Hallo liebe Leute ,
ich hätte eine Frage in Bezug auf Kostenübernahme meiner neuen Betriebskosten durch das Jobcenter - bedingt durch sehr hohe Kaltwasserkosten in 2016-
vielleicht weiß jemand etwas dazu?
Für meine Wohnung hatte ich für 2016 eine Betriebskosten-Nachzahlung von 421 Euro, die das Jobcenter -nach Prüfung -dankenswerter Weise übernommen hat.
Der neue Betriebskosten-Abschlag, der nun ansteht und 165 beträgt (Heizung, Wasser und allgemeine Kosten der Hausgemeinschaft) anstatt 131 Euro, also 34 Euro mehr)
wurde nirgendwo erwähnt (in keinem Bescheid oder Schreiben!), sondern scheinbar ausgeklammert.
Auf Nachfragen per E-Mail ob die neuen Betriebskosten übernommen würden, habe ich keine Antwort erhalten.
Jetzt weiß ich nicht, wie ich "dran" bin - klar, ich nehme an, mit 90 Kubikmeter Wasser als Jahresverbrauch liege ich entsetzlich hoch (durch Anschaffung einer Waschmaschine, die vorher nicht da war und trotzdem wohl weiterhin zu vielen Vollbädern ) - aber gibt es da nicht so ein Recht, demzufolge das Jobcenter darauf hinweisen muss und erst einmal zur Kostensenkung innerhalb 6 Monaten aufrufen o.Ä.? Damit ich auch eine Chance habe mich zu bessern
Ich habe es ja nicht absichtlich getan und Kaltwasser kann ich im Gegensatz zu Stromkosten (da kontrolliere ich monatlich!) nicht kontinuierlich ablesen und kontrollieren - oder doch?
Freue mich von euch zu hören.
Danke.
Anais