Vorläufige Bescheide zu entgültigen machen

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage zu vorläufigen Bescheiden.

    Ich habe zwei Fragen

    Frage Nr 1:

    Ich habe seit diesem Jahr einen Nebenjob. Ich habe ab Mai 2017 einen vorläufigen Bescheid bekommen. Das zu berücksichtigende Einkommen war meiner Meinung nach falsch und viel zu hoch angesetzt bzw. berechnet ich habe einen Widerspruch eingelegt und die Summen der Berechnung widerlegt.

    Der Widerspruch wurde abgelehnt und als unbegründet zurückgewiesen.

    Jetzt habe ich einen entgültigen Bescheid bekommen mit einem neuen Berechnungsbogen. Ich werde nun aufgefordert einen Betrag an das Jobcenter zu überweisen. Ich bin in keinem Monat über den angegebenen Freibetrag des Bescheids von Mai 2017 gekommen. Ich habe mich an die Freibeträge aus dem Bescheid Mai 2017 gehalten. Habe diese dann auch als Gültig angesehen.

    Frage Nr 2:
    Ich habe nun einen Folgeantrag (ALG2 Weiterbewilligung) über Leistungen abgegeben und mein Einkommen realistisch für die nächsten Monate angegeben. Ich habe wieder eine Vorläufige Berechnung bekommen, die viel zu hoch ist.

    Die realistische Summe auf dem ALG Antrag stimmt nicht mit dem vorläufigen Berechnungsbogen überein. Der Antrag wurde nicht richtig bearbeitet und meine Einkommensverhältnisse wurden nicht angepasst.

    Frage:
    Sollte ich in den Widerspruch (2. Fall) für den eine Formulierung auf eine "abschließende Entscheidung" aufnehmen?

    Wie soll ich ihm ersten Fall vorgehen?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Am einfachsten wäre es, wenn du den vorläufigen Bescheid, sowie die Rückforderung hier anonymisiert (ohne Namen, Adresse, Name des Jobcenters etc. ) uploadest.

    Fragen
    Wie hoch war das vom Jobcenter angesetzte vorläufige Einkommen?
    Wie hoch war dein Verdienst Brutto und Netto?
    Hast du evtl. steuerfreie Schichtzulagen?

  • Ich kann gerne etwas zu dem Einkommen sagen. Ich habe eine Übungsleitertätigkeit mit 5 Euro/Std vergütet. Da ich keinen Übungsleiterschein vom Landessportbund habe fällt der Verdienst niedring aus. Mit einem Trainigstag die Woche.
    Der Zweite Job waren 3 Stunden/Woche im Büro mit 10 Euro/Std. Insgesammt sollte ich einen individuellen Freibetrag von 230,00 Euro haben. Habe die 230 Euro in keinem Monat erreicht. Habe das auch im Widerspruch im Mai klar erklärt. Den Bescheid werde ich nicht hoch laden.

    Ich habe dann aber Krankheitsbedingt weniger Stunden im Büro gemacht. Manchmal war ich mit meiner Arbeit auch früher fertig und habe Stundenweise abgerechnet.

    Habe aber im Mai im Widerspruch auf die falsche berechnung hingewiesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Bond007 (6. November 2017 um 14:38)

  • Das beantwortet die von @Corinna und mir gestellten Fragen nicht. Um eine bestmögliche Hilfestellung zu gewährleisten, probiere bitte die o.g. Fragen zu beantworten.

  • das vorläufige Brutto und Netto einkommen sollte 250 Euro sein. Mein individueller Freibetrag lag bei 230 Euro. Kein Weihnachtsgeld und kein Urlaubsgeld.

    Den Nachweis über Einkünfte habe ich abgegeben.

    Habe im Monat Juni zwei Einkommen aus der Bürotätigkeit (Mai und Juni) bekommen 165 Euro und aus der Übungsleiter Tätigkeit 40 Euro. Insgesammt 205 Euro. Davon soll ich jetzt geld zurück überweisen.

    Mir ist bewusst, das Geld immer im Monat des Zufluss gewertet wird. War auch ein fehler von meiner Seite.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bond007 (6. November 2017 um 15:49)

  • Wie kommst du darauf, dass dein Freibetrag 230,00 Euro beträgt?

    Wenn ein vorläufiges Einkommen von 250,00 Euro angerechnet wurde, beträgt dein Freibetrag 100,00 Euro + 30,00 Euro (20 % von 100,01 Euro bis 250,00 Euro).

    Wie hoch ist denn die Rückforderung?

  • ich soll nur für den Juni 45 Euro überweisen.

    Beim neuen Bescheid ab Dezember 2017 werden mir monatlich 50 Euro der ALG 2 Leistung abgezogen. Und es wird wieder mit den selben Werten gerechnet. Obwohl ich mein Einkommen auf 100 Euro angegeben habe. Die Übungsleiter Aufwandsentschädigung ist für eine Outdoor Sportart die im Winter nicht stattfinden kann. Also habe ich nur das einkommen der Bürotätigkeit

    Der Freibetrag von 230 Euro wurde vom jobcenter so festgesetzt. Ich komme selber auf andere Grenzen. Ich kann mir das selber nicht erklären wie man solche hohen Freibeträge ausrechnen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Bond007 (6. November 2017 um 16:11)

  • Berechnungsbogen vom vorläufigen Bescheid Mai 2017 bis Ende November 2017:
    zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro

    Brutto 250,00
    Netto 250,00
    Gesamteinkommen 250,00
    individueller Freibetrag 230,00
    zu Berücksichtigendes Gesamteinkommen 20,00


    Mir werden jeden Monat 20 Euro vom Regelbedarf abgezogen.

    Der Bescheid ab Dezember sieht einen Individuellen Freibetrag von 200 Euro vor. Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 50 Euro.

    Einmal editiert, zuletzt von Bond007 (6. November 2017 um 16:25)

  • Hallo,

    bei Deinem Einkommen beläuft sich der Freibetrag auf 130 €. Was bedeutet, daß Du tatsächlich zuviel ALG II bekommen hast. Oder wir Infos nicht haben, die relevant sind.

    Wie auch immer - wir kommen hier nicht weiter. Ohne Kenntnis des vollständigen Berechnungsbogen kann kaum jemand einschätzen, ob und was schief laufen könnte.

    Gruß!

  • Naja den Freibetrag habe ich nicht ausschöpfen können. Bin in keinem Monat an den Freibetrag von 230 Euro gekommen. Habe mich immer an die Freibeträge aus dem Bescheid gehalten. Es war schwer an die Obergrenze zu kommen. Da die Berechnungen Falsch sind.

    Für den nächsten Zeitraum muss ich mindestens 200 Euro vedienen um 150 Euro zu erhalten. Ich habe beim Antrag ab Dezember 2017 einen Betrag von 100 Euro angegeben.

    Zeitraum ab Dezember 2017 bis Mai 2018

    Daraufhin habe ich aber einen Bescheid mit volgenden Angaben bekommen

    Brutto 250,00
    Netto 250,00
    Gesamteinkommen 250,00
    individueller Freibetrag 200,00
    zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 50,00


    Ich weiß nicht wie ich an die Summen kommen soll. Das ist für mich sehr weit von der Realität entfernt.

    @Corinna mir wurde der Regelbedarf mit dem Bescheid Mai 2017 um 20 Euro gekürzt. Habe 389 Euro erhalten. Ab Dezember Erhalte ich Regelleistungen in Höhe von 359 Euro. Mehr steht nicht auf dem Vorläufigen Berechnungsbogen. Natürlich außer Grundmiete, Nebenkosten und Heizkosten.

    Einmal editiert, zuletzt von Bond007 (6. November 2017 um 17:20)

  • Hallo,

    Bin in keinem Monat an den Freibetrag von 230 Euro gekommen.

    wie schwer ist es eigentlich, zu begreifen, daß Du nach Deinen eigenen Angaben keinen Freibetrag von 230 € hattest?

    Für den nächsten Zeitraum muss ich mindestens 200 Euro vedienen um 150 Euro zu erhalten.

    Auch das ist vollkommen irreal. Wenn Du schon bei einem Einkommen von 250 € einen Freibetrag von 130 € hast, kannst Du nicht bei einem Einkommen von 200 € einen Freibetrag von 150 € haben.

    Sorry - aber hier können wir Dir nicht mehr weiter helfen. Mir scheint es, daß Du ein Verständnisproblem hast, wobei wir Dir nicht Hilfe geben können, weil Du nicht den vollständigen Berechnungsbogen hochladen willst. Nur aus dem kann man aber ersehen, ob hier etwas falsch berechnet wurde.

    Natürlich mußt Du das nicht machen - aber dann helfen Dir Ratschläge aus dem Internet auch wenig, weil sie nicht belastbar sind.

    Du kannst natürlich zum örtlichen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen (Kosten: 15 €). Mit diesem Beratungsschein kannst Du einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Dich dann nichts weiter kostet. Allerdings mußt Du dem dann tatsächlich Deine Bescheide vorlegen...

    Gruß!

  • leider habe ich keine Kamera.

    Die angegeben Tabelle ist die Orginaltabelle aus dem Berechnungsbogen.

    Bescheid Mai 2017
    Regelbedarf: 389 Euro
    +Tabelle siehe oben
    Bescheid Dezember bis Mai 2018
    Regelbedarf: 359 Euro
    +Tabelle siehe oben

    Also wenn ich einen Bescheid vom Jobcenter mit einem Freibetrag von 230 Euro bekomme, dann erwarte ich das dieser stimmt. Habe die Höhe des Freibetrags aber angezweifelt und einen Widerspruch geschrieben.

    Mehr steht auf dem Berechnungsbogen nicht außer die höhe der KdU-Miete/Eigentum.

    Es wird über die vorläufige Bewilligung berufen. das die Einkommen aus der Bürotätigkeit und aus dem Ehrenamt auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden.

    4 Mal editiert, zuletzt von Bond007 (6. November 2017 um 17:51)

  • Es geht nur um den Monat Juni
    165 Euro Büro
    +40 Euro Übungsleiter
    205 Euro

    Individueller Freibetrag laut Berechnungsbogen 30.10.2017
    140 Euro

    Zu Berücksichtigendes Gesamteinkommen
    65 Euro

    Ich soll 45 Euro überweisen.

    Im Winter (Ab Dezember 2017) werde ich nicht mehr als 100 Euro zusätzlich verdienen. Hab das so auf dem Weiterbewilligungsantrag des ALG 2 angegeben. Aber das wurde nicht berücksichtigt.
    Ich kann nicht verstehen, wenn man 100 Euro einkommen angibt, warum mit 250 Brutto und Netto gerechnet wird.

    Nachträglich gesehen, hat der viel zu hohe Freibetrag nicht viel gebracht. Die Einkommensverhältnisse wurden einfach vom Jobcenter festgelegt. Ich sollte ein Einkommen aus der Übungsleiter Tätigkeit von 100 Euro haben.

    4 Mal editiert, zuletzt von Bond007 (6. November 2017 um 18:34)

  • Da könnte ein Fehler gemacht worden sein. Aufgrund deiner zwei Tätigkeiten könnte dir der Freibetrag in Höhe von 100,00 Euro doppelt gewährt worden sein und zudem der Freibetrag auf das Bruttoeinkommen von 100-250 Euro in Höhe von 30,00 Euro oder zusätzlich die Versicherungspauschale.

    Aber ohne die vollständigen Bescheide ist nur Rätselraten möglich.

  • Auszug aus dem Widerspruchsbescheid

    Das Jobcenter geht davon aus das ich Aufwandsentschädigungen in der Höhe zwischen 30 und 140 Euro bekomme. Und die geringfügige Bürotätigkeit liegt zwischen 110 und 150 Euro.

    "Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet."

    Der Widerspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen


    "100 Euro aus der ehrenamtlichen Tätigkeit und 150 aus der Beschäftigung als Bürokraft."

    Soviele Trainingsstunden mit 5 Euro kann ich nicht anbieten.

  • Hallo,

    irgendwie sinnlos Deine Beiträge.

    Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei dem ALG II angerechnet und können also durchaus eine Rolle bei der Einkommensermittlung spielen.. Somit bringen weder Dein Link noch Deine seltsame Bemerkung etwas.

    Und nebenbei: ich suche auch nicht nach einer Antwort, sondern gebe welche.

    Gruß!

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