockung Hartz 4 teimweise überschneiden sich die Jobs , so das ich bei spielen Schonmal absagen muss , da es mir im Golfclub auch wichtiger ist um auf die Stunden zu kommen und ich dort immer mitgenommen werde 2.Problem ist auch die Heimkehr von der Arena , ich bin im vipbereich und arbeite dann auch bis in die Nacht .Ich habe immer Probleme zurück zu kommen , entweder fahren keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr oder aber ich müsste 15 Minuten zur Haltestelle laufen , was gerade zur kalten Jahreszeit nicht nur unangenehm sondern auch beängstigend und nicht gerade ungefährlich ist für eine Frau !
    Kann ich aus diesem Grund den Job bei der eventfirma kündigen , was sagt die arge zu solchen Gründen ?
    Anfangs hatte eine bekannte mich mitgenommen das geht aber nicht mehr !!

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :*

    Einmal editiert, zuletzt von heidileyn (27. Oktober 2017 um 15:38)

  • Hallo,

    "Bitte lesen !!"

    Bitte unterlasse in Zukunft solche Bestandteile einer Überschrift. Das ist abschreckend und - sorry - vollkommen sinnlos. :(


    Kann ich aus diesem Grund den Job bei der eventfirma kündigen , was sagt die arge zu solchen Gründen ?

    Keiner hier kann einschätzen, wie das Jobcenter darauf reagiert. Wie auch? Am besten wäre es, Du würdest vor Kündigung mit Deinem Fallmanager über das Problem reden, denn letztendlich entscheidet er, ob Deine Gründe ausreichend sind oder nicht.

    Gruß!

  • Du brauchst einen guten, wichtigen Grund um einen Job zu kündigen, sonst gibt es eine Sanktion von 30% über drei Monate. Keine öffentlichen Verkehrsmittel sind ein solcher, eine Viertelstunde durch die dunkle Pampa laufen eher nicht.

    Du könntest dieses Problem deinem Fallmanager schildern und fragen, ob Taxikosten geltend gemacht werden können, wenn kein Bus mehr fährt. Bei deinem Einkommen wird ja ein Teil des Verdienstes angerechnet, wenn die Fahrtkosten von diesem Betrag abgerechnet werden dürfen ist dir geholfen. Dann wird man dich aber fragen wie du das bisher geregelt hast, und das musst du beantworten können.

    Fragen kostet ja nix. Du brauchst die Antwort aber schriftlich.

  • Danke !!

    Muss mich verbessern , mein Chef vom Event schrieb mir gerade ich sei bei im nur "kurzfristig" angemeldet ,nicht geringfügig beschäftigt !

    Ist das dann anders ? Er sagt er kann mich seinerseits nicht kündigen

  • Ob kurzfristig oder geringfügig ist m.E. nur für das steuerrechtlichte interessant.

    Beim JC Anfragen wegen Taxikosten, wenn nein, Hausarzt konsultieren und ihm erklären man habe Angst allein durchs Dunkle zu gehen. Notfalls AUB für die Arbeitstage wo man durchs Dunkle muss.

    Allerdings ist es äußerst unwahrscheinlich überfallen o.Ä. zu werden. Das passiert zwar immer mal wieder irgendwo in Deutschland, aber es ist wahrscheinlicher von einem Auto angefahren zu werden. Das muss man auch mal berücksichtigen.

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