Kündigung - wann steht mir ALG II zu

  • Guten Tag,
    Ich hab folgende frage, ich war seit dem 29.05.2017 in einem Arbeitsverhältnis, habe mich zum 15.11.2017 kündigen laasen. Bin alleinerziehend und musste in Schichten arbeiten. Da es meinen kleinen aber ziemlich belastet hat, habe ich mich wieder kündigen lassen. Meine Frage ab wann steht mir Hartz4 zu? Bekomme im Dezember nochmal für 11 Tage Lohn. Bekomme ich da erst Ende Dezember das erste mal Hartz4 oder schon im November? Ich hab ja laufende Kosten wie jeder.
    Ich Danke schon mal für eure antworten.
    Lg Dennis

  • Wohl ab Dezember. Du wirst aber vermutlich eine Sanktion erhalten, wenn das "hat meinen Kleinen belastet" nicht ärztlich bestätigt wird und eine gewisse Intensität der Belastung vorlag. Die Sanktion beläuft sich auf 30 % deiner Regelleistung, wenn du über 25 bist. Bist du unter 25, umfasst die Santkion 100 % der Regelleistung, jeweils für 3 Monaten. Bei einer 100%igen Sanktion besteht Anspruch auf Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter.

    Selbst wenn eine Sanktion erfolgen sollte, bringt es nichts abzuwarten bis der vermeintliche Sanktionszeitraum vorbei ist, denn die Sanktion wird immer erst dann ausgesprochen, wenn überhaupt erstmal ein Antrag gestellt wurde. D.h. stellst du den Antrag im Februar, wirst du auch erst ab Februar sanktioniert. Stellst du den Antrag im Dezember, dann ab Dezember.

  • Hallo Casa Danke für deine Antwort.
    Eine Sperre bekomme ich nicht, Ist eine fristgerechte Kündigung vom Betrieb aus. Da ich noch in der Probezeit war hab ich nur eine 2 wöchige Kündigungsfrist.

  • Zitat von Dennis

    Eine Sperre bekomme ich nicht, Ist eine fristgerechte Kündigung vom Betrieb aus. Da ich noch in der Probezeit war hab ich nur eine 2 wöchige Kündigungsfrist.


    Die Kündigung erfolgte aber auf eigenen Wunsch, wie du sagtest. Wenn das Jobcenter das herausfindet, dann ist das ein Sanktionsgrund.

  • Die Kündigung erfolgte aber auf eigenen Wunsch, wie du sagtest. Wenn das Jobcenter das herausfindet, dann ist das ein Sanktionsgrund.


    Hier würde auch Kostenersatz in Frage kommen, aber das hängt auch davon ab was in der Kündigung steht.

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