Zusammen ziehen schwer gemacht?

  • Servus,
    Ich bin neu hier angemeldet..und habe mich noch nicht durch alle Themen gearbeitet..ich hoffe es ist somit in Ordnung, einen neuen Threat zu erstellen. ;)

    Folgendes Problem :
    Ich wohne mit meinen beiden Kindern (ü18) in einer 4 Zimmer Wohnung, bekomme kein Hartz4, bin berufstätig und bekomme im Moment Wohngeld & Kindergeld dazu.

    Mein Freund, alleinerziehend, 2 Kinder (17+18) und im Moment leider Alg2 - Bezieher und eigene Wohnung.

    Da einer meiner Söhne jetzt Ende des Monats auszieht, und sein Sohn auch gern eine eigene Wohnung hätte, wollten wir gern zusammen ziehen, das mein Einkommen voll angerechnet wird, weiß ich.
    Leider wurde meinem Stiefsohn vom Arbeitsamt nahegelegt, das er keinen Anspruch auf BAB hat, da er ja in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt. Vom Lehrgeld & Kindergeld allein kann er nicht leben .

    Gibt es da irgendwelche Erfahrungsberichte oder Tips was man machen kann?

    Vielen Dank & LG

  • Hallo,

    Leider wurde meinem Stiefsohn vom Arbeitsamt nahegelegt, das er keinen Anspruch auf BAB hat, da er ja in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt.

    ein Anspruch auf BAB besteht erst dann, wenn Dein Stiefsohn ausgezogen ist und einen eigenen Hausstand hat. Allerdings ist aus Deiner Frage nun auch nicht ersichtlich, ob er nun in eine eigene Wohnung ziehen will.

    Gruß!

  • Hallo Corinna, ja er möchte gern in eine eigene Wohnung ziehen, aber da der Herr vom Arbeitsamt meinte, er hätte keinen Anspruch auf BAB, ist das erstmal auf Eis gelegt.
    Das heisst, er kann einfach ausziehen und BAB beantragen?

  • BAB ist erstmal davon abhängig, ob man unter 18 oder mindestens 18 ist.

    Unter 18 muss die Ausbildungsstätte so weit vom elterlichen Wohnhaus entfernt sein, dass ein Pendeln nicht zumutbar ist.

    Über 18 ist die Entfernung zur elterlichen Wohnung egal.


    Bei beidem ist die Ausbildungsvergütung beim BAB anzurechnen. IdR. wird man mit Ausbildungsvergütung und BAB keine eigene Wohnung finanzieren können, da lediglich ca. 230 € für eine Wohnung beim BAB-Bedarf vorgesehen sind. Allenfalls eine günstige WG kommt hier in Frage.

  • Der Sohn ist über 18 und die Ausbildungsvergütung beträgt jetzt im ersten Lehrjahr 330 Euro Netto :/ ...dazu käme das Kindergeld. Und die Wohnung, die er sich ausgesucht hat, kostet 250 warm.
    Die Frage ist nur, wenn er jetzt einfach ausziehen würde......kann das Amt dann sagen.."nein, du bekommst kein BAB..wegen der U-25 Regelung"?

  • Hallo,

    nein, du bekommst kein BAB..wegen der U-25 Regelung

    nein.

    Ein Nichtanspruch kommt dann nur in Betracht, wenn die Eltern genügend Einkommen haben, um ggf. Unterhalt zu zahlen oder die Ausbildung nicht förderfähig ist. Wegen des Alters über 18 Jahre und der bisherigen BG kann BAB nicht abgelehnt werden.

    Unter https://www.buergergeld.org/www.babrechner.arbeitsagentur.de kann der eventuelle Anspruch errechnet werden.

    Gruß!

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