ALG II - Umzug nicht gemeldet - Fragen nach den Folgen

  • Hallo zusammen,
    meine kleine Familie und ich stecken zur Zeit in einer äußerst schwierigen Situation.
    Um euch erstmal ein Einblick zu schaffen, muss ich ganz vorne anfangen.
    2014 zog ich mit meiner Tochter und eine anderen Jungen Mutter und ihrem Kind in eine 5 Zimmer Wohnung. Diese kostete 920 Kaltmiete. Da uns das zuständige Jobcenter gesagt hatte dass es nicht möglich sein dass wir eine WG gründen liefe es unter einer Bedarfsgemeinschaft. Also bitten wir unsere Vermieter den Mietvertrag aufzuteilen damit wir beide einen haben. Also stand in jedem Mietvertrag 470 € Kaltmiete. Das Zusammenleben mit der anderen Jungen Mutter, lief leider nicht so gut und sie zog wieder aus. Alleine konnte ich wohl kaum die fünf Zimmer Wohnung halten und kündige diese. Meine Vermieter boten mir darauf die Dreizimmerwohnung im Erdgeschoss an, welche ich dankend annahm.
    Bloß kostet diese Wohnung 620 € Kaltmiete. Aus Sorge dass mir das Jobcenter den Umzug nicht genehmigen würde melde der ich diesen hausinternen Umzug nicht. Seither bezahle ich die Differenz selber. Mittlerweile ist bei uns im Ort der Mietspiegel gestiegen und das Jobcenter würde die gesamte Miete übernehmen. Aber ich traue mich nicht dem Jobcenter zu melden dass ich seit 2015 in einer anderen Wohnung wohne aus Sorge um Sanktionen wegen nicht meldens.
    Da es sowieso schon sehr wenig Geld ist was man vom Jobcenter bekommt und ich seither fast 200 € aus eigener Tasche zur Miete bezahle, wird es langsam schwierig dies für mich zu stemmen.
    Meint ihr ich habe dann größere Sanktionen zu erwarten wenn ich mich melde?

    Liebe grüße, Tjelfe

  • Das ist sehr ungünstig.

    Allerdings werden die Kosten auch wohl jetzt nicht vollständig übernommen werden.

    Zuerst einmal gehe ich davon aus, dass die Wohnung angemessen war, da du nur 470 € Kaltmiete zahlen musstest und das Jobcenter diese Kosten wohl übernommen hat. Ein Umzug war nicht notwendig, da du ja lediglich 470 € zu zahlen hattest und die Wohnung mit Auszug einer weiteren Mietpartei für dich gerade nicht teurer geworden ist. Du hättest also immer noch 470 € zahlen müssen und nicht 940 für die gesamte Wohnung. Warum auch?

    Hinzu kommt, dass allenfalls die Steigerungen im Mietspiegel zur Übernahme höherer KdU, in Höhe der Steigerung, führen würden. All zu viel dürfte das nun auch nicht sein.


    Wenn es ganz dumm kommt, verlangt das Jobcenter die KdU seit Umzug zurück. Im Moment sehe ich da wenig Erfolg, das Problem sauber zu lösen.

    Vielleicht weiß ja @Corinna mehr.

  • Hallo,m

    im Prinzip wurden die KdU für eine Wohnung bezahlt, die Du nicht bewohnt hast. Das könnte tatsächlich zur einer Rückforderung der gesamten Miete seit Umzug führen.

    Um nicht die ganze Lage zu verschlimmern, würde ich DRINGENDST zuzm Jobcenter und die Lage dort klären, damit ab sofort die Miete für die tatsächlich bewohnte Wohnung gezahlt wird. Sonst vergrößerst Du vollkommen unnötig die vetl. Rückzahlungssumme.

    Meint ihr ich habe dann größere Sanktionen zu erwarten wenn ich mich melde?

    Naja - bis auf die evtl. Rückforderung eher nicht.

    Gruß!

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