Hallo zusammen,
ich habe fristgerecht für Oktober am 30.10 meinen Antrag für Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter eingeworfen und daraufhin jetzt eine Ablehnung erhalten. Mir war nicht bewusst, das ein erscheinen beim Jobcenter für eine Erstregistrierung vor Antragstellung verpflichtend notwendig ist.
Jetzt lautet meine Frage, ob der Anspruch für Oktober somit verfallen ist oder ob ich Widerspruch einlegen kann? Ist eine solche Erstregistrierung beim Jobcenter per Gesetz vorgeschrieben?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
Maxxim
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Grace