Nachzahlung der Rentenkasse - darf das Jobcenter eine Rückzahlung von mir fordern

  • Hallo hallo ^^

    ich habe eine ganz ähnliche Frage wie online-112 - und zwar ob das Jobcenter von mir eine Rückzahlung meiner Renten-Nachzahlung fordern darf.

    Ohne Vorinformation habe ich im Juni 2017 rückwirkend von der Rentenkasse 420 Euro überwiesen bekommen für März - Juni 2017, einen Zeitraum, in dem ich noch "normal" Alg 2 erhalten habe. (Inzwischen bekomme ich eine Arbeitsmarktrente 50% Rente und 50% wegen der schlechten Arbeitsmarktlage in der Region mit aufstockend Hartz IV).

    Ich habe das Jobcenter im Juni umgehend über die Nachzahlung informiert, aber daraufhin nichts gehört.

    Kürzlich habe ich meine Sachbearbeiterin im Zuge der Abrechnung noch einmal auf die Nachzahlung angesprochen, woraufhin ich dann plötzlich eine Änderung des Bescheides mit Aufforderung zur Rückzahlung von 427 Euro an das Jobcenter bekommen habe.

    Klar bin ich bereit zu Unrecht erhaltene Zahlungen zurück zu zahlen, nur bin ich in dem Fall nicht ganz einverstanden -
    durch sich überschneidende Zahlungsfristen von Jobcenter und Rentenkasse - der eine Träger zahlt zum Monatsanfang, der andere zum Monatsende fehlen mir praktisch zwei Mal 120 Euro (ich hoffe ich drücke mich da verständlich aus und ihr kommt mit? ?( ). Das Geld, was mir jetzt fehlt bekomme ich dann wahrscheinlich in 20 Jahren von der Rentenkasse, wenn ich offiziell ins Rentenalter wechsle...Tatsache ist, im Moment fehlt es mir. Ich bin also der Meinung, ich schulde dem Jobcenter nicht 427 Euro, sondern 187 Euro.

    Daher grundsätzlich meine Frage: gibt es da nicht diese Regelung, dass Jobcenter und Rententräger solche Nachzahlungs-Fälle "unter sich" regeln müssen - also dass das Jobcenter in dem Fall einen Erstattungsantrag an die Rentenkasse stellen muss- dass sich das Jobcenter also nicht an MICH wenden darf wegen einer Erstattung der Nachzahlung, sondern direkt an die Rentenkasse?

    Kennt sich da eventuell jemand besser aus als ich?

    Danke schonmal und viele Grüße

    Anais

  • Gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten

    #1 Das Jobcenter hat einen Erstattungsanspruch gestellt und klärt es mit dem Rententräger.

    #2 Das Jobcenter hat keinen Erstattungsanspruch gestellt, hat somit zu viel an dich ausgezahlt und du bekommst höchstwahrscheinlich eine Anhörung. Die Überzahlung würde mit 10 % des monatlichen Regelsatzes abgezahlt werden.

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